Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-15
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-15
Wortprotokoll
Ich nehme zu diesem Block gerne wie folgt Stellung. Die wichtigsten Punkte für den Bundesrat sind folgende: Wir schlagen Ihnen in Ergänzung zum RPG vor, dass Solaranlagen an Fassaden und Parkplätzen einfacher realisiert werden können. Zudem hat die Kommission Voraussetzungen für die Standortgebundenheit von Solaranlagen ohne nationale Bedeutung festgelegt. Der Ständerat hat dieses Thema ja bereits aufgenommen. Wir können das unterstützen. Bei der Windenergie hat die Kommission Voraussetzungen für die Standortgebundenheit im Wald - das wurde soeben diskutiert - sowie ausserhalb geschützter Objekte geschaffen. Bezüglich Kernenergie möchte die Kommissionsmehrheit auf Änderungen am derzeit geltenden Kernenergiegesetz verzichten. Der Bundesrat lehnt deshalb die entsprechenden Minderheitsanträge auch ab.
Ich komme zu den Voraussetzungen für die Standortgebundenheit von Solaranlagen ohne nationale Bedeutung. Die Minderheit Jauslin will in Artikel 18b RPG bei Vorhandensein von Interessen, die in einem Sachplan festgelegt wurden, die Standortgebundenheit von Solaranlagen ausschliessen. Ich empfehle Ihnen, diese Minderheit abzulehnen, da es ohnehin immer eine Interessenabwägung gibt.
Dann zu den Abstandsregeln bei Windkraftanlagen: Zu Artikel 18bbis RPG gibt es zwei Minderheiten. Die Minderheit[NB]I (Bäumle) will einen Abstand von Windkraftanlagen gegenüber Wohn- und Mischzonen von maximal dem Doppelten ihrer Gesamthöhe. Die Minderheit II (Strupler) will einen Abstand von maximal dem Dreifachen ihrer Gesamthöhe. Ich verstehe hier den Wunsch nach einer einfachen Lösung und nach fixen Abständen, bitte Sie aber, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Fixe Abstände ergeben keinen Sinn, da sie nicht auf die individuellen Gegebenheiten der Standorte abgestimmt werden können. Fixe Abstände hätten zur Folge, dass der Lärmschutz nicht in jedem Fall gewährleistet ist. Der Abstand kann sehr stark von der Topografie, der Landschaft und den damit verbundenen Lärmeinflüssen abhängen. Hier gilt die Lärmschutzverordnung. Lehnen Sie deshalb die zwei Minderheitsanträge ab.
Nun gehe ich noch etwas detaillierter auf die Windenergieanlagen im Wald und den Einzelantrag Fluri zu Artikel 18c RPG ein. Herr Nationalrat Fluri will Windenergieanlagen im Wald nicht zulassen. Das ist aber wichtig, damit die Anlagen nicht in Konflikt mit dem Siedlungsgebiet geraten. Wenn Anlagen im Wald installiert werden können, ist das in der Regel weiter weg von Dörfern oder auch Bauernhöfen. Deshalb bitte ich Sie, den Einzelantrag Fluri abzulehnen.
Allerdings muss ich einräumen, dass gewisse Begriffe im Gesetz nirgends definiert werden, insbesondere die Frage der Erschliessungswege und der Erschliessungsart. Das ist sicher ein Bereich, den der Ständerat nochmals diskutieren kann. Die Kommission hat dies ja neu eingefügt, von daher ist dieser Artikel offen für die Diskussion. Ich würde dann darauf hinwirken, dass das von der ständerätlichen Kommission präzisiert wird, damit es keine juristischen Probleme beim Bewilligungsverfahren oder beim Bau gibt. Zugleich möchte ich auch darauf hinweisen, dass das Erstellen von Windkraftanlagen in geschützten Gebieten wie Biotopen gemäss Vorlage nicht möglich ist. So viel zur Standortgebundenheit im Wald.
Nun komme ich zur Nutzung der Biomasse ausserhalb der Bauzonen. Der Ständerat hat in Artikel 16a RPG bereits die Planungspflicht und Zonenkonformität für land- und forstwirtschaftliche Biomasseanlagen detailliert geregelt. Das ist also möglich, wenn die an die gewerbliche Anwendung gestellten Anforderungen erfüllt werden. Der Einzelantrag Schaffner zu Artikel 18d RPG will nun industrielle Biogasanlagen ausserhalb der Bauzonen breiter zulassen. Dies sind aber meist grosse Anlagen mit viel Zubringerverkehr und Emissionen. Das geht auch dem Bundesrat zu weit. Industrielle Biogasanlagen gehören in die Industriezone, sie sollen nicht in die Landwirtschaftszone versetzt werden.
Dann komme ich zum Steuerabzug im Zusammenhang mit Liegenschaften im Privatvermögen und dem Ersatz fossil betriebener Heizungen. Diese steuerliche Benachteiligung ist aus unserer Sicht unnötig, da erneuerbare Heizungen durch das Klimaschutzgesetz bzw. den indirekten Gegenvorschlag, über den wir im Juni abstimmen werden, gefördert werden sollen. Ich bitte Sie deshalb, auch den Minderheitsantrag Munz zum Steuerharmonisierungsgesetz abzulehnen.
