AB 317146
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Ich werde nicht nur zu meiner Minderheit sprechen, sondern auch das Fraktionsvotum zu Block 5 halten. In Block 5 geht es schwerpunktmässig um die Information und die Rechnungslegung, die anrechenbaren Netzkosten und das Messwesen.
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst mehrheitlich, dass die UREK-N den Entwurf des Bundesrates zur Liberalisierung des Messwesens übernommen hat. Der Ständerat hatte sich gegen die Liberalisierung ausgesprochen, was von der Minderheit Egger Kurt übernommen wird. Diese will das bestehende Monopol der Verteilnetzbetreiber beibehalten. Ein diskriminierungsfreier und fairer Zugang aller Akteure zu den Messdaten ist aus Sicht der Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion nun aber unabdingbar, um die dringend nötige Digitalisierung auf lokaler Ebene zu erreichen.
Die aktuelle Situation zwingt Konsumentinnen und Kleinproduzenten dazu, für die Energieoptimierung zwei parallele Systeme zu installieren und zu betreiben. Sie sind gezwungen, zwei parallele Systeme zu installieren und zu betreiben, da sie sonst nur unzureichende Daten erhalten. Dies ist aus ökologischer und aus ökonomischer Sicht unsinnig. Ausserdem werden sich innovative Geschäftsmodelle, die für die sichere und effiziente Stromversorgung der Zukunft notwendig sind, ohne reibungslosen Zugang zu den Messdaten kaum durchsetzen.
Auf die Freiwilligkeit und auf den guten Willen der Verteilnetzbetreiber zu hoffen, führt aufs Abstellgleis. Für eine rasche Verbesserung der Lage fehlen die Anreize. Auch wenn es vereinzelte Energieversorgungsunternehmen geben sollte, die mit gutem Beispiel vorangehen, nützt dies für Geschäftsmodelle, die auf Skalierbarkeit angewiesen sind, wenig. Wir sind überzeugt, dass der gesetzliche Druck der Liberalisierung die dringend nötige Digitalisierung im Verteilnetz beschleunigt.
In direktem Zusammenhang mit der Liberalisierung des Messwesens steht denn auch der Antrag meiner Minderheit zu Artikel 15 Absatz 3bis Buchstabe a StromVG. Diese will die ständerätliche Regelung übernehmen und damit dem Bundesrat folgen, wonach einzig die Kosten intelligenter Steuer- und Regelsysteme an die Betriebs- und Kapitalkosten anrechenbar sind und nicht zusätzlich auch noch Kosten für die Sensibilisierung im Bereich der Verbrauchsreduktion, wie dies das geltende Recht vorsieht. Mit der neuen Wahlfreiheit, die von uns favorisiert wird, entfällt konsequenterweise die Möglichkeit, bestimmte Kosten für Sensibilisierungen zur Verbrauchsreduktion für anrechenbar zu erklären.
Meine Minderheit I bei Artikel 17bbis StromVG übernimmt die Regelung des Ständerates. Es handelt sich um neue Regeln zur Nutzung von Flexibilität. Gemäss dem ständerätlichen Beschluss, übernommen vom Bundesrat, wird als oberste Grundregel den Erzeugern, Endverbrauchern und Speicherbetreibern die Inhaberschaft der Flexibilität zugewiesen. Im Antrag der Mehrheit wird dies aufgeweicht: Der Einsatz von Smart Meters durch den Netzbetreiber soll demgemäss so lange möglich sein, bis der Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber dies ausdrücklich untersagt. Diese Relativierung der Inhaberschaft lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab.
Eine Einschränkung gibt es allerdings für Notfälle. Dies ist in Artikel 17bbis Absatz 3 StromVG geregelt. Hier geht es um [PAGE 481] gewisse garantierte Zugriffe durch die Verteilnetzbetreiber für Notfallsituationen, welche die Inhaber zu dulden haben. Dies gilt auch für die Abregelung eines bestimmten Anteils der Einspeisung. Diese Abregelung von Last ist matchentscheidend, damit dieser Kippmoment nicht entsteht und das Netz nicht überlastet wird.
