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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-14

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt hier in Block 4 ebenfalls weitgehend die Anträge der Mehrheit der Kommission und lehnt die meisten Minderheitsanträge ab.

Die Kommissionsmehrheit folgt hier dem Ständerat und lehnt es ab, mit dieser Vorlage eine vollständige Strommarktöffnung vorzunehmen. Ich erachte dies aufgrund der aktuellen Marktlage als richtig. Wir könnten die Strommarktöffnung in Anbetracht der relativ hohen Strompreise kaum umsetzen. Ich bitte Sie, dem ebenfalls zu folgen.

Die Kommissionsmehrheit macht bei den Tarifvorgaben für die Grundversorgung eine sinnvolle Anpassung. Sie sieht vor, die sogenannte Durchschnittspreismethodik abzuschaffen. Ich begrüsse auch das explizit.

Die Kommission entwickelte zudem Bestimmungen für eine Energiereserve und beantragt, dass die Teilnahme namentlich für grössere Speicherwasserkraftwerke obligatorisch sein soll. Das würde dann auch massive Einsparungen für den Bund bedeuten. Dieses Mal wurde die Reserve ja ausgeschrieben und musste teuer eingekauft werden. Der Bundesrat begrüsst dies dementsprechend.

Mit der Öffnung des Nichtbaugebietes für Solaranlagen ergibt sich auch für diese Anlagen die Notwendigkeit einer planerischen Steuerung der Standorte über die Richtpläne. Diese Steuerung soll mit dem Instrument der Eignungsgebiete erfolgen. Bei den Windenergieanlagen wird die Richtplanung bereits heute so gemacht. Werden Eignungsgebiete festgelegt, kann auf die anschliessende Festsetzung einzelner Anlagen im Richtplan verzichtet werden, falls die Eignungsgebiete den Anforderungen des Bundes - das ist wichtig - entsprechen.

Dieser Punkt ist der eigentliche Kerninhalt von Artikel 9bis Absatz 2ter StromVG. Nach der Festsetzung der Eignungsgebiete kann also direkt mit der Nutzungsplanung begonnen werden. Der Bundesrat legt die Anforderungen an die Planung der Eignungsgebiete auf Verordnungsstufe fest. Beispielsweise soll verlangt werden, dass im Rahmen der Richtplanung eine stufengerechte und aussagekräftige Auseinandersetzung mit den wesentlichen Interessen vorgenommen wird. Dabei geht es insbesondere um Landschaftsschutz, Biotopschutz, Walderhaltung, Kulturland- und Fruchtfolgeflächenschutz. Dies setzt die notwendigen Grundlagen voraus und sorgt dafür, dass in geeigneten Gebieten geplant wird.

Anlässlich der Genehmigung der Eignungsgebiete kann der Bund gemäss Artikel 11 des Raumplanungsgesetzes klare Anweisungen an die nachgeordneten Planungsträger formulieren. Würden diese im nachfolgenden Nutzungsplanverfahren missachtet, könnte dies ein Anwendungsfall sein, in dem in einem Beschwerdeverfahren die Schutzinteressen überwiegen. Damit wird der Befürchtung, die dem Einzelantrag Fluri zugrunde liegt, Rechnung getragen; deshalb habe ich das so klar ausgeführt. Die Planung der Eignungsgebiete setzt voraus, dass die notwendigen Grundlagen vorhanden sind.

Die Kommission hat den Beschluss des Ständerates bestätigt, wonach kein separater Winterzuschlag zu erheben ist, die Abgaben also gleich hoch bleiben. Die Kommission unterstützt zudem das vom Ständerat eingebrachte Energieeffizienzziel von 2 Terawattstunden bis 2035.

