Hegglin Peter · Ständerat · 2023-03-14
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14
Wortprotokoll
Vielleicht ein paar Gedanken zur Herkunft der Motion: Die ursprüngliche Version der Motion Graf Maya wollte den Bundesrat beauftragen, die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwender stärker einzuschränken. So sollten erstens Pflanzenschutzmittel, die für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind, nicht mehr für die nichtberufliche Anwendung zugelassen werden. Zweitens sollten alle Pflanzenschutzmittel, die zum Verkauf an bzw. zur Anwendung durch Hobbyanwender zugelassen bleiben, auf einer laufend aktualisierten Positivliste aufgeführt werden. Drittens sollte sichergestellt werden, dass die für Hobbyanwender zugelassenen Pflanzenschutzmittel dem Anwendungsbereich entsprechend in kleinen Gebinden verkauft werden.
Begründet wird die Motion damit, dass in der Schweiz rund 10 Prozent aller verkauften Pestizide, das sind rund 200 Tonnen, durch Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner ausgebracht werden, die im Gegensatz zu beruflichen Anwenderinnen und Anwendern keine Ausbildung oder Prüfungsverfahren durchlaufen müssen. Der Bundesrat empfahl die Motion mit der Begründung zur Ablehnung, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender seit dem 1. Januar 2021 eingeschränkt sei und mit dem Aktionsplan die Zulassung von Produkten weiter verschärft werde.
Der Ständerat nahm die Motion am 30. Mai 2022 entgegen dem Antrag des Bundesrates mit 20 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Der Nationalrat änderte die Motion am 14.[NB]September mit 107 zu 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen in dem Sinn ab, dass Pflanzenschutzmittel nur noch an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender verkauft werden sollen, die über eine angemessene Ausbildung in diesem Bereich verfügen. Der Bundesrat sprach sich im Nationalrat auch gegen die geänderte Motion aus. In einem ersten Schritt sistierte unsere Kommission die Beratung, um sich über die geplante Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel informieren zu lassen.
Der Bundesrat hat die Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung am 16. November 2022 verabschiedet. Der Kommission wurden diese Anpassungen vorgelegt. Neu können also Pflanzenschutzmittel nicht mehr an nichtberufliche Verwender abgegeben werden, wenn sie als krebserregend, die Fruchtbarkeit beeinträchtigend oder das Kind im Mutterleib schädigend, Gewässer gefährdend oder als für Bienen gefährlich gekennzeichnet sind. Es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) braucht, um die Bewilligungen für sämtliche Produkte zu prüfen und zu entscheiden, ob die Bewilligungen angepasst oder widerrufen werden müssen. Anschliessend wird es noch eine zwölfmonatige Abverkaufsfrist geben. Damit wird ein sehr grosser Teil der ursprünglichen Forderungen der Motion Graf Maya weitestgehend erfüllt.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, an der ursprünglichen Version festzuhalten, die abgeänderte Version des Nationalrates zu übernehmen oder, weil das Anliegen erfüllt ist, die Motion abzuschreiben.
Aus Sicht der Kommission sind die ursprünglichen Forderungen weitestgehend erfüllt. Eine Umsetzung der durch den Nationalrat abgeänderten Motion bedeutet eine riesengrosse Bürokratie und würde insbesondere auch die Kantone stark belasten. Im Bereich der Hobbyanwendung dürften es Hunderttausende von Personen sein, die gemäss nationalrätlicher Version eine Ausbildung durchlaufen und eine Prüfung ablegen müssten. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betrifft ja nicht nur den Gartenbereich; es gibt auch Mittel, die im Innenbereich oder auf dem Balkon angewendet werden, so zum Beispiel Mittel gegen Läuse oder gegen Pilzkrankheiten an Zimmerpflanzen.
In der Folge lehnte die Kommission deshalb die durch den Nationalrat abgeänderte Motion einstimmig ab. Es ist für uns eine viel zu grosse Bürokratie, um das Ziel zu erfüllen.
Die Kommission entschied sich am Schluss mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen das Festhalten an der ursprünglichen Motion. Sie beantragt, diese abzulehnen, weil ja das Motionsanliegen weitestgehend erfüllt ist. [PAGE 204]
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen seitens der Kommission, die Motion abzulehnen.