de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-03-15
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-15
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates und des Ständerates hat sich heute Morgen in der Schlussrunde auf einen Kompromiss in Bezug auf die BVG-Reform einigen können. Wir können dieses Reformprojekt damit entsprechend erfolgreich abschliessen.
Die erste der letzten beiden Differenzen betraf die Definition der Eintrittsschwelle. Wir haben das auch in unserem Rat intensiv diskutiert. Unser letzter Vorschlag war, im Sinne eines Kompromisses, eine minimale Anpassung an das geltende [PAGE 526] Recht, eine Senkung der Eintrittsschwelle auf 19 845 Franken. Der Ständerat wollte zuerst an seiner Kompromissvariante von 17 208 Franken festhalten. Ursprünglich hatte der Nationalrat eine Halbierung dieser Eintrittsschwelle in Betracht gezogen. Im Sinne der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage auch bei den gewerblichen und den landwirtschaftlichen Kreisen haben wir uns jetzt auf 19 845 Franken geeinigt, dies mit 14 zu 12 Stimmen.
Die zweite Differenz betraf die Möglichkeit eines Einkaufs ins Obligatorium in Artikel 79b, die der Ständerat aufgrund einer früheren Reformvorlage erneut in dieses Reformprojekt eingebracht hat. Auch das haben wir breit und lange diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir diese Vorlage jetzt nicht mit dieser zusätzlichen Einkaufsmöglichkeit belasten wollen. Die Einigungskonferenz hat mit 15 zu 11 Stimmen beschlossen, sich in diesem Punkt ebenfalls unserem Rat, dem Nationalrat, anzuschliessen.
Damit haben wir ein Reformprojekt vorliegen, das massgebliche Verbesserungen bringt. Die Senkung der Eintrittsschwelle habe ich bereits erwähnt. Sie erlaubt es, 70[NB]000 zusätzlichen Erwerbstätigen die Möglichkeit zu geben, sich im BVG zu versichern; 30[NB]000 haben die Möglichkeit, sich mit ihrem zusätzlichen Einkommen entsprechend zu versichern. Insgesamt sind es 100[NB]000 Personen mehr, die sich im BVG versichern können. Das ist ein vernünftiges Mass. Es hilft, in den erwähnten landwirtschaftlichen und gewerblichen Kreisen die Akzeptanz dieser Reform zu erhöhen.
Wir haben weiter eine Neudefinition des Koordinationsabzuges beschlossen, neu auf 20 Prozent des AHV-Lohnes. Das kommt denjenigen entgegen, die in Teilzeit arbeiten und die mehrfach beschäftigt sind, also insbesondere auch den Frauen. Auch hier haben wir das Versprechen, das wir abgegeben haben, entsprechend eingelöst; das gilt auch für die Aufhebung des minimalen Jahreslohns.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir auch bei den Altersgutschriften einen Fortschritt erreichen, indem wir die älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt nicht länger diskriminieren. Wir haben dort anstatt vier Kategorien Altersgutschriften neu nur noch deren zwei, nämlich die jeweils 9 und 14 Prozent.
Schliesslich haben wir auch bei der Kompensation eine Lösung gefunden. Dort ist der Nationalrat eindeutig dem Ständerat entgegengekommen, sodass bei den Kompensationsmassnahmen rund 50 Prozent aller Neurentnerinnen und Neurentner der Übergangsgeneration ein Anrecht auf einen entsprechenden Rentenzuschlag haben.
Insgesamt haben wir eine Optimierung der Kosten für die künftige Generation erreicht. Diese Reform wird nach den Berechnungen der Verwaltung bis ins Jahr 2045 rund 38,5 Milliarden Franken kosten; bezüglich der Eintrittsschwelle ist ein Anteil von 2,7 Milliarden bestimmt, für die Übergangsgeneration ein Anteil von 11,3 Milliarden Franken. Damit ist diese Variante wesentlich günstiger als die Variante, die der Ständerat ursprünglich beschlossen hat. Wir haben also auch hier eine Optimierung erreicht.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission und der Einigungskonferenz, diesem Antrag entsprechend zuzustimmen.