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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-15

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15

Wortprotokoll

Diese Motion hat eine längere Vorgeschichte; das sehen Sie an der Geschäftsnummer und auch am Namen des Motionärs. Am[NB]3.[NB]Juni 2014 wurde sie vom Nationalrat in einer geänderten Version angenommen, und am 22. März 2018 legte der Bundesrat dann einen Bericht vor und beantragte, die Motion abzuschreiben. Dieser Bericht hat die Geschäftsnummer 18.037.

Es ging ursprünglich um den Fall einer Person, die in jungen Jahren einen Unfall hatte, aus dem sich Spätfolgen entwickelten. Diese Spätfolgen bzw. die entsprechende Krankheit waren dann versicherungstechnisch nicht gedeckt. Die Person hatte eine Lücke in ihrer Versicherung, insbesondere eine Lücke bei der Erwerbsausfallentschädigung. Das war der Grund für die Motion. Die Lösung, die Ihnen dann vorgelegt wurde, erfuhr auch Kritik: Man sagte, man könne nicht nur eine Kategorie, also die jungen Leute, die dann später gesundheitliche Folgen haben, berücksichtigen, sondern müsse das genereller angehen. Der Bundesrat kam in seinem Bericht zum Schluss, dass diese Motion nicht umsetzbar sei. Am 19. März 2019 hat der Nationalrat aber mit 93 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Motion nicht abzuschreiben, entgegen der Empfehlung des Bundesrates. Gleichzeitig hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Nantermod 18.408, die das gleiche Ziel hatte, keine Folge gegeben. Am 2. März 2022 hat Ihr Rat mit 22 zu 8 Stimmen auch für Nichtabschreiben der Motion gestimmt.

Der Bundesrat muss eine Motion innerhalb eines Jahres erfüllen, wenn beide Räte die Abschreibung abgelehnt haben. Hält der Bundesrat diese Frist nicht ein, müssen die Räte über eine erneute Verlängerung der Frist entscheiden. Die SGK-N hat der Nichtabschreibung zugestimmt, und der Nationalrat ist seiner Kommission am 28. Februar 2023, also in dieser Session, mit 132 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefolgt. Wenn wir die Frist nicht verlängern, wird die Motion abgeschrieben. Ihre Kommission hat sich, wie die Vizepräsidentin schon gesagt hat, ohne Gegenantrag für eine Verlängerung der Frist entschieden, d. h. für Nichtabschreiben.

Ich bitte Sie, hier der Kommission zu folgen.