Amherd Viola · Bundesrat · 2023-03-16
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-03-16
Wortprotokoll
Sportgrossanlässe sind für den Sport in der Schweiz und die Gesellschaft insgesamt von Bedeutung. Sie sind prägende Ereignisse für die Athletinnen und Athleten, für die Schweiz als Land, aber auch für die Regionen, in denen sie stattfinden. Der Rückhalt in der Bevölkerung ist entsprechend gross; es finden sich immer wieder Hunderte oder gar Tausende freiwillige Helferinnen und Helfer. Als Impulsgeber und Schaufenster für die Entwicklungen in den jeweiligen Sportarten sind sie aus Sicht der Sportförderung eine grosse Chance. Sportgrossanlässe wirken sich zudem positiv auf den Tourismus, die Wirtschaft sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus und prägen das Bild der Schweiz im Ausland mit.
Gemäss dem Sportförderungsgesetz kann der Bund Sportgrossanlässe mit Beiträgen unterstützen. Die vorliegende Botschaft des Bundesrates zur Unterstützung von Sportgrossanlässen in den Jahren 2025 bis 2029 basiert auf der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe. Diese wurde vom BASPO zusammen mit Swiss Olympic und weiteren Partnern erarbeitet. Ein zentrales Ziel der Strategie ist die verstärkte Nutzung von nachhaltigen Sportgrossanlässen zur Förderung und Entwicklung der entsprechenden Sportarten. Die Sportförderungsverordnung sieht vor, dass der Bund Anlässe nur dann unterstützen kann, wenn der zuständige Sportverband entsprechende Fördermassnahmen im Breiten- und/oder Leistungssport trifft.
Beispiele für solche Sportfördermassnahmen sind die Massnahmen von Swiss Cycling zur Förderung des Frauenradsports anlässlich der Radweltmeisterschaften 2020 und 2024, Breitensportprojekte im Zusammenhang mit der Unihockey-WM 2022 sowie Massnahmen zur Förderung der Inklusion von Athletinnen und Athleten mit Behinderungen, beispielsweise bei der Sportkletter- und Paraclimbing-WM 2023. Auch mit dem von Swiss Athletics im Zug der Leichtathletik-Europameisterschaft 2014 in Zürich lancierten UBS Kids Cup konnte eine grosse Förderwirkung erzielt werden.
Mit einer Änderung der Sportförderungsverordnung per 1. Januar 2023 hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass solche besonderen Sportfördermassnahmen durch den Bund mitfinanziert werden können. Die Strategie für die Unterstützung von Sportgrossanlässen zielt zudem darauf ab, mit frühzeitigen Unterstützungsentscheiden Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Damit können auch die Auflagen des Bundes zur Nachhaltigkeit - im Sport, aber auch darüber hinaus - früh in die Planung und Organisation eines Anlasses einfliessen.
Mit der vorliegenden Botschaft wird dem Parlament ein Verpflichtungskredit im Umfang von 28,65 Millionen Franken unterbreitet. Damit werden internationale Sportgrossanlässe in den Jahren 2025 bis 2029 unterstützt; darunter sind die Eishockey-WM 2026, die Ski-alpin-WM 2027 und die Special Olympics World Winter Games 2029, Anlässe, die weltweit ganz besondere Beachtung erhalten. Die Botschaft erwähnt auch die Frauenfussball-Europameisterschaft 2025. Allerdings stellt der Bundesrat dazu noch keinen Kreditantrag; derzeit läuft der Kandidaturprozess. Ein Zuschlagsentscheid der Uefa wurde mehrmals verschoben und nun für April dieses Jahres in Aussicht gestellt. Kosten und Finanzierung des Anlasses sind derzeit noch in Abklärung und werden dem BASPO durch den Schweizerischen Fussballverband so bald wie möglich gemeldet. Der Bundesrat wird dem Parlament im Fall eines Zuschlags an die Schweiz einen Kreditantrag zur Unterstützung des Projekts vorlegen.
Für die Unterstützung von besonderen Sportfördermassnahmen im Zusammenhang mit den Anlässen in den Jahren 2025 bis 2029 wird ein separater Verpflichtungskredit im Umfang von 18 Millionen Franken beantragt. Die Ausstrahlungskraft und Dynamiken eines Sportgrossanlasses bieten Chancen für die Förderung von Sport und Bewegung in allen Bevölkerungskreisen. Der Bund kann mit den beantragten Mitteln entsprechende Innovationen und Entwicklungen gezielt anstossen und vorantreiben.
Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.
Ich äussere mich noch kurz zu den Anträgen der Kommission. Ihre Kommission beantragt Ihnen bei Artikel 1 Buchstabe g, den Kredit für die diversen Anlässe um 1 Million Franken zu kürzen und dafür unter Artikel 2a neu den Billie Jean King Cup 2023 mit 1 Million zu unterstützen. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der vorliegenden Botschaft hatte der Bundesrat keine Kenntnis von diesem Anlass. Ziel der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe ist es, Anlässe zu unterstützen, die frühzeitig geplant und dadurch eine erhöhte Förderwirkung erzielen können. Insbesondere rate ich von einer Kürzung der Beiträge für die diversen Anlässe der Jahre 2025 bis 2029 zugunsten dieses Anlasses ab.
Die in der Botschaft vorgesehenen 4 Millionen Franken für diverse Anlässe entsprechen dem seit mehreren Jahren vorgesehenen Volumen für diesen Zweck. Damit werden internationale Sportgrossanlässe von Sportarten unterstützt, die weniger im medialen Rampenlicht stehen, aber für den Schweizer Sport ebenso von Bedeutung sind. Zu diesen diversen Anlässen in den Jahren 2025 bis 2029 gehören etwa die Weltmeisterschaften im OL, die U-18-Eishockey-WM der Frauen im Tessin, die Fecht-WM in Basel, die Handball-WM der Frauen in Basel und die Voltige-WM in Bern; sie werden dieses und nächstes Jahr stattfinden.
Wenn wir 1 Million Franken, die bereits für einen speziellen Anlass im Jahr 2023 reserviert sind, kompensieren müssten, wären in den Jahren 2025 bis 2029 andere analoge Anlässe die Leidtragenden. Die Folge wäre eine Verschiebung der Unterstützung in den hochbezahlten Profisport. Ich empfehle Ihnen deshalb, bei Artikel 1 Buchstabe g dem Einzelantrag Meier Andreas zuzustimmen und damit insgesamt dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Weiter beantragt Ihnen Ihre Kommission, einen zusätzlichen Verpflichtungskredit zur Unterstützung wiederkehrender Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung zu bewilligen, was die Sportförderungsverordnung heute ausschliesst. In seiner Botschaft legt der Bundesrat auf den Seiten 8, 13 und 14 dar, weshalb er weiterhin keine solchen Beiträge vorsieht.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, den Antrag der Kommissionsmehrheit betreffend Artikel 1a abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.