AB 317114
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-14
Wortprotokoll
Ich werde bei der Solarpflicht weiterfahren und diese noch einmal aufnehmen. Die Kommission hatte mehrere Möglichkeiten: beim bestehenden Recht zu bleiben oder dem jetzigen Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Kommissionsmehrheit möchte bei den Bestandesbauten nur eine Solarpflicht ab einer Grundfläche von 300 Quadratmetern einführen und hat die Wohnbauten - das ist wichtig - dabei ausgenommen. Es stimmt also nicht, dass irgendein älteres Ehepaar im Einfamilienhaus eine Solarpflicht hätte; das ist nicht der Antrag der Kommission.
Dann haben wir noch den Minderheitsantrag Egger Kurt. Er will eigentlich noch weiter gehen und effektiv sämtliche, auch bestehende Gebäude mit Solaranlagen ausrüsten.
Die Kommission hat folgendermassen entschieden: Der Antrag Egger Kurt wurde mit 11 zu 7 Stimmen abgelehnt, und der Antrag Imark - er will eigentlich das geltende Recht beibehalten - wurde mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit möchte eine Solarpflicht bei Bestandesbauten ab 300 Quadratmetern einführen.
Der Einzelantrag de Quattro wurde in der Kommission nicht diskutiert. Was aber diskutiert worden ist, ist vor allem die Problematik der Bestandesbauten. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dieser Kompromiss auch in der Kommission auf Interesse gestossen wäre.
Bei Artikel 45abis EnG geht es um die Frage, ob auch die Parkplätze entsprechend solaraktiv ausgestaltet werden müssten. Die Mehrheit war klar dafür, dass man bei Parkplätzen mit einer Fläche von mehr als 350 Quadratmetern dazu verpflichtet sein müsste. Der Antrag Page, der eine solche Pflicht ablehnt, wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Hier ist anzufügen, dass der Einzelantrag Hess Lorenz der Kommission nicht vorgelegen ist. Ich kann aus der Diskussion aber mitbringen, dass vor allem auch die Frage aufgetaucht ist, was mit temporären Parkplätzen passiert. Wie sollen diese ausgerüstet werden? Was sind die Problemstellungen in den Gemeinden? Hier wurde über Bauordnungen in Gemeinden diskutiert. Ich könnte mir auch hier vorstellen, dass der Einzelantrag Hess Lorenz durchaus ein möglicher Kompromiss sein könnte.
Bei Artikel 46a Absatz 1bis EnG gibt es eine Minderheit Egger Mike, die diese Bestimmung streichen möchte. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 16 zu 7 Stimmen verworfen. Die Vorbildfunktion, wie sie die Kommission vorgeben will, wurde also mit einer deutlichen Mehrheit postuliert.
Hier ist noch zu erwähnen, dass der Einzelantrag Storni, der auf dem Tisch liegt, die Vorbildfunktion zusätzlich auf die Gemeinden ausweiten möchte. Die Kommission hat über diese Ausweitung nicht diskutiert. Man kann hier aber auf die Diskussion zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative zurückblenden. Auch dort wurde gefragt, ob man nicht auch die Gemeinden in die Pflicht nehmen sollte. Damals war die Kommission der Meinung, dass der Bund den Gemeinden keine solchen Vorgaben machen sollte.
Dann zu Artikel 46b ff. EnG: Die Kommission hat hier Effizienzziele eingeführt. Hier muss man einfach wissen, dass es damit einen sogenannten Energieeffizienzmarkt gibt. In der Kommission gab es eine heftige Diskussion: Wieweit wollen wir die Elektrizitätswerke oder die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichten, Energie zu sparen und vor allem darauf einzuwirken, dass bei den Abonnenten Energie gespart wird, wenn die Unternehmen ja gleichzeitig Strom verkaufen müssen? Darum hat die Kommission hier auch auf Artikel 10 des Stromversorgungsgesetzes vorgegriffen und hat dort präzisiert, dass es keine Wettbewerbsverzerrung geben darf. Das ist auch der Grund, weshalb Artikel 10 im Entwurf des StromVG auftaucht.
Die Minderheit Imark möchte zwar nicht sämtliche Energieeffizienzmassnahmen streichen, aber doch die Vorgaben. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 17 zu 7 Stimmen ganz klar verworfen. So viel zu diesem Artikel. Dass hier ein Fehler unterlaufen ist, habe ich bereits beim Eintreten ausgeführt. Das haben Sie entsprechend notiert.
Der Einzelantrag Müller Leo wurde in der Kommission ebenfalls nicht diskutiert. Es gab keine zusätzlichen Übergangsbestimmungen. Es gab aber in der Kommission einen Antrag dazu, der das eigentlich regeln wollte. Er wurde vor allem mit Blick auf grosse Verbraucher eingereicht. Er wurde aber vorgängig zurückgezogen und nicht zur Abstimmung gebracht. Das als Information aus der Kommission.