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Egger Kurt · Nationalrat · 2023-03-13

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-03-13

Wortprotokoll

Ich habe in diesem Block zwei Minderheitsanträge. Ich beginne mit Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe h. Es geht um gebäudetechnische Anlagen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz. Wir wissen ja bekanntlich, dass wir mit Energieeffizienz mehr als einen Viertel des Stromverbrauchs sehr kostengünstig einsparen könnten. Die erhöhte Energieeffizienz in Gebäuden führt zusätzlich zur Reduktion der Energienachfrage im Winter, was auch der Sicherstellung der Stromversorgung zugutekommt.

Bei diesem Minderheitsantrag geht es darum, dass die Kantone Vorschriften zur fachgerechten Inbetriebnahme von gebäudetechnischen Anlagen erlassen. Es geht um die Betriebsoptimierung, die ein Einsparpotenzial von rund 30 Prozent in sich birgt. Die Kosten der Massnahmen, die dazu getroffen werden müssen, können in weniger als fünf Jahren amortisiert werden, und solche Massnahmen werden in der Schweiz trotzdem kaum umgesetzt, was einigermassen unverständlich ist.

Nebst der fachgerechten Inbetriebnahme von neu installierten Anlagen umfasst der Antrag auch das aktive Energiemonitoring sowie die periodische Betriebsoptimierung zur Gewährleistung des Gesamtsystems der Effizienz. Wir wissen ja, dass eine regelmässige Optimierung entscheidend ist und dass man so eben die entsprechende Reduktion hinkriegt. Es geht letztlich um einfache Massnahmen wie Optimierung der Heizung, Optimierung der Lüftung - von Lüftungen, die in Betrieb sind, obwohl sie eigentlich niemand braucht und man sie abstellen könnte -, und auch die Beleuchtung ist sicher ein Thema.

Die Massnahme, die hier vorgeschlagen wird, ist in den Muken 2014 verankert. Im Prinzip ist es eine Massnahme, die längst bekannt ist. Doch leider haben erst fünf Kantone dieses Muken-Modul in ihr Energiegesetz aufgenommen. Das ist der Grund, warum wir das hier verankern wollen. Ebenso ist diese Massnahme bereits in der UREK-S vorgeschlagen worden und hat dort eine Mehrheit gefunden.

Die Massnahme ist grundsätzlich moderat ausgestaltet. Sie gilt nur für Nichtwohnbauten, für Gebäude der öffentlichen Hand sowie für Wohnbauten mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 10[NB]000 Quadratmetern. Diese Konzentration auf grosse Gebäude vereinfacht die Umsetzung. Erfahrungen liegen bereits vor, denn fünf Kantone haben die Umsetzung bereits vollzogen. Von daher können Sie diese Minderheit sehr gut unterstützen.

Meine Minderheit I zu Artikel 45a Absätze 1 bis 4 EnG will die Solarpflicht auf alle Neu- und Bestandsbauten ausdehnen. Dabei sollen geeignete - geeignete! - Dächer und Fassaden mit Solaranlagen ausgerüstet werden. Uns allen ist bekannt, dass Dächer und Fassaden das grösste Potenzial bergen. Studien sowie ein Bericht des BFE besagen - die Zahl ist schon mehrmals erwähnt worden -, dass das Potenzial bei über 67 Terawattstunden pro Jahr liegt. Diese 67 Terawattstunden entsprechen mehr als dem gesamten aktuellen Stromverbrauch.

Dieses Potenzial wird noch viel zu wenig genutzt. Sie haben in der Sonntagspresse vielleicht auch Studien dazu gelesen. Studien der ETH oder auch die Studie des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen zeigen, dass wir unsere Energieversorgung mit Fotovoltaik und Wasserkraft [PAGE 437] gewährleisten können, und das sogar im Winter. Vorhin wurde die "Blick"-Umfrage von heute zitiert. Ich möchte doch noch sagen, dass in dieser Befragung mehr als 60 Prozent eine[NB]Solarpflicht[NB]für Gewerbe- und öffentliche Bauten befürworten.

Was heute passiert, ist, dass sich unsere grossen Energieversorgungsunternehmen auf den Ausbau in der freien Fläche fokussieren - sei das in Belpmoos oder sei das in den Alpen -, anstatt auf den bestehenden Dächern zu bauen. Der allergrösste Teil des Ausbaus sollte aber auf bestehender Infrastruktur geschehen. Wenn das nicht passiert, dann leidet auch die Akzeptanz der Fotovoltaik, die im Moment noch sehr hoch ist. Wenn sie sinkt, dann wird es tatsächlich schwierig.

Der beantragte Artikel greift sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Kantone sind verpflichtet, eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. In Absatz 2 sind auch die Spielregeln dazu definiert. Die Anlagen sollen wirtschaftlich zumutbar und technisch realisierbar sein, und die Dachflächen und Fassadenflächen sollen möglichst vollständig genutzt werden.

Ich gehe aufgrund dieser Spielregeln davon aus, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes die Dach- und Fassadenflächen zumindest bei jeder Sanierung solaraktiv ausgerüstet werden, denn in diesem Fall ist es technisch möglich, und auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Kantone haben sogar die Möglichkeit, sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Ausnahmen auf dem Verordnungsweg zu regeln; das ist in Absatz 3 enthalten.

Von daher können Sie der Minderheit I (Egger Kurt) problemlos zustimmen; damit machen wir rasch vorwärts mit dem Zubau unserer Solarenergie.

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