Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-15

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-15

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst auf die wichtigsten Punkte dieses Blocks 5 hinweisen und dann die Stellungnahme des Bundesrates zu den einzelnen Minderheiten ausführen.

Der Ständerat hatte die Teilmarktöffnung des Messwesens aus der Vorlage gestrichen. Wir erachten hier die Lösung der Kommission, wonach man das wieder aufnimmt, als gute Lösung und als richtigen Weg für die Zukunft. Die Öffnung sollte eigentlich zu einer Beschleunigung der Einführung von Smart Metern und Messstationen führen. Das ist sehr wichtig, um eine gute Steuerung für die Zukunft zu haben. Ich habe auch schon gehört, dass wir diesbezüglich ein Entwicklungsland seien. Aus diesem Zustand sollten wir rasch rauskommen. Deshalb bitte ich Sie, dieser Entwicklung ihren Lauf zu lassen. Ich glaube, es ist eine gute Lösung.

Die Kommission hat in Artikel 10 zudem die Entflechtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen adressiert. Ich habe gestern schon im vorangehenden Block einige Ausführungen hierzu gemacht. Ich bitte Sie, auch hier der Kommission zu folgen. Es ist sehr wichtig, dass man diese Entflechtung vornimmt, um keine Wettbewerbsverzerrungen zu riskieren.

Die Kommissionsmehrheit möchte zudem gemäss Artikel 15 Absatz 1bis StromVG die Verstärkung von privaten Erschliessungsleitungen durch die lokalen Netzkosten und damit durch die Allgemeinheit finanzieren lassen. Dies ist aus Sicht des Bundesrates ein erheblicher Fehler. Wir solidarisieren hier Einzelkosten. Entsprechend bitten wir Sie, dies abzulehnen, das heisst, der Minderheit Page zu folgen.

Die Kommission unterstützt grundsätzlich den Ansatz des Ständerates bezüglich der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Die Kommission hat zudem gewisse Verbesserungen vorgeschlagen, die auch in unserem Sinne sind. In diesem Bereich gibt es keine Minderheiten. Aber wichtig zu erwähnen ist, dass mit dem neuen Gesetz dann diese Gemeinschaften entstehen können. Dies ist ein wichtiger Pfeiler in diesem Gesetz.

Bei der Regulierung von Flexibilitäten im Stromnetz stützt die Kommission grundsätzlich das Anliegen des Bundesrates, wonach Flexibilität genutzt werden soll. In der Ausgestaltung der Zugriffsrechte und der Vergütung macht sie gewisse Anpassungen. Ich gehe davon aus, dass die Kommission des Ständerates das nochmals genau anschaut und allenfalls noch Präzisierungen machen muss. Die Kommission hat das Thema der Governance von Swissgrid hier nicht aufgenommen, um die Vorlage nicht unnötig und zusätzlich zu belasten.

In diesem Block gibt es zwei Minderheitsanträge und einen Einzelantrag, die der Bundesrat unterstützt.

Zu den Erschliessungsleitungen, ich sage es nochmals: Die Minderheit Page fordert, dass die Kosten für die Verstärkung von bestehenden Erschliessungsleitungen nicht in die Kosten des Verteilnetzes verschoben werden können. Wir erachten den Antrag der Kommissionsmehrheit diesbezüglich als problematisch. Werden die Anschlusskosten über das öffentliche Netz sozialisiert, sinkt auch der Anreiz, Anlagen dort zu bauen, wo das Netz schon in der Nähe ist. Das scheint mir schon ein ganz wichtiger Punkt zu sein - es geht weniger um die absoluten Kosten als vor allem um den ganz falschen Anreiz, der hier entsteht. Einzelne, ganz dezentrale Anlagen ohne Netz verursachen bei geringer Produktion vor allem Kosten. Der Bundesrat beantragt Ihnen entsprechend, der Minderheit Page zu folgen.

Zu den anrechenbaren Kosten für intelligente Messsysteme und für die Sensibilisierung im Bereich der Verbrauchsreduktion gemäss Artikel 15 Absatz 3bis StromVG kann ich Folgendes sagen: Ihre Kommissionsmehrheit beantragt, dass Messkosten und Kosten für die Sensibilisierung im Bereich der Verbrauchsreduktion als Teil der Netzkosten verrechnet werden. Messkosten sollen nicht anrechenbar sein, mit oder ohne Öffnung des Markts für das Messwesen. Ich bitte Sie hier, der Minderheit Vincenz zu folgen.

