AB 316797
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13
Wortprotokoll
Ich werde mich in diesem Block 2 zu den Artikeln 10 bis 12 äussern. Ich würde gerne mit Artikel 10 beginnen. Dort gibt es zwar keine Minderheit, aber ich möchte darauf aufmerksam machen, dass hier die Bestimmung aufgenommen wird, dass in den kantonalen Richtplänen Festsetzungen für Solaranlagen von nationalem Interesse gemacht werden sollen. Das würde nachher auch bedeuten, dass in der Richtplanphase Gleichrangigkeit der Energie- und Schutzinteressen und in den anschliessenden Planungs- und Bewilligungsphasen der Vorrang für Energie gelten soll. Das ist die Bestätigung, die bereits von der Sprecherin der SP-Fraktion eingebracht worden ist. Das versteht auch die Kommission entsprechend so.
Dann komme ich zu Artikel 12, vor allem zu Absatz 2bis. Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er erkannt hat, dass wir für die Problematik, in der es um die Gletschervorfelder und auch die Schwemmebenen geht, einen guten Artikel und vor allem eine gute Formulierung gefunden haben. Was die Kommission aber natürlich nicht begrüssen kann, ist die Ergänzung, die mit dem Einzelantrag Imark gefordert wird. Er möchte einen zusätzlichen Punkt einfügen, mit dem eine weitere Ausnahme möglich ist.
Zu den Resultaten: Der Antrag, welcher nun als Antrag der Minderheit I (Egger Kurt) vorliegt und welcher die Ausnahme nur für die Projekte betreffend den runden Tisch machen will, wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag, welcher nun als Antrag der Minderheit II (Imark) vorliegt, wurde zurückgezogen - eigentlich aber nicht zurückgezogen, sondern verschoben, und zwar auf Buchstabe c. Das wird klar, wenn man den Antrag und den Einzelantrag [PAGE 429] vergleicht. Diesem Antrag hat die Kommission nicht stattgegeben, sondern sie hat ihn mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, weil es eben entscheidend ist, was innerhalb der Restwasserstrecke passiert. Ob die Restwasserstrecke im Schutzgebiet liegt oder nicht, kann für die Fauna und Flora auch im unteren Gebiet von Restwasserstrecken entscheidend sein.
Der Antrag der Minderheit III (Clivaz Christophe) möchte keine Ausnahme machen; er möchte also den ganzen Absatz streichen. Er wurde ebenfalls abgelehnt, und zwar mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Hierzu noch ein kurzer Hinweis, was denn die Schwall-und-Sunk-Ausleitkraftwerke bedeuten sollen. Sie müssen einfach wissen, dass Wasserkraftwerke nach dem effektiven Verbrauch geregelt werden. Dadurch kann die abfliessende Wassermenge teilweise sehr gross sein. Und wenn das nicht beim Ausfluss oder mit einem Auffangbecken entsprechend ausgeglichen wird, kann das zu einem grossen Schaden führen. Daher ist es sehr wichtig, dass wir diese Ergänzung bei Absatz 2bis Buchstabe b gemacht haben.
Dann noch zu Artikel 12 Absatz 3bis: Hier geht es um die Minderheit Bregy, die eine Kann-Formulierung will. Dieser Kann-Formulierung kann Ihre Kommission nicht zustimmen. Sie ist der Ansicht, dass es keine Kann-Formulierung sein darf,[NB]sondern dass man erwartet, dass die entsprechenden Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen vorgesehen werden - also nicht nur eine Kann-, sondern eine Muss-Formulierung.
Bei Artikel 12 Absatz 3ter will die Minderheit Graber Windturbinen von der Interessenabwägung ausschliessen. Hier war die Kommission der Meinung, dass diese Forderung abzulehnen sei; sie wurde mit 17 zu 7 Stimmen klar abgelehnt.
Ich komme zu Artikel 12 Absatz 4: Hier gibt es zwar keine Minderheit, aber hier möchte die Kommission, die den Berichterstatter entsprechend beauftragt hat, noch anfügen, dass in der ständerätlichen Kommission von frei stehenden Fotovoltaikanlagen die Rede ist und dass man hier natürlich präzisieren muss. Das sollte der Ständerat noch überarbeiten, weil nicht nur frei stehende Anlagen gemeint sind, sondern auch Autobahnüberdachungen oder schwimmende Anlagen auf Seen gemeint sein können. Auch solche Anlagen sind ausserhalb der Bauzone und sind entsprechend zu berücksichtigen.
Zu Artikel 12 Absatz 5: Die Minderheit Jauslin möchte sich auf die Winterproduktion konzentrieren und nicht auf die Gesamtproduktion. Hier ist die Kommission der Meinung, diese Einschränkung brauche es nicht. Sie hat einen entsprechenden Antrag mit 13 zu 11 Stimmen verworfen.
Ich übergebe das Wort meinem Kollegen Nordmann.