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Girod Bastien · Nationalrat · 2023-03-14

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-03-14

Wortprotokoll

Zuerst zum ursprünglichen Kernanliegen dieser Vorlage, zur Liberalisierung: Wie Sie an der Minderheit Vincenz erkennen können, war die Unterstützung für die Strommarktliberalisierung im Rat auch schon grösser - in der Kommission waren es noch zwei Personen, die das unterstützten. Es ist klar, dass es der falsche Moment für eine Liberalisierung ist. Wenn schon, dann müssten wir über diesen Punkt im Zusammenhang mit einem Stromabkommen diskutieren, aber auch da müssten wir schauen, dass es sozial und ökologisch flankiert ist.

Zu Artikel 6 StromVG: Hier besteht der Antrag, dass Grossverbraucher die Stromversorgung über sogenannte PPA - Power Purchase Agreements, also langfristige Verträge - selbst sicherstellen. Es kann ja nicht sein, dass wir den Verbrauch im Land hier feinjustieren, und dann kommt Google oder Amazon, baut grosse Datencenter und sagt einfach, dass wir den Strom dafür besorgen müssen. Man kann Grossverbraucher selbst in die Pflicht nehmen, und es ist richtig, dass wir das auch tun; damit haben wir auch zusätzliche private Akteure, die sich für den Zubau erneuerbarer Energien engagieren. Es macht Sinn, dem Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini zuzustimmen.

Bei der Inlandproduktion in der Grundversorgung geht es um das Standardprodukt: Hier bitte ich Sie, der Minderheit I (Egger Kurt) zuzustimmen. Dieser Antrag verlangt, wie auch der Bundesrat, dass man erneuerbaren Strom aus dem Inland als Standardprodukt anbieten soll. Hier kam teilweise das Argument auf, es würde dann nicht genug Strom aus dem Inland geben. Das wäre aber gerade gut, denn das würde die Nachfrage weiter erhöhen. Sie müssen wissen, dass die [PAGE 469] Wahlfreiheit weiterhin besteht. Es geht nur um das Produkt, das ein Haushalt geliefert bekommt, der sich neu anmeldet respektive der nichts auswählt. Hier wäre es richtig, dass man inländische erneuerbare Energie liefert und nicht irgendwelche Zertifikate aus norwegischer Wasserkraft. Sicher ablehnen sollte man den Antrag der Minderheit II (Strupler), weil die Haushalte bei einer Annahme französischen AKW-Strom erhalten würden - das kann ja nicht wirklich der Standard sein. Ich bitte Sie also, hier dem Minderheitsantrag I (Egger Kurt) zu folgen.

Dann möchte ich auf die Energiereserve hinweisen, die in ihrer Form unbestritten ist, was wirklich erfreulich ist. Denn wir wechseln hier von einem Ausschreibungs- zu einem Pflichtmodell, was eine grosse Verbesserung bedeutet. Wir haben ja im letzten Herbst gesehen, dass das Ausschreibungsmodell denkbar ungeeignet ist. Denn gerade wenn eine Strommangellage droht, gehen natürlich die Preise durch die Decke. Wenn man in dieser Situation noch eine Ausschreibung machen muss und bei denen einkauft, die selber vor einer drohenden Lücke warnen, aber dann auch profitieren, so funktioniert das nicht gut. Das haben wir gesehen.

Mit dem neuen Modell kann man für die Haushalte viel günstiger eine Reserve sicherstellen, und man kann auch eine grössere Reserve sicherstellen. Denn das müssen wir mit der ganzen Wasserkraft und mit dem Zubau schon auch sehen: Es bringt uns natürlich nur etwas, wenn wir dann auch eine Reserve haben, die wir im Falle einer Strommangellage nutzen können, wenn also noch etwas in den Stauseen ist und nicht alles schon verkauft wurde. Von dem her ist das also eine grosse Verbesserung.

Etwas unverständlich ist der Einzelantrag Wasserfallen Christian. Denn bei AKW gibt es ja diese Reservemöglichkeit nicht. Einverstanden, sie produzieren auch im Winter, aber man kann nicht irgendwie Kernbrennstoffe lagern und dann plötzlich im Winter mehr produzieren. Deshalb macht dieser Antrag keinen Sinn.

Zum Schluss noch zu Artikel 9bis StromVG: Hier geht es um die Frage, ob jetzt Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien Vorrang haben oder nicht. Wir Grünen haben bis jetzt in der Kommission Artikel 9bis als Kompromiss unterstützt. Aber jetzt, nachdem wir eine Vorlage haben, die aus dem Gleichgewicht geraten ist, bei der Sie dem Minderheitsantrag I (Paganini) zugestimmt haben, womit wir unnötig die Restwassermengen einschränken, bei der Sie dem Minderheitsantrag Bregy zugestimmt haben, womit wir unnötig das wichtige Grundprinzip im Umweltrecht aushebeln, wonach Kompensationsmassnahmen notwendig sind, unterstützen wir Grünen den Einzelantrag Fluri auf Streichung bei Artikel 9bis. Ich bitte Sie, diesen Antrag auch zu unterstützen.