Der Bundesrat lehnt folgende Minderheiten und Einzelanträge zum StromVG ab:

Eine Minderheit Vincenz will die vollständige Strommarktöffnung bereits jetzt ins Gesetz schreiben. Wie einleitend gesagt, ist das insbesondere mit den heutigen Strommarktpreisen nicht mehrheitsfähig und würde die Vorlage auch gefährden. Die Mehrheit will deshalb keine Öffnung. Dafür habe ich in der aktuellen Situation Verständnis, und ich unterstütze das.

Zur Grundversorgung: Der neue Artikel 6 Absatz 1bis der Minderheit Klopfenstein Broggini würde das Prinzip der Grundversorgung verletzen, wonach jeder Zugang zu einer entsprechenden Versorgung haben muss. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Zum Standardstromprodukt und dem Antrag der Minderheit I (Egger Kurt): Im Zusammenhang mit der vorgesehenen quartalsweisen Umsetzung der Strommarktkennzeichen ist eine inländische erneuerbare Stromproduktion in diesem Sinn vor [PAGE 471] 2030 nicht zu unterstützen, weil die Schweiz damit Gefahr laufen würde, in gewissen Quartalen zu wenig erneuerbaren Strom zu haben, insbesondere im Winterhalbjahr. Auch ein Standardstromprodukt, das auf der Nutzung von klimaschonend produzierter Energie beruht, möchten wir hier nicht einführen. Es geht um die Frage des Einbezuges der Kerntechnologie. Ich habe Ihnen gestern gesagt, dass wir das zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend diskutieren und auch die zukünftigen Technologien anschauen werden.

Betreffend die Durchschnittspreismethode: Die Minderheit Bäumle möchte bei Artikel 6 Absatz 5bis die Durchschnittspreismethode beibehalten. Auch hier bitte ich um Ablehnung. Die Eigenproduktion soll nämlich neu, unabhängig von der Marktpreissituation, vorrangig in der Grundversorgung abgesetzt werden. Damit stellen wir sicher, dass das, was im letzten Jahr passiert ist, als die Preise plötzlich hochschnellten und die Grundversorgung betroffen war, nicht mehr eintrifft und dass für die Grundversorgung jederzeit genügend Strom da ist. Getrennte Portfolios und somit die Abschaffung der sogenannten Durchschnittspreismethode bringen Klarheit und Vorteile für die Kundschaft.

Die Minderheit Munz, die den grundsätzlichen Vorrang für Vorhaben nach Anhang 1, also gemäss dem runden Tisch, wieder streichen will, empfehle ich Ihnen ebenfalls klar zur Ablehnung. Es würde das ganze Zubaukonzept für die Speicherwasserkraft erheblich schwächen und eine Grundlage dieser Vorlage infrage stellen. Für Wasserkraft möchten wir eigentlich das gleiche Prinzip wie für Wind- und Solarenergie. Zudem ist der Vorrang nicht absolut, d. h., es ist ein grundsätzlicher Vorrang, der in Einzelfällen eine Abwägung zulässt.

Zum Einzelantrag Munz zu Artikel 9bis Absatz 2bis: Er will, dass die Energieproduktion auch in geeigneten Gebieten gleichrangig mit anderen nationalen Interessen ist. Damit würde genau die Idee der geeigneten Gebiete infrage gestellt. Der Eingriff in Landschaft und Natur ist, wenn die Gebiete richtig und im anfänglich geschilderten Sinne ausgeschieden werden, auch vertretbar. Deshalb sollen Wind- und Solaranlagen in den geeigneten Gebieten auch einen grundsätzlichen Vorrang geniessen. Eine Interessenabwägung findet dabei weiterhin statt. Das ist verfassungskonform. Deshalb bitte ich Sie, auch den Einzelantrag Munz abzulehnen.

