Schaffner Barbara · Nationalrat · 2023-03-13
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-03-13
Wortprotokoll
Als Präsidentin des Verbands Biomasse Suisse freue ich mich, dass wir in diesem Energiegesetz zwar viel, aber nicht ganz ausschliesslich über Strom sprechen, sondern manchmal auch über Gas.
In Artikel 15 EnG wird der Begriff "Biogas" neu zu "erneuerbare Gase" erweitert, und für die Vergütung wird eine Referenz auf den Marktpreis gemacht. Ich verstehe das als Marktpreis für nicht fossiles Gas. Vielleicht könnte das einer der Kommissionssprecher nachher noch bestätigen.
Ich komme nun zu den Artikeln mit Minderheitsanträgen.
Artikel 26b EnG ist aus Sicht der grünliberalen Fraktion überflüssig. Pumpspeicherkraftwerke sind zweifelsohne wichtig für die Stabilität des Stromnetzes. Wir sind aber der Meinung, dass es über längere Fristen gerechnet keine verstärkte Förderung und insbesondere auch keinen Heimatschutz braucht.
In Artikel 27b EnG geht es um Geothermieanlagen. Die Situation ist da ganz anders als bei den Pumpspeicherkraftwerken, bei denen wir langjährige Erfahrungen mit Planung, Bau und Betrieb haben und bei denen die einzige Unsicherheit in der Entwicklung des Strompreises besteht. Trotz den hohen Erwartungen in Geothermieprojekte müssen wir feststellen, dass in der Schweiz noch kein Tiefengeothermie-Projekt erfolgreich in Betrieb genommen werden konnte, jedenfalls nicht in der Art wie vorgesehen. Trotzdem kann die Geothermie in einem Energiesystem der Zukunft einen wesentlichen Beitrag leisten. Aufgrund dieser Aussichten und der hohen Projektrisiken, die mit der Geothermie verbunden sind, befürwortet die grünliberale Fraktion einen höheren Beitrag bis maximal 60 Prozent an die Projektierungskosten.
Beim Netzzuschlag befinden wir uns heute ja schon auf dem gesetzlich festgelegten Maximum von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen werden zahlreiche Fördermechanismen angepasst und teilweise neue Fördertatbestände geschaffen. Auf dem Papier sieht es also danach aus, dass dafür mehr finanzielle Mittel notwendig sein könnten. Wir haben aber auch gestiegene Energiepreise. Dadurch sinken die notwendigen Fördermittel pro Kilowattstunde oder fallen sogar ganz weg. Aus Sicht der grünliberalen Fraktion ist eine Erhöhung des maximalen Netzzuschlags deshalb aktuell verfrüht, weshalb wir den Minderheitsantrag Egger Kurt ablehnen. Ein Zusammenhang besteht hier zum Umstand, dass sich der Netzzuschlagsfonds neu verschulden dürfen soll. Dadurch entsteht mehr Flexibilität im System. Der Netzzuschlag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht angepasst werden. Wir[NB]werden[NB]also[NB]auch[NB]den Einzelantrag Aeschi Thomas ablehnen.
Noch ein Wort zu Artikel 40: Die grünliberale Fraktion unterstützt hier die Minderheit Clivaz Christophe und damit den Ständerat. Energiegrossverbraucher sollen stärker in die Pflicht genommen werden, damit sie die Rückerstattung des [PAGE 426] Netzzuschlags wieder in die Energieeffizienz oder in die inländische Energieproduktion investieren.