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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-15

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15

Wortprotokoll

Ich gehöre zu den Mitunterzeichnern des Postulates, weil ich der Prüfung nicht entgegenstehe. Kollegin Herzog und ich haben uns zu dieser Frage auch ausgetauscht. Ich bin froh um ihre Äusserungen bei der Begründung des Postulates, weil der Wortlaut des Postulates relativ knapp gehalten ist. Man erwartet vom Bundesrat, dass er in einem Bericht die Problematik von Dividenden zulasten des AHV-Beitragssubstrats sowie rechtsgleich anwendbare Korrekturmöglichkeiten aufzeigt.

Ich möchte mit meinem Votum dem Bundesrat mitteilen, dass er hier eine gewisse Offenheit haben muss. Die Offenheit kann durchaus auch dazu führen, dass er sagt, die heutige Praxis sei okay - denn es gibt eine Praxis. Ich kann nur sagen, dass man mit der STAF bereits eine Einschränkung gemacht hat. Man hat eine Mindesthöhe für die Besteuerung der Dividenden festgelegt. Man hat also auch den Kantonen Grenzen gesetzt, dem Bund sowieso.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen. Aus der Praxis - als Milizpolitiker bin ich noch als Steuerexperte tätig - kann ich sagen, dass hier keine Steuerplanung stattfindet. Denn heute, Kollege Noser hat es richtig gesagt, sind Dividende oder Lohn einerlei. Das ist jetzt vielleicht vereinfacht gesagt, aber steuerlich macht es keinen grossen Unterschied. Vielleicht hat man mit Lohn sogar die besseren Möglichkeiten. Worauf ich aber hinauswill, ist, dass diese Einzelfallpraxis, die Kollegin Herzog erwähnt hat, schriftlich und mündlich, relativ sicher und klar ist. Sie heisst übrigens Nidwaldner Praxis, weil Nidwalden einmal gar nichts besteuert hat - und ich bin offen auch für Praxen aus anderen Kantonen. Die Nidwaldner Praxis sieht vor, dass man die Sache nur dann prüft, wenn die Dividende eine gewisse Rendite überschreitet, also höher als 10 Prozent des Aktienwertes ist. Das ist schon eine gute, klare, einfache Regel. Und wenn die Dividende überhöht ist, schaut man, ob der Lohn[NB]gerechtfertigt[NB]beziehungsweise verhältnismässig ist oder nicht.

Es gibt hier eine gute Praxis. Ich bitte einfach den Bundesrat, wenn er dann die Prüfung macht, zu berücksichtigen, dass es hier eigentlich eine Praxis gibt. Natürlich hätten die Ausgleichskassen gerne eine einfachere Regelung. Aber ich finde, es ist eine einfache Regel, die sich gut eingespielt hat und in der Praxis bekannt ist. Man weiss, wie viel Lohn man mindestens ausbezahlen muss und was die Renditeerfordernisse sind. Ich habe da jetzt nicht so Bedenken. Eine Auslegeordnung darf und kann man machen, das ist ja nicht falsch. Aber man sollte jetzt einfach nicht in die Richtung gehen, dass man quasi Probleme sucht, wenn es keine gibt. Das ist mein Anliegen.