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AB 316823

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14

Wortprotokoll

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Ausnahmen von der Pflicht einer dreijährigen Tätigkeit)[GZ]

Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Exceptions à l'obligation d'avoir exercé pendant trois ans)[GZ]

[VS][GZ]

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Die Dringlichkeitsklausel wurde in beiden Räten von der Gesamtabstimmung ausgenommen, wie dies Artikel 77 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vorsieht. Gemäss Absatz 2 von Artikel 77 wird über die Dringlichkeitsklausel erst nach erfolgter Differenzbereinigung abgestimmt. Am 2. März haben wir dem Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar zugestimmt. Der Nationalrat hat die Dringlichkeitsklausel am 13. März angenommen. Wir können also heute über diese Klausel abstimmen. Der Berichterstatter verzichtet auf ein Votum.