Zum Einzelantrag Fluri zu Artikel 9bis Absatz 2bis: Er will keine Regelung für Wind- und Solaranlagen in geeigneten Gebieten. Damit würde ein wesentlicher Teil des vorliegenden Entwurfes - der Ausbau der Solar- und Windenergie - aus dem Konzept der UREK-N gestrichen. Ich bitte Sie unbedingt, den Einzelantrag Fluri abzulehnen. Der Einzelantrag Fluri stützt sich vor allem auf Schutzgebiete. Wenn Sie Artikel 9bis Absatz 2bis streichen, können wir das Konzept gar nicht umsetzen, denn er gehört zum Kern des vorliegenden Entwurfes. Ich habe vorhin erklärt, wie die geeigneten Gebiete von Schutzgebieten abgesondert werden. Das müsste natürlich dann in der Verordnung durch den Bundesrat klar festgehalten werden. Darauf wird im Einzelantrag Fluri zu Artikel 9bis Absatz 2ter hingewiesen. Wenn der vorliegende Antrag angenommen wird, bezieht sich der Antrag zu Absatz 2ter nur noch auf die Wasserkraft. Wenn Sie diesen Antrag ablehnen - worum ich Sie dringend bitte -, kann ich mir durchaus vorstellen, dass Sie dafür klarstellen, dass der Bundesrat die Bedingungen für die geeigneten Gebiete für die Nutzung von Wasser-, Wind- und Solarenergie festlegt, und Sie[NB]den[NB]Einzelantrag Fluri zu Absatz 2ter entsprechend annehmen.

Zu den thermischen Kraftwerken gemäss den Einzelanträgen Wasserfallen Christian: Die Kommission hat sich entschieden, alles, was zum Teil fossil ist, zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln. Wir werden seitens des Bundesrates eine Vorlage betreffend Reservekraftwerke bringen und möchten diese Bereiche dann dort einbringen. Heute basieren die Reservekraftwerke auf Notverordnungen, die wir noch verlängern können. Wir werden hierzu aber eine Vorlage in den Rat bringen und möchten das Thema dann in dieser Vorlage behandeln. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Einzelanträge Wasserfallen Christian abzulehnen - nicht weil sie falsch sind, sondern weil sie thematisch in eine andere Vorlage gehören und zu einem anderen Zeitpunkt behandelt werden sollen -, damit wir diese Vorlage hier nicht belasten.

Die Minderheit Flach möchte auf den Zielwert von 6 Terawattstunden Winterstrom bis 2040 verzichten. Das unterstützen wir. Wir haben ja gestern festgehalten, dass mindestens 20 Prozent der Stromproduktion für den Winter sichergestellt werden könnten. Deshalb braucht es hier keinen eigentlichen Zielwert mehr. Entsprechend könnten Sie dann den Einzelantrag Wasserfallen Christian anpassen, den ich gut verstehe. Dieser beantragt einen Zielwert, einfach einen höheren. Die 20 Prozent würden auch etwa Ihrem Antrag entsprechen, Herr Wasserfallen.

Zur Entflechtung der Energieunternehmen: Ich bitte Sie, bei Artikel 10 den Einzelantrag Bäumle abzulehnen. Er will beim Status quo bleiben, d. h., er will keine Entflechtung. Wenn wir aber jetzt, nachdem wir einen Energiemarkt festgelegt haben, keine Entflechtung machen, besteht einfach die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung. Wenn dann Stromunternehmen, die in die Grundversorgung liefern, gleichzeitig einen Energiemarkt aufbauen, stehen sie in Konkurrenz zu den KMU, die die gleichen Leistungen anbieten. Wenn hier die Geschäftsfelder nicht klar getrennt sind, könnten die Unternehmen aus ihren Datenkenntnissen Wettbewerbsvorteile ziehen. Deshalb ist hier der Mehrheit zu folgen, bzw. ich bitte Sie, den Einzelantrag abzulehnen.

Ich werde vom Kommissionssprecher gerade darauf aufmerksam gemacht, dass ich schon zum nächsten Block spreche. Ich werde das dann morgen nochmals bringen. Aber immerhin, die Grundlage habe ich schon einmal gelegt.