Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt in Block 2 weitestgehend die Anträge der Mehrheit. Wir weichen einmal davon ab. Ich möchte aber zuerst noch einmal kurz auf die Schwerpunkte in Block 2 hinweisen. Ausgehend vom Beschluss des Ständerates schafft die Kommission konsequente und ausgewogene Rahmenbedingungen für die effektive Realisierung von geplanten Projektvorhaben. Sie setzt bei der Raumplanung an, geht weiter zum nationalen Interesse, zum Biotopschutz und regelt für gewisse Vorhaben und Technologien spezifische Erleichterungen, die beim Zubau gelten sollen. Damit zeigt Ihnen die Kommission auf, wie sie die hohe Zielsetzung von 35 Terawattstunden an erneuerbarem Strom bis 2035 erreichen will.
Die Kommission schliesst sich bei den Förderinstrumenten dem Ständerat an. Sie bestätigt das Recht, zwischen Investitionsbeiträgen und gleitenden Marktprämien zu wählen. Das sollte wirklich einen Investitionsanreiz bieten, damit die notwendigen Rentabilitäten erreicht werden können. Die Investitionsbeiträge des Energiegesetzes, die der Bundesrat im Entwurf vorsieht, sind heute bereits geltendes Recht. Sie sind durch die parlamentarische Initiative Girod vorgezogen worden und gelten bis 2030. Mit der Vorlage wird dieses Instrument nun einfach bis zum Jahr 2035 verlängert. Damit besteht zeitliche Kongruenz mit dem Produktionszieljahr 2035.
Die Kommission wie auch der Bundesrat unterstützen es, dass man beim Netzzuschlag bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bleibt. Es scheint mir wichtig, dass wir diesen Betrag im Moment unangetastet lassen, da der Fonds gut bestückt ist.
Die Kommission regelt zudem, wie sich der Netzzuschlagsfonds im Falle eines Liquiditätsbedarfs temporär verschulden kann. Dies funktioniert mittels Tresoreriedarlehen der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Das scheint mir eine gute Lösung und gibt dem Fonds auch eine gewisse Flexibilität.
Der Bundesrat und ich, wir lehnen folgende Minderheiten ab: insbesondere die Minderheit I (Egger Kurt) und die Minderheit III (Clivaz Christophe) betreffend den Biotopausschluss. Ihre Kommission hat einen sehr guten Kompromiss gefunden. Der Ständerat wollte das Verbot, Produktionsanlagen in nationalen Biotopen zu errichten, ganz streichen. Das geht sicher zu weit, wenn wir von einer für alle tragfähigen Lösung sprechen. Das sehe auch ich so. Es braucht aber unbedingt Ausnahmen, damit in Zukunft nicht wichtige Projekte blockiert werden.
Meines Erachtens hat hier die Kommission sehr vorsichtige Ausnahmen festgelegt. Sie präsentiert eine Lösung für Gletschervorfelder und Schwemmebenen. Den Minderheiten I (Egger Kurt) und III (Clivaz Christophe) geht dieser Kompromiss zu weit. Wenn wir Gletschervorfelder nicht ausnehmen können, werden wir ganz viele Projekte nicht realisieren können. Zu den Gletschervorfeldern: Diese Landschaften entstehen gerade durch den Rückgang der Gletscher. Gerade durch die heutige Situation, die wir ja so nie anstrebten, gibt es überhaupt die Möglichkeit, neue Speicherwerke zu bauen. Wenn wir jetzt diese Gletschervorfelder nicht aus dem [PAGE 428] Biotopschutz ausnehmen können, dann haben wir im Zubau eine Problematik. Deshalb bitte ich Sie dringend, diese zwei Minderheitsanträge abzulehnen.
Dasselbe gilt für mich dann aber auch auf der anderen Seite, für die Minderheit Bregy, die auf Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen verzichten möchte. Ich glaube, das ist auch wieder falsch: Wenn wir in diese Biotope eingreifen müssen, dann ist auch ein gewisser Ausgleich zumutbar. Deshalb bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich bitte Sie, ebenso den Antrag der Minderheit Graber abzulehnen. Sie möchte den Wind aus dieser Interessenabwägung ausnehmen. Ich möchte hier noch einmal klar deklarieren: Auch ich möchte nicht, dass das ganze Land irgendwie planlos mit Windturbinen übersät wird. Deshalb sprechen wir ja hier von geeigneten Gebieten. Diese sind im Richtplan nach ganz besonderen Kriterien auszuscheiden, ich sage es noch einmal: Fruchtfolgeflächen, Schutzflächen, Naturschutzflächen und Biotope, die dann berücksichtigt werden müssen.