Zum Schluss noch einmal zu den Kernanlagen: Hier liegen verschiedene Minderheitsanträge vor. Ich habe für diese Minderheiten in Anbetracht der hohen Zielsetzung von 45 Terawattstunden, die wir jetzt im Gesetz festgeschrieben haben, Verständnis. Wie aber gesagt wurde, geht es in diesem Gesetz im Moment um die Förderung von Anlagen erneuerbarer Energien - Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas. Wir sollten uns hier darauf konzentrieren und dieses Gesetz nicht mit allfälligen längerfristigen Projekten belasten.
Damit möchte ich überleiten zu einer Aussage zur bevorstehenden Gesamtabstimmung. Wir haben natürlich im Moment nicht einfach einen Plan B in der Hinterhand, wenn das Gesetz scheitern sollte. Stimmen Sie in der Gesamtabstimmung diesem Gesetz zu, damit wir es weiter beraten und im Ständerat noch allfällige Verbesserungen machen können - solche sind nach dieser Beratung natürlich nötig - und nicht einfach wieder bei null beginnen müssen. Im Moment geht es wirklich darum, dass wir sehr rasch Wasserspeicher, Solaranlagen, insbesondere im alpinen Bereich, einige Windanlagen und Biomasseanlagen zubauen können, damit wir aus dieser Situation einer möglichen Strommangellage so schnell als möglich herauskommen. Mit einer Ablehnung würden Sie diese Gesetzgebung im Moment einfach verzögern, und es wäre nichts gewonnen. Das heisst nicht, dass ich nicht zu einer langfristigen Diskussion bereit bin, die ich technologieoffen führen möchte, damit dann wirklich eine grosse Menge an Zubauten erreicht werden kann. Das ist wirklich mein Anliegen.
Mein Anliegen auf Zustimmung stützt sich vor allem auch auf die wesentlichen Punkte, die Sie jetzt an diesen drei Tagen in dieses Gesetz geschrieben haben; da wurde gute Arbeit geleistet. Die Zubauziele habe ich erwähnt. Damit erwähnt man klar, wie gross diese Aufgabe ist. Ich würde fast sagen, wir haben hier eine Herkulesaufgabe zu bewältigen. Erstmals nennt dieses Gesetz, wie viel Strom wir wirklich brauchen, um diesen Wandel zu schaffen. Wir haben im Gesetz als Kompromiss die fünfzehn Wasserkraftprojekte festgeschrieben; das ist eine grosse Leistung. Wer für Wasserkraft ist, stimmt hier Ja. Ich bitte Sie, das entsprechend zu würdigen. 2 Terawattstunden Speicher sind eine sehr grosse Menge für den Winter. Das brauchen wir, um die Stabilität zu haben, um rasch aus dem Problem einer Mangellage rauszukommen. Wir haben nicht nur die Projekte bestimmt, sondern mit dem Instrument der gleitenden Marktprämie auch sichergestellt, dass Förderanreize bestehen, dass tatsächlich investiert werden kann; auch das ist in diesem Gesetz enthalten.
Wir haben noch einen gewissen Mangel, sage ich jetzt einmal. Wir haben im Energiegesetz zwar festgelegt, dass für Wind- und Solaranlagen geeignete Gebiete definiert werden sollen. Ich sage hierzu noch einmal, dass wir auf der einen Seite dem Landschaftsschutz, dem Naturschutz Rechnung tragen, während wir auf der anderen Seite bauen können. Nun hat es der Rat jedoch unterlassen, im Stromversorgungsgesetz einen Vorrang für die Projekte festzuschreiben. Das kann im Ständerat sicherlich noch korrigiert werden. Ich würde auch sagen, dass man in der Abwägung auf der einen Seite dem Schutzbedarf entgegenkommen kann, wenn auf der anderen Seite allenfalls die Restwassermengen noch korrigiert werden. Jedenfalls ist hier ein erster Schritt gemacht worden. [PAGE 511]
Sie haben die lokalen Energiegemeinschaften eingefügt; das ist eine neue, innovative Idee, die uns helfen kann. Sie haben vor allem einen Effizienzmarkt in dieses Gesetz geschrieben, wonach Energiedienstleistungen angeboten werden können, was ebenfalls ein Fortschritt ist. Auch die Liberalisierung des Messwesens, die uns rasch eine bessere Steuerung im Markt ermöglicht, und die harmonisierten Rückliefertarife, die nicht mehr zu solch massiven Preisdifferenzen führen werden, würden Sie jetzt aufs Spiel setzen, wenn Sie Nein sagen würden.
Ich sage es noch einmal und ganz klar: Wir müssen einige Punkte verbessern, aber es sind nicht mehr so enorm viele. Bezüglich der Restwassermengen bin ich der Meinung, dass es für die Mehrheitsfähigkeit eine Korrektur braucht. Es braucht aber auch eine Korrektur bezüglich der Solarpflicht und bezüglich des Vorrangs, damit die Mehrheitsfähigkeit erreicht werden kann. Dann hätten wir eine ganz ausgewogene Vorlage, die auch ein Referendum bestehen würde.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Gesetz zustimmen.