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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-14

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-14

Wortprotokoll

Ich nehme gerne Stellung zu Block 3 und präsentiere Ihnen die Haltung des Bundesrates. Wir werden bei den meisten Bestimmungen die Mehrheitsfassung unterstützen, das heisst, wir lehnen die meisten Minderheitsanträge ab.

Zu den wichtigsten Elementen dieser Vorlage gehört sicher mal das Modell, nach dem ein Effizienzmarkt eingeführt werden soll. Ich habe durchaus Verständnis für die Kritik und dafür, dass man sagt, es widerspreche sich irgendwie, wenn eine Unternehmung Strom produzieren und verkaufen und gleichzeitig Sparmassnahmen treffen wolle. Wenn es aber so angegangen wird wie in der Vorlage, macht es durchaus Sinn, denn wir sagen: Der Effizienzmarkt ist losgelöst, er ist unabhängig vom eigentlichen Strommarkt. Das heisst, wir verpflichten ein Stromproduktionsunternehmen, gleichzeitig [PAGE 456] zum Verkauf von Strom auch 2 Prozent Effizienzmassnahmen zu verkaufen. Abnehmer müssen aber nicht die gleichen Kunden sein. Der Absatz muss mengenmässig 2 Prozent entsprechen, es ist aber nicht zwingend, dass es die gleichen Kunden sind. Die verkauften Leistungen können Beratungen sein oder Effizienzmodelle, die bei bestimmten Geräten eingeführt werden. Wichtig ist, dass die zwei Märkte unabhängig voneinander sind, damit es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Ich meine, dass die Kommission damit die richtigen Stellschrauben anzieht, denn auch Einsparungen sind ein wichtiger Teil dieser Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes.

Bei den folgenden Punkten bekämpft der Bundesrat hingegen die Anträge der Kommissionsmehrheit: Ihre Kommission will bei Artikel 45a f. EnG eine weitgehende Pflicht zur Nutzung der Solarenergie einführen. Sie soll auf Dächern und Fassaden von Gebäuden sowie bei Fahrzeugabstellflächen gelten. Dem Bundesrat geht das eindeutig zu weit, auch mir geht es eindeutig zu weit. Ich bitte Sie hier, auch im Interesse des Bestehens der Vorlage im Falle einer Volksabstimmung, bei Artikel 45a EnG die Minderheit II (Imark) zu unterstützen und diese Verpflichtung zu streichen. Wir haben über diese Verpflichtung im Rahmen der Solar-Initiative gesprochen, wir haben dort einen guten Kompromiss gefunden. Hier jetzt die ganze Vorlage zu gefährden, wäre wirklich fahrlässig. Wir haben sehr gute Elemente in dieser Vorlage. Ich bitte Sie hier entsprechend, dem Minderheitsantrag Imark zu folgen.

Ich habe hingegen eine gewisse Sympathie zum Antrag der Kommissionsmehrheit, was die Fahrzeugabstellplätze anbelangt. Das dürfte durchaus Sinn machen. Aber die Schwelle ist aus meiner Optik deutlich zu tief. Ich bitte Sie, hier dem Einzelantrag Hess Lorenz zu folgen; er ermöglicht es, dass wir nochmals darüber diskutieren können. Oder dann bitte ich Sie um eine Streichung gemäss Minderheitsantrag Page, damit wir auch hier keine unnötigen Angriffspunkte bieten.

Die übrigen Minderheitsanträge in diesem Block lehnt der Bundesrat ab. Diese betreffen Gebäude- und andere Vorschriften. Diverse Minderheiten wollen bei Artikel 45 Absatz 3 EnG den Kantonen Aufträge erteilen. Die Minderheit Masshardt will in Buchstabe b ein Verbot von Widerstandsheizungen. Im Juni werden wir über den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative abstimmen. Dort gibt es einen Topf mit Geld, um einen ökonomischen Anreiz für den Ersatz von Widerstandsheizungen zu setzen, indem der Ersatz finanziert wird. Wenn Sie jetzt hier sogar ein Verbot beschliessen, torpedieren Sie eigentlich Ihren eigenen indirekten Gegenvorschlag. Davon würde ich abraten, auch im Hinblick auf die kommende Abstimmung.