Der Bundesrat lehnt demgegenüber folgende Minderheitsanträge ab:

Zum Messwesen: Der Bundesrat hat vorgesehen, dass die Wahlfreiheit für all diejenigen Messkunden eingeführt werden kann, die einen besonderen Bedarf an Messdaten aufweisen, zum Beispiel im Fall von Eigenverbrauch. Damit soll insbesondere eine raschere Datenverfügbarkeit ermöglicht und die Datenqualität verbessert werden. Wichtig ist dies für die Effizienz von Dienstleistungen und für Optimierungen des Eigenverbrauchs, beispielsweise bei Speichern. Die UREK-N hat sich für diese Teilöffnung des Messwesens ausgesprochen, die Minderheit Egger Kurt will hingegen das Messwesen nicht öffnen. Ich bitte Sie, wie einleitend gesagt, im Sinne einer raschen Verbesserung der Messsysteme diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Zur einspeiseseitigen Flexibilität: Der Antrag der Minderheit II (Egger Kurt) reduziert die Möglichkeit der Netzbetreiber, die Flexibilität auf der Einspeiseseite zu nützen. Damit können [PAGE 486] jedoch die Netzkosten ohne grosse Einbussen bei den Erzeugern erheblich gesenkt werden. Ich habe gestern die Zahlen genannt: Die Abregelung einer Produktion von rund 15 Prozent kann die Netzkosten um mehr als 20 Prozent reduzieren. Heute ist diese Abregelung nicht möglich. Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit II (Egger Kurt) abzulehnen, dies auch im Sinne der Stabilität der Netze, damit die Kosten in einem gewissen Rahmen im Griff gehalten werden können.

Zur einspeiseseitigen Flexibilität noch dies: Der Ständerat hat die Vergütung für die für Netzbetreiber garantierte Abregelung gestrichen. Es braucht auch keine Bagatellgrenze in diesem Bereich. Wir stehen den Minderheiten I (Vincenz) und III (Schneider Schüttel) neutral gegenüber.

Nun abschliessend zum Projekt Chlus: Der Einzelantrag Martullo zum Anhang 1 StromVG will, dass das Projekt Chlus auf die Liste der fünfzehn Projekte des runden Tisches kommt. Vorerst möchte ich betonen, dass dieses Projekt ein sehr gutes Projekt ist, das eine hohe Leistung und eine hohe Produktion bietet. Nur das Vorhaben Gorner liegt in einem ähnlichen Bereich. Deshalb unterstütze ich als Energieminister natürlich, dass dieses Projekt im Sinne der Versorgungssicherheit als Wasserprojekt unbedingt gebaut wird. Ich habe mich auch informieren lassen, dass es aus ökologischer Perspektive kein Problem darstellen sollte und daher eigentlich auf der Linie unserer Energiestrategie ist.

Es ist klar: Am runden Tisch hat man fünfzehn Projekte ausgesucht. Der runde Tisch hat dann auch gesagt: Wenn ein weiteres Projekt dazukommen soll, weil andere nicht realisiert werden können, soll sich der runde Tisch nochmals zusammensetzen. Er hat aber grundsätzlich die Möglichkeit offengelassen, die Liste abzuändern. Wenn Sie der Vorlage, so wie sie jetzt in Anhang 1 formuliert ist, zustimmen, liegt es am Bundesrat, im Falle einer Nichtrealisierung andere Projekte aufzunehmen. Wie gesagt: Es ist ein gutes Projekt. Ich überlasse es dem Rat, zu entscheiden, wie er mit der Liste umgehen will. Wichtig erscheint mir - wenn ich das noch im Rückblick sagen darf -, dass die Vereinbarungen des runden Tisches mit dem Entscheid, dass Bestimmungen zu Restwassermengen sistiert werden, natürlich grob verletzt werden. Darauf sollte der Ständerat sicher nochmals zurückkommen. Hier überlasse ich den Entscheid Ihnen.