Stadler Simon · Nationalrat · 2023-03-16
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im Dezember darüber informiert, dass er uns für die Jahre 2025 bis 2029 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 46,65 Millionen Franken für die Unterstützung von Sportgrossanlässen unterbreitet. Bisher wurden internationale Grossanlässe, welche in der Schweiz stattfanden, jeweils im Rahmen des Voranschlags berücksichtigt. Der Bundesrat und Ihre Kommission sehen jetzt einen Strategiewechsel vor: Neu sollen Sportgrossanlässe mit einer Kreditbotschaft regelmässig unterstützt werden.
Der Verpflichtungskredit von 46,65 Millionen Franken setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Der Bund kann für die Jahre 2025 bis 2029 die Planung und Durchführung von nicht wiederkehrenden Sportgrossanlässen mit 28,65 Millionen Franken unterstützen. Der Bundesrat hat unter Artikel 1 Buchstaben a bis f des Bundesbeschlusses bereits die internationalen Sportgrossanlässe aufgelistet, welche in den nächsten Jahren in der Schweiz stattfinden und finanziell unterstützt werden sollen. Folgende Sportgrossanlässe sollen unterstützt werden: die Biathlon-WM 2025 in Lenzerheide mit 1,6 Millionen Franken; die Snowboard- und Freestyle-WM 2025 in St. Moritz mit 2,8 Millionen Franken; die Mountainbike-WM 2025 im Wallis mit 1,5 Millionen Franken; die Eishockey-A-WM der Männer im Jahr 2026 in Zürich und Freiburg mit 3,25 Millionen Franken; die Ski-alpin-WM 2026 in Crans-Montana mit 5 Millionen Franken; und die Special Olympics World Winter Games 2029 in Graubünden und Zürich mit 9,5 Millionen Franken.
Es gibt aber auch Sportgrossanlässe mit internationalem Charakter, welche noch nicht spruchreif sind und heute, zum Zeitpunkt unseres Entscheids, noch nicht festgelegt sind. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass man unter Artikel 1 Buchstabe g einen Beitrag von 5 Millionen Franken für diverse Sportgrossanlässe zurückstellt. Dieser Punkt hat in der WBK-N zu einigen Diskussionen geführt, weil im Herbst 2023 der Billie Jean King Cup in der Schweiz stattfinden wird. Aus diesem Grund hat Ihre Kommission hier den Betrag um 1 Million Franken gekürzt, gleichzeitig aber mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, dass die Organisation des Billie Jean King Cups über einen Nachtragskredit II für das Jahr 2023 mit 1 Million Franken unterstützt werden soll.
Gestützt auf Artikel 2 des Bundesbeschlusses kann der Bund Sportfördermassnahmen mit 18 Millionen Franken unterstützen, die im Zusammenhang mit internationalen Sportgrossanlässen in den Jahren 2025 bis 2029 stehen. Im Fokus steht dabei die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten und der sportlichen Leistungsfähigkeiten im Hochleistungs-, Nachwuchsleistungs- und Breitensport.
In der Botschaft sind, wie bereits erwähnt, die Sportgrossanlässe aufgelistet. Dabei werden auch die Ziele der zuständigen Sportverbände aufgelistet. Ich möchte hier ein Beispiel nennen, wie der Bund nun Sportfördermassnahmen unterstützen wird: Im Jahr 2027 findet die Ski-alpin-Weltmeisterschaft in Crans-Montana statt. Der zuständige Sportverband möchte im Hinblick auf die WM neue Zielgruppen für den Skisport ansprechen und den Breitensport fördern. Zudem soll die Nachwuchsstrategie von Swiss Ski verbessert werden. Dabei werden die Strukturen und Fördergefässe optimiert und die Zusammenarbeit zwischen Regionen, Schulen und Swiss-Ski-Kadern intensiviert. In Crans-Montana wird aber auch in die Ski-Infrastruktur investiert, sodass die Trainingsinfrastruktur nachhaltig genutzt werden kann. Diese Optimierung soll vor allem auch den Nachwuchstalenten zugutekommen.
Ich sage noch etwas zu den wiederkehrenden Anlässen: Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, dass die wiederkehrenden Anlässe teilweise vor vergleichbaren Herausforderungen stehen wie die internationalen Sportgrossanlässe in den betreffenden Sportarten. Der Bundesrat erachtet jedoch die finanzielle Unterstützung als Aufgabe der Kantone, der Austragungsregionen und der Gemeinden.
Die Mehrheit der WBK-N sieht dies anders und hat mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen neuen Artikel 1a in den Bundesbeschluss aufgenommen. Die Minderheit Weber lehnt diesen Antrag ab. Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass die wiederkehrenden Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung für die Periode von 2025 bis 2029 jährlich mit 5 Millionen oder über fünf Jahre mit 25 Millionen Franken [PAGE 561] unterstützt werden sollen. Die Kommission ist überzeugt, dass wir zu unseren traditionellen Anlässen Sorge tragen müssen. Denn gerade das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest in Pratteln hat gezeigt, dass Grossanlässe vor grossen Herausforderungen stehen und mit Risiken verbunden sind.
Zur Frage der Umweltverträglichkeit und Good Governance: Der Bundesrat strebt eine verantwortungsvolle, effiziente und umweltverträgliche Planung und Durchführung der Anlässe an. Das BASPO und Swiss Olympic entwickeln dafür Vorgaben für die nationalen Sportverbände und die verantwortlichen Durchführungsorganisationen in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, die gute Unternehmensführung und die Einhaltung der ethischen Grundwerte bei der Planung und Durchführung von Sportgrossanlässen.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf den Bundesbeschluss eingetreten und hat dem Entwurf mit 24 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wir bitten Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit zu folgen.