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preparatory:AB 316747

Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe b des Energiegesetzes geht es um Ausnahmen zu den Ausschlusskriterien für das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 sollen in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen sein. Absatz 2bis enthält nun eine Präzisierung, eine Aufzählung, wonach die erwähnten Ausschlusskriterien nicht vollständig gelten sollen. Der Minderheitsantrag II (Imark) sieht unter Buchstabe b vor, dass die Ausschlusskriterien nicht gelten sollen, wenn lediglich die Restwasserstrecke eines Wasserkraftwerkes im Schutzobjekt zu liegen kommt. Diese Formulierung würde es ermöglichen, dass neue Wasserkraftwerke, deren Impact auf schützenswerte Objekte gering ist, nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Mein Antrag bedeutet aber nicht, dass alles gebaut werden darf, was möglich ist, sondern dass die Interessenabwägung zwischen Naturschutz und Versorgungssicherheit auch in entsprechend präzisierten Fällen, wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt, gemacht werden darf.

Gemäss den Beschlüssen dieses Rates und des Ständerates benötigt es einen sehr grossen Ausbau an Stromproduktionsanlagen. Die Bevölkerungszunahme, die Digitalisierung und die geplante Ausserbetriebnahme bestehender Kernkraftwerke sind bereits bestehende Treiber der Stromlücke. Das in beiden Räten beschlossene "Stromfresser"-Gesetz mit dem integrierten Netto-null-Ziel lässt den künftigen Strombedarf noch einmal zusätzlich explodieren. Die meisten europäischen Länder gehen davon aus, dass sich der Elektrizitätsverbrauch pro Kopf in etwa verdoppeln wird, wenn der Energieverbrauch dekarbonisiert sein soll. Dies bestätigt auch eine Studie der ETH und EPFL von 2022, in der ebenfalls prognostiziert wurde, dass sich der Strombedarf unter den Voraussetzungen mit dem Netto-null-Ziel in etwa verdoppeln wird.

Die Dekarbonisierung ergibt zusammen mit den übrigen Treibern wie der Bevölkerungszunahme und der Digitalisierung sowie der Ausserbetriebnahme bestehender AKW eine Stromlücke von bis zu 80 Terawattstunden beim Jahresbedarf, mit zusätzlichen grossen saisonalen Herausforderungen, insbesondere im Winterhalbjahr. Wenn wir mit dem Zubau von neuen Stromquellen nicht rasch voranschreiten, werden wir nicht nur das Netto-null-Ziel verfehlen, sondern wir werden auch regelmässig Mangellagen erleben - mit Stromabschaltungen und weiter explodierenden Strompreisen, wie wir das letztes Jahr bereits erlebt haben.

Nach Rücksprache mit dem Bundesrat werde ich meinen Minderheitsantrag II allerdings zugunsten meines nachträglich eingereichten Einzelantrages zurückziehen. Es geht darum, dass mein Buchstabe b nicht in Konflikt mit dem Buchstaben b der Kommissionsmehrheit gerät. Es soll also zur Ergänzung der Mehrheiten zu den Buchstaben a und b ein weiterer Buchstabe c geschaffen werden, mit ebendieser erwähnten Ausnahmeformulierung "wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt".

In diesem Sinne ziehe ich den Minderheitsantrag II (Imark) zugunsten meines Einzelantrages zu Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe c zurück. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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