Zur erforderlichen Grösse und Bedeutung von Anlagen: Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Jauslin zu Artikel 12 Absatz 5 ebenfalls abzulehnen. Eigentlich enthält der Antrag der Kommissionsmehrheit das Anliegen, auf die Winterproduktion zu setzen, bereits.
Dann komme ich zu den Pumpspeicherwerken in Artikel 26b EnG: Die Minderheit Bregy möchte in Absatz 1 zusätzliche Förderbeiträge installieren, dies im Sinne der Kohärenz und der Übersichtlichkeit. Ich bitte Sie, hier nicht neue Instrumente zu schaffen. Ich glaube, wir haben mit den bestehenden Wahlmöglichkeiten - den Investitionsbeiträgen und der gleitenden Marktprämie - ein Instrument, das auch den Firmen, die investieren werden, gute Möglichkeiten bietet, weshalb weitere Möglichkeiten hier ausgeschlossen werden können.
Ich bitte Sie, auch den Minderheitsantrag Müller-Altermatt in Absatz 2 abzulehnen. Er will, dass Swissgrid mit den Betreibern von neuen Pumpspeicherkraftwerken langfristige Verträge abschliessen kann. Damit würden aber die Betreiber von bestehenden Anlagen voraussichtlich benachteiligt, wenn man einfach sagt, nur mit neuen könne man langfristige Verträge abschliessen. Das würde eine unnötige Marktverzerrung geben.
Ich bitte Sie ebenso, den Antrag der Minderheit Jauslin zu den Geothermieanlagen abzulehnen. Hier sind wir der Auffassung, dass die Unterstützung der Projektierungsphase mit 40 Prozent ausreichend ist, damit solche Projektierungen auch angegangen werden. Ich bitte Sie auch hier in Artikel 27b Absatz 3 EnG, den Minderheitsantrag Jauslin abzulehnen.
Dann gibt es in Artikel 35 Absatz 3bis EnG die Minderheit Egger Kurt betreffend den Netzzuschlag. Die Minderheit möchte den Netzzuschlag von 2,3 auf 2,8 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Wie ich bereits erwähnt habe, ist der Netzzuschlagsfonds gut gefüllt. Es besteht im Moment kein Druck. Es wäre auch in Anbetracht der aktuell hohen Strompreise ein falsches Zeichen, hier eine Änderung zu machen. Das würde allenfalls auch zu einer Allianz in einem allfälligen Referendum führen, indem einige wegen der Kostenerhöhung das Referendum unterstützen würden - das möchten die Mehrheit der Kommission und ich vermeiden. Deshalb bitte ich Sie, auch bei Artikel 35 Absatz 3bis der Mehrheit zu folgen und den Netzzuschlag gleich zu belassen.
Die Minderheit Clivaz Christophe möchte bei Artikel 40 Buchstabe e EnG an der vom Ständerat vorgesehenen Reinvestitionspflicht als Voraussetzung für die Rückerstattung des Netzzuschlages festhalten. Dies lehnen wir ebenfalls ab, und zwar, weil wir durchaus ein Effizienzinstrument haben. Ich sage es weiterhin: Mit der Einführung eines Effizienzmarktes wird eine solche Bedingung eigentlich überflüssig. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.
In einem Punkt bitte ich Sie unbedingt, den Antrag der Minderheit II (Imark) bzw. den Einzelantrag Imark anzunehmen. Hier geht es um die Gewässerstrecken, die sich in einem Biotop befinden. Es wird auch in Zukunft verboten sein, eine Produktionsanlage in einem Biotop zu bauen, ausser es geht um Gletschervorfelder. Hier geht es jetzt darum, dass man dann die Anlage trotzdem bauen kann, wenn eine Produktionsanlage ausserhalb eines Biotops liegt, das Restwasser aber durch das Biotop fliesst. Denn die Restwasserstrecke ist unter Umständen sehr lang, und viele Restwasserstrecken sind von Biotopen umgeben. Damit würde man wesentliche Projekte auch verhindern. Ich bitte Sie unbedingt, diesen Einzelantrag anzunehmen.
Ich bitte Sie gleichzeitig, den Einzelantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Er will nicht, dass sich der Netzzuschlagsfonds verschulden kann. Das kann ich aus finanziellen Überlegungen nachvollziehen. Aber wir haben mit der Finanzverwaltung ja eine Lösung vereinbart, dass das über Tresoreriedarlehen gehen würde, und eine allfällige Schuld müsste innerhalb von sieben Jahren zwingend abgebaut werden. Somit ist eine langfristige Überschuldung ausgeschlossen. Und wie ich hier bereits beim Eintreten erwähnt habe: Selbstverständlich würden wir die Höhe des Netzzuschlags bei einer fortschreitenden Verschuldung und noch anstehenden Projekten hier im Rat zur Diskussion stellen. Von daher können Sie den Einzelantrag Aeschi Thomas ablehnen.