Schlussendlich ist der Verteilnetzbetreiber auch für die Erstversorgung zuständig, wenn irgendwo etwas passiert. Da es sich um aussergewöhnliche Situationen handelt, erscheint eine generelle Vergütungspflicht nicht angemessen. Eine Vergütung soll es nur dann geben, wenn die Abwendung der Gefährdung zumutbar gewesen wäre. Deshalb folgt meine Minderheit auch hier dem Ständerat. Hinzu kommt: Mit der Möglichkeit einer entschädigungslosen Abregelung von Fotovoltaikanlagen können die Netzausbaukosten gesenkt werden, und dies ohne massgebenden Produktionsverlust.
Schliesslich unterstützen wir die Minderheit Page bei Artikel 15 Absatz 1bis StromVG. Hier geht es um die Streichung der Erweiterung der anrechenbaren Netzkosten. Von der FDP-Liberalen Fraktion abgelehnt wird demgegenüber der Antrag der Minderheit II (Egger Kurt) zu Artikel 17bbis Absatz 3 Literae a und b StromVG und damit zusammenhängend die Anträge der Minderheit Egger Kurt zu den Artikeln 17bter, 17bquater Absatz 1 Litera a und 17bsexies Absatz 3 StromVG. Ebenfalls abgelehnt wird die Minderheit III (Schneider Schüttel) zu Artikel 17bbis Absatz 5 StromVG, wo ein neuer Buchstabe bbis eingefügt werden soll. Hier stimmt die FDP-Liberale Fraktion mehrheitlich für den Antrag der Minderheit I (Vincenz).
Von der FDP-Liberalen Fraktion unterstützt wird die vom Ständerat mit Artikel 17bbis a StromVG neu eingeführte Möglichkeit, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu bilden. Diese LEG bieten Endverbrauchern, Erzeugern von Elektrizität, also von erneuerbaren Energien, sowie Speicherbetreibern die Möglichkeit, sich zusammenzuschliessen und sich unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes untereinander frei mit Strom zu versorgen. Dieses Instrument wurde von der UREK-N modifiziert und weiterentwickelt und wird von der FDP-Liberalen Fraktion in der vorgelegten Form unterstützt.
Dann noch kurz zum Einzelantrag Martullo: Hier geht es darum, den Anhang 1 StromVG, welcher die Ergebnisse des runden Tisches Wasserkraft zusammenfasst, um ein weiteres Projekt zu erweitern. Die FDP-Liberale Fraktion hat dieses Vorgehen diskutiert. Es gab auch durchaus Kritik, ob es sinnvoll sei, einen Kompromiss, welcher sich im Rahmen dieses runden Tisches manifestiert hat, jetzt zu erweitern, ohne dass eine entsprechende Prüfung dieses Projekts vorgenommen werden konnte. Eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion hat sich schlussendlich für die Unterstützung dieses Einzelantrages entschieden. Hier ist vor allem zu bedenken, dass damit eine Differenz zum Ständerat geschaffen wird. Damit ist der Ständerat auch in die Lage versetzt, nicht nur die Systematik mit dem Anhang 1 grundsätzlich noch einmal zu überprüfen, sondern ganz spezifisch dieses mit dem Einzelantrag Martullo eingeführte zusätzliche Projekt.
Zusammenfassend stimmt die FDP-Liberale Fraktion in diesem Block für die Minderheiten Page, bei Artikel 15 Absatz 1bis StromVG, und Vincenz, bei Artikel 15 Absatz 3bis Litera a StromVG und bei Artikel 17bbis Absätze 1, 2, 3 und 5 StromVG. Sonst unterstützt sie überall mehrheitlich die Mehrheiten, insbesondere auch bei der Liberalisierung des Messwesens, was wiederum bedeutet, dass wir die Minderheit Egger Kurt ablehnen.