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Ritter Markus · Nationalrat · 2023-03-15

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15

Wortprotokoll

Wir haben mit dieser parlamentarischen Initiative heute ein hochkomplexes Thema auf dem Tisch, über das es auch eine technisch anspruchsvolle Diskussion braucht. Die parlamentarische Initiative Mahaim 22.437 möchte, dass Artikel 18a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer so geändert wird, dass eine Schenkung nicht mehr als Veräusserung gilt. Dadurch soll der in diesem Artikel vorgesehene Steueraufschub beendet werden, sodass ein allfälliger Wertzuwachs, der nach dem Steueraufschub, das heisst nach Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit, erzielt wird, als Grundstückgewinn und nicht als sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit besteuert wird.

Die Kommission erachtet die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative aus mehreren Gründen als problematisch und in Kantonen mit dualistischem Steuersystem als so nicht umsetzbar. Ich möchte hier erwähnen, dass sieben Kantone aus der Deutschschweiz und gleichzeitig auch das Tessin und der Jura das monistische System kennen. Die 17 anderen Kantone kennen das dualistische Steuersystem. Ich möchte hier die Gründe erwähnen, die uns eben auch zu dieser Beurteilung kommen lassen.

1.[NB]Es müsste, wenn man das so umsetzen möchte, nicht nur für die Schenkung, sondern auch für die Abtretung auf Rechnung, für die künftige Erbschaft und für die Erbteilung ein Steueraufschub möglich sein und beantragt werden können.

2.[NB]Es müssten alle Grundstücke gleich behandelt werden, die nicht in den Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechtes fallen, das heisst Grundstücke in der Bauzone und Grundstücke ausserhalb der Bauzone, die kleiner als 25 Aren sind[NB]und[NB]nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören.

3.[NB]Ein Steueraufschub würde lediglich bedeuten, dass die Steuern später bezahlt werden. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll aber in Kantonen mit einem dualistischen Steuersystem auch ein Wechsel von der Liquidationsgewinnbesteuerung, das heisst der Einkommensbesteuerung, zur Gewinnbesteuerung erfolgen. Das wäre steuersystematisch ein Unding.

4.[NB]Konsequenterweise müsste beim Steueraufschub innerhalb der Liquidationsgewinnsteuer der Übernehmer später die geschuldete Einkommenssteuer und gleichzeitig auch die AHV-Beiträge begleichen. Dies würde aber ebenfalls zu erheblichen Problemen führen. Bei den AHV-Beiträgen müsste ein Bezahlungsaufschub gewährt werden, den es heute so nicht gibt. Bei der Einkommenssteuer, die aufgeschoben würde, wäre eine korrekte Festlegung der Höhe der geschuldeten Summe, die über Jahrzehnte offenbleiben könnte, kaum vollziehbar. [PAGE 534]

5.[NB]Bei gemischten Schenkungen, bei denen ein Teil bezahlt wird, wäre die Gemengelage noch unübersichtlicher.

Die Kommission erachtet die aktuelle Situation in Kantonen, die entweder ein monistisches oder ein dualistisches Steuersystem haben, für die Rechtsunterworfenen als sehr anspruchsvoll. Eine vor zehn Jahren diskutierte parlamentarische Initiative, die ein einheitliches System schaffen wollte, wurde von den Kantonen rundweg abgelehnt, weshalb sie im Parlament, insbesondere im Ständerat, nicht mehrheitsfähig war. Auch ein Lösungsansatz mit einer präzise formulierten Kommissionsmotion wurde in der Kommission diskutiert. Ein sinnvoller, machbarer Ansatz wurde aber nicht gefunden.

Für Grundeigentümer - und das ist nun wichtig, das ist auch unsere Ansage an die Praxis -, die von solchen Steuerentscheiden betroffen sein könnten, ist es aus Sicht der Kommission das Wichtigste, mögliche Geschäfte frühzeitig mit Expertenunterstützung zu planen und anzugehen. Die geschuldeten AHV-Beiträge können, wenn sie rechtzeitig eingezahlt werden, gerade bei Bäuerinnen und Bauern zu einer bis zum Ableben höheren AHV-Rente führen. Zudem sind mit den Erlösen aus solchen Grundstückgeschäften meist auch Einkäufe in die zweite Säule möglich. Deshalb ist dem Zeitpunkt des Verkaufes oder einer Schenkung sowie der Höhe des Veräusserungswertes eine grosse Beachtung zu schenken. Auf gesetzgeberischer Ebene sieht die Mehrheit der Kommission aber keine Handlungsmöglichkeiten. Den Kantonen wäre es aber überlassen, hier vom dualistischen auf das monistische System umzustellen.

Die Kommission lehnt deshalb die parlamentarische Initiative 22.437 mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.