Dittli Josef · Ständerat · 2023-03-15
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Ich habe zu diesem Geschäft eine Interessenbindung offenzulegen: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbands Curafutura. Curafutura ist als einer der Partner, die das Tarifwerk Tardoc entwickeln, direkt beteiligt.
Ich kann einfach sagen, dass der Tardoc bereits eine lange Geschichte hat. Der Arzttarif wurde bereits einmal eingereicht, und der Bundesrat hat letztes Jahr festgestellt, dass man den Tarif noch nicht genehmigen könne. Er hat einige Aufgaben definiert, die noch erledigt werden müssten, bevor der Tardoc genehmigt werden könne.
Ich kann Ihnen sagen, dass der Tardoc das Anliegen einer gerechten Abgeltung der Kindermedizin erfüllen wird. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich schon wichtig, dass es beim Tardoc keine weiteren unnötigen Verzögerungen gibt. Die Hausaufgaben, die der Bundesrat den Tardoc-Entwicklern mitgegeben hat, sind so weit eigentlich abgeschlossen. Der Bundesrat erwartet von den Tarifpartnern, dass das neue Tarifwerk zusammen mit demjenigen für ambulante Pauschalen spätestens bis Ende dieses Jahres - also Ende 2023 - wieder zur Genehmigung eingereicht wird.
Das führt mich dazu, auch zu den Pauschalen ein paar Worte zu sagen: Pauschalen im ambulanten Bereich sind natürlich eine gute Sache. Aber auch diese müssen zuerst entwickelt werden, und auch das ist ein schwieriger Prozess. Der Bundesrat hat nun eben festgelegt, dass die ambulanten Pauschalen und der Tardoc spätestens per Ende 2023 gemeinsam eingereicht werden sollen. Ich hoffe, dass das so der Fall sein wird. Der Tardoc zumindest ist bereit. Er wurde der neu gegründeten Organisation für ambulante Arzttarife AG übermittelt. Diese koordiniert ihn jetzt vermutlich mit den ambulanten Pauschalen und wird hoffentlich alles bis Ende 2023 einreichen.
Ich hoffe einfach, dass der Bundesrat die Genehmigung dann auch möglichst schnell vorantreibt. Ich gehe einmal davon aus, dass die Bedingungen dafür nun erfüllt sein sollten. Somit kann dem berechtigten Anliegen einer gerechten Abgeltung der Kindermedizin Rechnung getragen werden.