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Herzog Eva · Ständerat · 2023-03-16

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-16

Wortprotokoll

Als ich die Motion gesehen habe, habe ich nur positiv reagiert und dachte: Ja, das ist eine wichtige Sache, dass man diese Frage klärt. Nach dem Bundesgerichtsurteil - ich glaube, das war 2020 - hat mich das auch beschäftigt und interessiert. Ich dachte, es könnte Sinn machen, dass wir uns mit der Frage befassen, ob es eine gesetzliche Regelung braucht oder ob man weiterfahren soll wie bisher.

Ich war dann etwas erstaunt, dass es einen Antrag auf Ablehnung gab, und habe nochmals genauer geschaut, ob die Motion nicht so offen formuliert ist, wie ich sie eigentlich verstanden hatte. Ich hatte sie eigentlich so gelesen, dass es wirklich darum geht, zu schauen, ob es eine Regelung geben soll. Falls man den Text aber auch so verstehen kann, dass schon eine Richtung vorgegeben wird, dann würde ich das infrage stellen, das würde ich nicht so gut finden. Ich bin heute nicht in der Lage, eine Diskussion über die Motion zu führen - ja, nein, ob ich sie annehmen möchte oder nicht -, weil sich mir verschiedene Fragen stellen.

Ich bin auch Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Wir haben das Bundesgerichtsurteil damals in Bezug auf die Genossenschaften auch diskutiert. Wir sind in einer etwas speziellen Situation. Genossenschaften sind etwas zwischen Mieter und Vermieter oder eben beides. Bei uns stellen sich die Fragen - also auch zu dem, was jetzt hier thematisiert wird - manchmal noch etwas anders. Deshalb würde ich es begrüssen, wenn man zuerst eine Auslegeordnung in der Kommission machen würde, anstatt jetzt dem Bundesrat den Auftrag zu geben, eine gesetzliche Regelung zu finden. Dazu wäre für mich eben eine Auslegeordnung nötig: Was ist der Zustand heute? Wie ist die Regelung ohne gesetzlich festgeschriebene Zinssätze, mit dieser Situation, wie wir sie heute haben? Was ist speziell mit dem Wert, der heute vom Bundesgericht verwendet wird? Heute nimmt man die Nettorendite, also den Ertrag auf dem investierten Eigenkapital, als relevante Grösse. Hier ist die Situation bei Genossenschaften z. B. eine etwas andere als bei anderen. Wir haben in der Regel wenig Eigenkapital und stehen immer wieder vor der Frage, ob die heute geltende Regelung, also die Urteile des Bundesgerichtes, für uns überhaupt passt oder nicht.

Ich würde also eine Auslegeordnung gut finden, die den Wert, die Regelung über die zulässige Nettorendite anschaut. Ist das der richtige Wert? Müsste man das vielleicht anders machen? Ist es sinnvoll, eine gesetzliche Regelung vorzunehmen, feste Werte, Zahlen ins Gesetz zu schreiben, oder sollte man die Praxis, wie sie heute besteht, weiterführen? Fahren wir damit vielleicht sogar besser?

Ich glaube, dieser Weg würde nicht viel länger dauern. Wir sind im Ständerat ja relativ schnell. Wenn wir die Motion an die Kommission überweisen, könnten wir das Geschäft dort bald aufnehmen und die Motion dann allenfalls auf die gleiche Weise wieder in den Rat schicken, wenn wir finden, sie ist dienlich, oder vielleicht auch in einer leicht abgeänderten Form.

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