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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-14

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 32 KVG hat der Nationalrat Absatz 3 eingefügt, der bei uns doch einige Diskussionen auslöste. Der Nationalrat ist der Meinung, die Ergänzung sei notwendig. Die Behörde müsse handeln, wenn festgestellt werde, dass die Kriterien der WZW - Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit - nicht mehr erfüllt seien. Die Ergänzung verpflichtet die Behörden zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen und zur Umsetzung von deren Ergebnissen, was dann wieder zu Einsparungen führen sollte. Der Nationalrat verlangt auch ein evidenzbasiertes Verfahren und dann ein Evaluationsverfahren, womit auch die Health Technology Assessments (HTA) gemeint sind. Die Minderheit übernimmt die Version des Nationalrates und ergänzt sie mit einem detaillierten Konzept - ich gehe davon aus, dass der Minderheitssprecher dieses erläutern wird -, aber das Konzept beruht auf denselben Überlegungen des Nationalrates.

Wir haben bei den Abstimmungen zuerst die Version des Nationalrates dem Konzept der Minderheit gegenübergestellt. Mit 9 zu 4 Stimmen hat die Version des Nationalrates obsiegt. Wir haben generell diskutiert und darüber abgestimmt, ob man Absatz 3 überhaupt übernehmen soll. Ihre Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, Artikel 32 Absatz 3 KVG zu streichen und beim geltenden Gesetz zu bleiben. Was sind die Gründe dafür? Wir haben uns erläutern lassen, dass das BAG, gestützt auf Artikel 32 Absätze 1 und 2 KVG, bereits heute sogenannte HTA durchführe, um einzelne Leistungen in Bezug auf die WZW-Kriterien vertieft zu prüfen. Absatz 3 sei unnötig.

Das BAG versicherte uns, dass es die WZW-Kriterien bereits konkretisiert habe und sie auch operationalisiere, also anwende. Die Version des Nationalrates sei hier unnötig und [PAGE 193] auch zu strikt, weil sie zwingend vorsehe, dass diese Evaluationsprüfungen mit externen, verwaltungsunabhängigen Dritten gemacht würden.

All dies hat die Mehrheit dazu veranlasst, hier die Streichung der Version des Nationalrates und die Schaffung einer Differenz zu beantragen. Sie bittet Sie auch, nicht der Minderheitsversion zuzustimmen, die von der Nationalratsversion abweicht und dann noch Detaillierteres vorsieht.