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Herzog Eva · Ständerat · 2023-03-14

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-14

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Minderheit bei den beiden genannten Vorstössen, dies mit nicht viel Hoffnung, etwas zu bewirken, aber mit viel Überzeugung für die Position. Alle drei vorliegenden Vorstösse wollen nicht nur einen freiwilligen, sondern einen obligatorischen Abbau der überschüssigen Reserven der Krankenkassen. Diese sind natürlich dann überschüssig, wenn die Solvenzquote erfüllt ist und die Risiken gedeckt werden können. Die beiden Initiativen sehen die Grenze bei 150 Prozent der Mindesthöhe. Die Standesinitiative Basel-Stadt will eine obligatorische Rückerstattung nach Kantonen. Auch die parlamentarische Initiative Nantermod berücksichtigt die Kantone, aber sie sieht ein anderes System vor, in dem die überschüssigen Reserven im Folgejahr bei der Prämienfestsetzung nach Kantonen berücksichtigt werden sollen.

In der Kommission wurde seitens des BAG ziemlich klar und, ich sage, relativ einfach behauptet, die Zahlen, welche der Kanton Basel-Stadt in der Anhörung vorgelegt habe, seien falsch; die überschüssigen Reserven seien nicht durch, verglichen mit den Kosten, zu hohe Prämienzahlungen in den einzelnen Kantonen zustande gekommen, sondern - der Sprecher der Mehrheit hat es schon gesagt - einzig durch Kapitalerträge der Versicherer. Der Kommissionssprecher der Mehrheit hat auch gesagt, dass Reserven immer durch zu viel bezahlte Prämien sowie Kapitalerträge, welche natürlich im ganzen Tätigkeitsgebiet eines Versicherers entstehen, zustande kommen. Es wurde in der Kommission aber eben pauschal argumentiert, dass die Reserven hier nicht dazu beigetragen hätten; der Sprecher hat es gesagt.

Gleichzeitig, neben dieser Darlegung ist das BAG aber nach wie vor nicht bereit, die Vergleichszahlen zwischen den Kantonen, also die Combined Ratio aus Leistung, Prämien und Verwaltungskosten, transparent auszuweisen. Was jeder Kanton für sich ausrechnen kann, ist das Verhältnis zwischen Leistungen und Prämien. Jeder Kanton kann selber ausrechnen, ob die Prämien zu hoch waren, verglichen mit den Kosten, die angefallen sind. Mein Kanton weiss, dass seine Prämien auch nach dem Reserveabbau ab 2021 zu hoch sind. Damit trägt er zur Äufnung der Reserven der Krankenversicherer bei.

In den Debatten um das neue KVAG wurde den eidgenössischen Räten und den Kantonen zugesichert, dass dank dem vorgesehenen Bedarfsdeckungsprinzip pro Kanton keine Umverteilung der Reserven zwischen den Kantonen mehr stattfinden könne. Dies gilt aber mit der aktuellen Regelung nur für die minimalen Reserven, jedoch nicht für die überschüssigen Reserven. Mit der Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung per 1. Juni 2021 wurden die Krankenversicherer dazu angehalten, zu hohe Reserven schweizweit gleichmässig abzubauen, indem die Prämien für das Folgejahr knapp kalkuliert werden. Auch das haben wir gehört.

Nur in Ausnahmefällen ist den Versicherern eine nachträgliche Rückerstattung an die Versicherten in jenem Kanton gestattet, in dem die Prämien deutlich zu hoch angesetzt wurden. Wenn man die Bestimmung liest, dann sieht man, dass diese Hürde wirklich sehr hoch ist. Ein dermassen ausgestalteter Reserveabbau fällt zulasten jener Kantone aus, die einen überdurchschnittlichen Beitrag an die Überschüsse geleistet haben. Was mein Kanton mit der Standesinitiative vorgebracht hat und geändert haben möchte - eine obligatorische Rückerstattung der Reserven nach Kanton -, scheint mir deshalb nach wie vor folgerichtig.

Ich bitte Sie, der Standesinitiative Folge zu geben, ebenso der parlamentarischen Initiative Nantermod, die dasselbe moniert, aber eine andere Lösung vorsieht: einfach eine Verrechnung der überschüssigen Reserven nach Kanton bei der Prämienfestsetzung im Folgejahr.