Ich bitte Sie ebenso, die Minderheitsanträge Munz, Egger Kurt und Klopfenstein Broggini abzulehnen, die alle auch Anforderungen beinhalten, die eigentlich in die Kompetenz der Kantone gehören. Hingegen können Sie den Antrag der Minderheit Bregy annehmen. Wir haben mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes gesehen, dass Pflichten und Obligatorien - dazu gehört die Solarpflicht, aber eben auch die Pflicht, in Ferienwohnungen intelligente Heizsysteme einzuführen - schlecht ankommen. Im Bereich Gebäude sind, wie gesagt, die Kantone verantwortlich. Überladen Sie hier die Vorlage nicht, und greifen Sie nicht unnötig in diesen Kompetenzbereich ein!

Ich komme zurück zur Pflicht zur Nutzung der Solarenergie: Die Minderheit I (Egger Kurt) will in Artikel 45a EnG eine generelle Solarpflicht einführen. Ich spreche mich hier im Namen des Bundesrates klar dagegen aus. Bereits der Antrag der Mehrheit mit einer Solarpflicht für Neubauten, bei erheblichen Um- und Erneuerungsbauten sowie für grosse Bestandesbauten geht mit Blick auf die Mehrheitsfähigkeit, wie vorhin erwähnt, zu weit.

Der Einzelantrag de Quattro schwächt dieses Konzept der Mehrheit ab, indem auf die Solarpflicht bei Bestandesbauten verzichtet wird. Das ist immerhin eine deutlich bessere Variante; sie kann dann im Ständerat auch noch diskutiert werden. Meinerseits empfehle ich Ihnen hier aber, auch den Einzelantrag abzulehnen und stattdessen der Minderheit II (Imark) zu folgen. Das Parlament hat diese Thematik eben erst im Rahmen des dringlichen Bundesgesetzes diskutiert. Dort wurde eine generelle Fotovoltaikpflicht abgelehnt. Auch hier gilt mit Blick auf eine mögliche Volksabstimmung - ich wiederhole mich, aber es scheint mir zentral -: Streichen Sie das aus der Vorlage, das ist schlicht nicht mehrheitsfähig!

Zur Vorbildfunktion des Bundes: Artikel 46a Absatz 1bis EnG will, dass Bund und Kantone bei der Senkung des Energieverbrauchs eine Vorbildfunktion einnehmen. Hier kann ich die Mehrheit unterstützen. Wenn wir in ganz vielen Bereichen Anforderungen stellen, dann ist, glaube ich, offensichtlich, dass die Kantone und der Bund hier auch ein Vorbild sein müssen.

Hingegen bitte ich Sie, den Einzelantrag Storni abzulehnen. Die Gemeinden tun schon sehr viel im Bereich Energieeffizienz. Wenn schon, wäre es an den Kantonen und nicht am Bund, den Gemeinden direkt Vorschriften zu machen.

Die Effizienzverpflichtungen stärken den Markt für Energiedienstleistungen langfristig und nachhaltig. Die Minderheit Imark will hier beim freiwilligen Sparmodell des Ständerates bleiben. Dieses ist aus unserer Sicht zu wenig verbindlich. Ich glaube, wir sollten diesen Energieeffizienzmarkt jetzt einführen. Man macht in anderen Ländern die Erfahrung, dass es funktioniert. Ich bitte Sie, hier auch der Mehrheit zu folgen.

Zum Inverkehrbringen effizienter Geräte: Die Minderheit Munz möchte, dass die Schweiz bei Effizienzanforderungen an Geräte und Anlagen, die neu auf den Markt gebracht werden, deutlich strenger ist als die EU. Bereits heute erlässt der Bundesrat zum Teil strengere Anforderungen an Geräte. Ich erachte deshalb diesen zusätzlichen Artikel als nicht notwendig.

Abschliessend zum Einzelantrag Müller Leo: Er will via Übergangsbestimmung in Artikel 75c EnG ein zusätzliches Förderelement für Fotovoltaik einführen. Der Netzbetreiber soll für neue Anlagen während zehn Jahren eine Vergütung von mindestens 9 Rappen pro Kilowattstunde leisten. Damit wird die Regelung der Abnahme- und Vergütungspflicht, die Sie in Block 2 in Artikel 15 EnG verabschiedet haben, praktisch ausgehöhlt. Wir haben ja da eine unterste Limite nach Gestehungskosten eines effizienten Produzenten eingeführt; sie dürfte etwas unter 9 Rappen liegen. Wenn Sie aber einfach 9 Rappen fix für zehn Jahre einführen, dann wird das letztlich auf die Grundversorgung übertragen und erhöht die Preise für die Konsumenten. Deshalb bitte ich Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen.