Lexipedia

Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-03-15

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-03-15

Wortprotokoll

In meiner Minderheit zu Artikel 18bbis RPG geht es einmal mehr um die Windenergie. Zum Inhalt der Minderheit: Ich möchte einen Zusatz vorsehen, wonach der Abstand von Windkraftanlagen ab einer bestimmten Gesamthöhe, nämlich ab 100 Metern, zu Wohn- und Mischzonen maximal das Doppelte ihrer Gesamthöhe und maximal 400 Meter beträgt. Ich möchte auch regeln, dass das kantonale Recht geringere Abstände, aber keine höheren vorsehen kann und dass die gesetzlichen Lärmvorschriften jederzeit einzuhalten sind.

Grundsätzlich sind wir uns alle darüber einig, dass eigentlich die Einhaltung der Lärmschutzverordnung als Bedingung für den Abstand gilt. Damit sind aber an vielen Orten deutlich tiefere Abstände möglich als diejenigen, die meine Minderheit beantragt. Das löst bei der Bevölkerung Ängste aus. Ein Abstand, wie ich ihn hier definiere, gäbe denjenigen eine gewisse Sicherheit, die eben solche Befürchtungen hegen.

Zudem gibt es einen neueren Bundesgerichtsentscheid, bei dem etwas unklar ist, was er bedeutet. Extrem negativ ausgelegt, könnte er bedeuten, dass in jeder einzelnen Gemeinde andere Abstände verbindlich festgelegt werden können. In diesem Fall wäre eine nationale Regelung dieses Abstands sogar zwingend, weil es sonst zu einem Wildwuchs von je nach Gemeinde unterschiedlichen Abständen käme. Positiv betrachtet, kann man diesen Bundesgerichtsentscheid aber auch so interpretieren, dass eine Volksinitiative, die eine solche Abstandsregelung fordert, nicht per se als ungültig erklärt werden kann. Im Einzelfall muss dies aber mit der Lärmschutzverordnung und den dadurch entstehenden Abständen abgeglichen werden und darf auch nicht zur Verhinderung einer Windanlage führen.

Herr Strupler will mit dem Antrag seiner Minderheit II aber genau das Gegenteil erreichen. Er will letztlich klar ermöglichen - indem er einen Faktor bezüglich der Gesamthöhe hineinschreibt, der erhöht werden kann -, dass Kantone und Gemeinden grössere Abstände festlegen können. Jeder Kanton oder jede Gemeinde könnte das machen. Am Ende ist das eine einfache Lösung, um Windanlagen zu verhindern: Man setzt die Abstände einfach so hoch an, dass eine solche Baute nicht gemacht werden kann.

Ich lege hier meine Interessenbindung offen: Als Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich gehöre ich zu den bösen Vögten, die im Kanton Thurgau eine Windanlage in Thundorf bauen müssen. Das ist ein super Projekt, aber Herr Strupler ist davon nicht so begeistert. Bei dieser Windanlage haben wir uns noch nicht ganz zu einem Kompromiss gefunden; wir arbeiten im Hintergrund aber noch daran. Es geht hier also auch ein Stück weit um eine Grundsatzdebatte, wie stark wir die Windenergie anstossen oder wie stark wir sie bremsen wollen. Wir Grünliberalen wollen eine Windoffensive klar stützen und nicht durch irgendwelche kommunalen und kantonalen Abstandsregeln, die unterschiedlich ausgestaltet sind, gefährden. In diesem Sinne ist meine Minderheit I eine zusätzliche Sicherung. Wir lehnen die Minderheit II (Strupler) ab.

Ich bitte Sie, meine Minderheit I zu unterstützen, um diese Limite klar zu setzen.