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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-17

Wortprotokoll

Auch in diesem Geschäft geht es um eine Klärschlammfrage. Die erwähnte Petition wurde nach Abschluss der Vernehmlassung des UVEK über einen Vorschlag zum Verbot von Klärschlamm als Düngemittel eingereicht. Sie beinhaltet Bedenken gegen das geplante Verbot. Materiell deckt sich die Argumentation weitgehend mit derjenigen in der Stellungnahme des Verbandes zur nachhaltigen Nutzung ökologischer Ressourcen.

Die Gründe, weshalb das Verbot von Klärschlamm als Düngemittel in der Landwirtschaft erwogen wird, haben wir in der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse dargelegt: Es sind Gründe der Gesundheits- und Umweltvorsorge, die Frage der Haftung und Abgeltung bei künftigen Schäden, Befürchtungen bezüglich Imageschäden für die landwirtschaftliche Produktion und die Unmöglichkeit der langfristigen Planung der Klärschlammentsorgung. Im Übrigen haben schon im Jahre 2001 die Schweizerischen Milchproduzenten und der Schweizerische Bauernverband ein sofortiges Verbot von Klärschlamm als Düngemittel gefordert und für später ein schnelles totales Verbot. Diese Haltung haben sie in der Vernehmlassung der Stoffverordnung noch bekräftigt.

Der Bundesrat wird in naher Zukunft über das Geschäft entscheiden und dabei auch die Überlegungen der Petitionsgemeinden in seine Erwägungen einbeziehen.