Hegglin Peter · Ständerat · 2023-03-15
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für ein besseres Leben im Alter" mit dem Zusatztitel "Initiative für eine 13. AHV-Rente" wurde am 28. Mai 2021 mit 101 793 gültigen Unterschriften vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereicht. Sie fordert, dass Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente haben. Dieser Zuschlag soll weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen.
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 25. Mai 2022, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Er unterbreitet dazu weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag. Der Nationalrat hat die Volksinitiative in der Wintersession ohne Gegenvorschlag mit 123 zu 67 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Wir sind also Zweitrat.
Unserer SGK lag ein Mitbericht der FK vor. Die FK beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, dies insbesondere aufgrund der Finanzlage des Bundes, die keine Ausgabenerhöhungen zulässt, und aufgrund der Tatsache, dass die vorgeschlagene Regelung auf eine bedarfsunabhängige Erhöhung der Mittel hinausläuft und damit dem Grundprinzip der Bedarfsorientierung der Leistungen widerspricht.
Unsere Kommission hat die Vorlage am 26. Januar beraten. Neben der Botschaft des Bundesrates standen uns zusätzliche Unterlagen zur Verfügung, wie die Finanzperspektiven der AHV, Statistiken der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie Berichte zu Abklärungsaufträgen der Schwesterkommission zu den Auswirkungen auf die[NB]Schuldenbremse,[NB]zu[NB]den[NB]Ergänzungsleistungen und zur Verteilwirkung.
Die Verwaltung hatte von der nationalrätlichen Kommission den Auftrag erhalten, Möglichkeiten mit Blick auf die Rentenbezügerinnen und -bezüger mit den kleinsten verfügbaren Einkommen aufzuzeigen, die sich an den Kriterien für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen orientieren. Die Verwaltung entwickelte dazu zwei Modelle: Das eine sah eine[NB]13.[NB]AHV-Rente für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen vor, das andere eine Anpassung der Rentenformel mit einer vorteilhafteren Komponente für tiefe Einkommen. Mit diesem Modell würde man die Mindestrente erhöhen und die Formel bis zu einem gewissen Betrag verbessern. Das würde aber dazu führen, dass für Personen in der Einkommenstranche zwischen 47 020 und 36 472 Franken - in der AHV wird immer mit dem massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen gerechnet - die Rentenformel überhaupt keine Verbesserung brächte. Verbessern würde sich die Situation nur für die tiefen Einkommen.
Eine Anhebung der Mindestrente sieht zwar schön aus, es ist aber kaum produktiv, weil nur sehr wenige Personen bei voller Beitragsdauer in dieser Kategorie sind. Wenn Personen generell eine relativ tiefe AHV-Rente haben, dann liegt das in der Regel nicht daran, dass sie ihr Leben lang durchschnittlich tiefe Einkommen hatten. Vielmehr erwarben sie aus anderen Gründen nicht viel Einkommen, z. B. weil sie keine vollständige Beitragsdauer hatten.
Eintreten auf die Vorlage ist obligatorisch.
Die Initiative hätte für die Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Renten positive Auswirkungen: Bei Annahme der Initiative würden sie höhere Leistungen aus der AHV beziehen, wodurch sich ihre finanzielle Situation verbessern würde. Den positiven Folgen stehen jedoch negative Auswirkungen entgegen, insbesondere bezüglich der Finanzierung. Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die jährlichen Ausgaben der AHV steigen würden. Die Mehrausgaben würden im Jahr 2032 rund 5 Milliarden Franken erreichen. Zusätzliche Ausgaben in dieser Höhe würden die finanziellen Herausforderungen der AHV, die aufgrund der steigenden Lebenserwartung sowie des Übertritts der Babyboom-Generation ins Rentenalter bestehen, noch weiter verschärfen. Bereits unter der geltenden Ordnung ist für die AHV bis ins Jahr 2032 von einem Umlagedefizit von jährlich bis zu 4,7 Milliarden Franken auszugehen. Bei Rentnerinnen und Rentnern aus höheren Einkommensklassen wäre ein[NB]solcher[NB]Zuschlag[NB]sozialpolitisch[NB]kaum oder gar nicht gerechtfertigt.
Weil aber die AHV-Rente für einen Teil der Rentnerinnen und Rentner, insbesondere für Frauen, nicht genüge, wurde in der Kommission ein Antrag auf einen weiteren Zusatzbericht gestellt; dies mit dem Ziel, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Begründet wurde dieser Antrag mit dem Argument, dass rund 20 Prozent der Rentnerinnen und [PAGE 216] Rentner nur die AHV hätten, wobei auch eine zweite Säule oft ungenügend sei. Es gebe Frauen in sogenannten Frauenberufen, die eine tiefere Rente aus der zweiten Säule hätten. Die sozialste Möglichkeit, die Situation zu verbessern, wäre also eine Stärkung der AHV. In diesem Kontext müsse auch die[NB]13.[NB]AHV-Rente gesehen werden.
Die Kosten der Initiative werden mit 5 Milliarden Franken beziffert, was für viele im Nationalrat als Argument gegen die Initiative ausgelegt wurde. Die Finanzen seien aber immer auch eine Frage der Prioritätensetzung. Wer im Alter ein würdiges Leben führen wolle, brauche eine gute AHV-Rente. Uns wurde signalisiert, dass das Initiativkomitee bereit sei, zu einer Lösung beizutragen, um wenigstens die schwierigsten Situationen zu verbessern.
Ein Antrag, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, wurde in der Kommission mit 9 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission erachtet den Zeitpunkt nicht als richtig, um die Leistungen der AHV auszubauen. Es gelte vielmehr, die AHV zu sichern. Die AHV 21 befindet sich in der Umsetzung. Der Bundesrat hat den gesetzlichen Auftrag, bis 2026 eine weitere Revision vorzulegen. Auch der Bevölkerung haben wir erklärt, dass die AHV 21 nur der erste Schritt sei, um die AHV auch mittelfristig zu stabilisieren. Der Mischindex hatte ja dazu geführt, dass die Renten stärker als die Teuerung stiegen.
Zudem haben die Probleme der Betroffenen dank der Ergänzungsleistungen im Vergleich zu früher auch etwas abgenommen. Diese Leistungen stehen den Personen ja zu und sind nicht als Almosen zu betrachten. Angesichts der höheren Lebenserwartung und insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels müsste erst über ein längeres Arbeitsleben diskutiert werden.
Ein weiterer Kritikpunkt gilt der für Artikel 197 Ziffer 12 Absatz 3 der Bundesverfassung vorgesehenen Bestimmung. Dort ist festgehalten, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt. Wenn die Volksinitiative angenommen würde, würde damit eine Ungleichbehandlung von AHV- und von IV-Rentnerinnen und -Rentnern in die Verfassung geschrieben. Eine Ungleichbehandlung von Personen in ähnlichen oder gleichen Verhältnissen wäre verfassungsmässig problematisch. Was würde passieren, wenn jemand diesbezüglich klagen würde? Eine[NB]abschliessende[NB]Antwort[NB]darauf hat die Kommission nicht erhalten.
Aus den genannten Gründen beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Argumente der Minderheit habe ich bereits ausgeführt. Ich gehe aber davon aus,[NB]dass[NB]die Minderheit ihre Argumentation selber noch vorträgt.