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Rieder Beat · Ständerat · 2023-03-16

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16

Wortprotokoll

Im Schatten des Ukraine-Krieges brodelt im Grenzgebiet zwischen Aserbaidschan und Armenien ein Konflikt mit dem Potenzial, sich zu einem offenen, grossen Krieg zwischen diesen zwei Ländern zu entwickeln. Wenn Sie die neusten Informationen aus diesem Gebiet konsultieren, ist offenkundig, dass durch das Machtvakuum, welches Russland hier hinterlassen hat, die Gefahr besteht, dass ausgehend von diesem lokalen Konflikt um Nagorni Karabach ein regelrechter Grenzkrieg zwischen Aserbaidschan einerseits und Armenien andererseits ausbrechen könnte.

Gegenwärtig wird im Gebiet von Nagorni Karabach die Existenz von 120[NB]000 Armeniern infrage gestellt. Die humanitäre Versorgung dieser Zivilpersonen, ohne jeglichen Schutz durch die internationale Gemeinschaft, ist unterbrochen. Wohl jedem, der sich die Landkarte anschaut, ist die explosive Lage zwischen diesen zwei Ländern klar: Die armenische Enklave Bergkarabach ist von Aserbaidschan, die aserbaidschanische Provinz Nachitschewan von Armenien umgeben.

Mit der Standesinitiative 22.320, "Armeniens Überleben sichern", verlangt der Kanton Genf, dass die Bundesversammlung die aserbaidschanischen Angriffe auf Armenien verurteilt und verhindert, dass der Krieg im Kaukasus durch den Verkauf aserbaidschanischer Rohstoffe in der Schweiz finanziert wird. Zudem soll das Selbstbestimmungsrecht der Armenier von Bergkarabach anerkannt werden, und den armenischen Kriegsgefangenen soll die Rückkehr zu ihren Familien ermöglicht werden.

Ich kann vorwegnehmen, dass die Kommission das Kernanliegen der Initiative, die Friedenssicherung, teilt. Gleichzeitig ist unschwer zu erkennen, dass diese Initiative nicht das Instrument der Wahl ist, um auf diesen Konflikt einzuwirken. Ausserdem enthält die Initiative auch Bestandteile, welche zu weit gehen. Die Kommission hat der Initiative deshalb mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.

Der Initiative keine Folge zu geben und damit das Signal auszusenden, die Völkerrechtsverletzung und die besorgniserregende humanitäre Lage insbesondere in Bergkarabach seien keine Reaktion wert, kam für die Kommission jedoch nicht infrage. Die Schweiz muss reagieren. Die APK-S hat deshalb mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Bundesrat in einem Brief aufzufordern, dass er die Verletzung des Völkerrechts im Zusammenhang mit dem seit dem 12.[NB]September 2022 blockierten Latschin-Korridor verurteilt. Sie hat ihn insbesondere ersucht, im UNO-Sicherheitsrat zu intervenieren, um einerseits die Aufhebung der Blockade und die Einstellung der Feindseligkeiten zu erreichen und andererseits eine humanitäre Luftbrücke zwischen Eriwan und Stepanakert zu organisieren.

Die humanitäre Versorgung von Nagorni Karabach ist prekär. Es handelt sich beim Latschin-Korridor um den Zugang von Armenien zum Gebiet Bergkarabach, welcher abgeschnitten wurde, weshalb für Bergkarabach keine Hilfe mehr geleistet werden kann. Der Internationale Gerichtshof hat Aserbaidschan am 22. Februar 2023 verpflichtet, die Blockade des Latschin-Korridors aufzuheben.

Nun, die Schweiz unterhält als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates vielfältige und umfangreiche Beziehungen zu Armenien, aber auch zu Aserbaidschan. Die APK-S ist daher der Ansicht, dass die Schweiz auf diese[NB]Völkerrechtsverletzungen und die besorgniserregende humanitäre Lage der Zivilbevölkerung reagieren muss. Anlässlich der letzten Sitzung der APK-S wurde der Kommission auch die Prioritätenliste der Schweiz für die Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat 2023/24 vorgelegt. Unter den geografischen Agendapunkten wurden insbesondere folgende Länder aufgeführt: Afghanistan, Äthiopien, Iran, Jemen, Kosovo, Libyen, Mali, Myanmar, Nahost, Sudan, Syrien, Ukraine und Westsahara. Es ist offenkundig, dass die Schweiz insbesondere im Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien durch ihre besondere Position gegenüber beiden Ländern mittels einer Friedensinitiative und einer aktiven Aussenpolitik einiges erreichen könnte.

Die APK-S anerkennt selbstverständlich die bisherigen Bemühungen des EDA, Verhandlungen zwischen den zwei Parteien zu vermitteln. Sie ist aber der Meinung, dass parallel zu diesen Vermittlungsbemühungen auch im Rahmen der Tätigkeit im Sicherheitsrat nun verstärkt auf eine friedensfördernde Diplomatie gesetzt werden sollte. Insbesondere gibt es ja auch den Lichtblick, dass Armenien seinem Nachbarstaat am 16. Februar 2023 ein umfassendes Friedensangebot unterbreitet hat. Diese Chance gilt es zu nutzen.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.