Stöckli Hans · Ständerat · 2023-03-15
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Wir behandeln eine Motion der SGK-N, mit der verlangt wird, dass die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) erneuert wird, um einerseits mehr Anlagekompetenz, andererseits mehr Risikomanagement in den Stiftungsräten zu verankern und insbesondere ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Diese beiden Elemente sollten dann auch in die Berichterstattung einfliessen. Damit soll mehr Verantwortung in der Anlagebewirtschaftung erreicht werden, was dazu führen soll, dass die Kategorienbegrenzungen wegfallen dürften.
Diese Motion wurde im Nationalrat am 16. Juni 2021 mit 123 zu 65 Stimmen deutlich angenommen. Wir hatten bei der Beratung ja zu entscheiden, ob in dieser Frage Handlungsbedarf besteht und, falls ja, ob die Forderung in der Motion eine kompetente Antwort auf allfällige Fragestellungen ist. Wir hatten die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen einzusehen und auch Gespräche zu führen. Aus einem Gutachten, das im Auftrag der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge erstellt wurde und auf den 25. November 2019 datiert ist, ergibt sich, dass gestützt auf die Untersuchungen die Ansicht besteht, dass sich die gesetzlich und aufsichtsrechtlich verankerten Rahmenbedingungen im Anlagebereich bisher bewährt hätten und dass kein Anlass bestehe, einen Paradigmenwechsel, wie er mit der Motion verlangt wird, vorzunehmen.
Wir haben dann auch versucht herauszufinden, welche Einstellung die Pensionskassen in dieser Fragestellung haben. Es ist ersichtlich geworden, dass bei der klaren Mehrheit der betroffenen Pensionskassen kein Anlass besteht, die heutige Regelung zu ändern - im Gegenteil: Sie beantragen uns, diese Motion abzulehnen. Mit "sie" ist hier der Schweizerische Pensionskassenverband (Asip) gemeint.
Es besteht bezüglich Vermögensbewirtschaftung und Risikomanagement kein Anlass zu einer weiteren Legiferierung. Angesichts der Milizstruktur der beruflichen Vorsorge stehen die Verbände neuen Vorgaben bezüglich Anlagekompetenzen sehr kritisch gegenüber. Die heutigen Instrumente sind praxistauglich und haben dazu geführt, dass glücklicherweise eine positive Entwicklung des dritten Beitragszahlers stattgefunden hat. Es ist nicht so, dass mit der Änderung der Vorschriften automatisch bessere Renditen erzielt werden könnten. Auch heute ist es so, dass die geforderten Instrumente so eingesetzt werden können - wenn die Zustände es erlauben -, dass es nicht nötig ist, vollkommen auf diese Anlagekriterien zu verzichten.
In der Diskussion hat sich auch ein Beitrag als lustig erwiesen, der lautete: Man sagt ja im Strassenverkehr auch nicht, man wolle keine Tempolimiten mehr und man wolle auch keine Leitplanken mehr haben, sondern den lieben Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Strassenverkehrs einfach die Bitte auferlegen, korrekt zu fahren. Nach demselben System hat sich eben gezeigt, dass die heute bestehenden Grundlagen genügend sind und zu guten Resultaten geführt haben. Es ist so, dass die Kassen eben bereits heute gemäss ihren Risikofähigkeiten das volle Anlageuniversum nutzen können und sich nicht eingeschränkt fühlen müssen.
Das Schwierigste aber ist, dass diese Motion klar dazu führen würde, dass die Kosten erheblich steigen würden, weil für nicht nennenswerte Verbesserungen nennenswerte Aufwände entstehen würden, insbesondere was das Reportingwesen anbelangt. Deshalb sind wir in der Kommission mit einer Mehrheit von 10 zu 3 Stimmen zur Ansicht gelangt, dass die Motion abzulehnen sei. Die Argumente der Minderheit wird zweifellos Kollege Dittli erläutern.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, diese Motion abzulehnen.