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Germann Hannes · Ständerat · 2023-03-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-16

Wortprotokoll

Hintergrund meiner Fragen war ein Bundesgerichtsurteil zur Betreuung in privaten Haushaltungen. Dieses Bundesgerichtsurteil ist ziemlich genau ein Jahr alt. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass das Arbeitsgesetz auch auf Personen anwendbar ist, die via Personalverleih oder Betreuungsorganisationen wie die Spitex eine sogenannte Live-in-Betreuung in Privathaushalten sicherstellen. Das Urteil besagt insbesondere, dass die tägliche Ruhezeit nicht durch kurze Piketteinsätze unterbrochen werden darf. Das ist ein Problem für die Live-in-Betreuung.

Bei der Live-in-Betreuung lebt, wie es der Name besagt, eine Person im Haushalt. Diese Person erbringt keine 24-Stunden-Betreuung, für welche heute schon klar ist, dass[NB]sie[NB]einen Schichtbetrieb mit drei Personen voraussetzt, aber sie ist in der Nähe und steht nach Absprache zur Verfügung. Sie hat am Abend vielleicht frei und arbeitet dann auf die Nachtruhe hin noch einmal eine Viertelstunde, wenn es nötig ist. Wenn man hier die Ruhezeiten gemäss Arbeitsgesetz anwenden muss, dann wird diese Betreuungsform im Endeffekt verunmöglicht, denn die Viertelstunde Arbeit vor [PAGE 265] der Nachtruhe unterbricht die Ruhezeit. Letztere muss dann wieder neu angesetzt werden.

Wir kennen diese Thematik ja auch von der parlamentarischen Initiative Graber Konrad 16.414, auch wenn es dort um ganz andere Berufsgruppen ging. Privathaushalte bleiben aber auch nach dem Bundesgerichtsurteil vom Arbeitsgesetz ausgenommen. Das heisst, dass eine Person, die nicht über Personalverleiher und Betreuungsorganisationen angestellt wird, sondern direkt vom Haushalt, weiterhin keine Regeln bezüglich Ruhezeit befolgen muss. Diese Konsequenz des Urteils empfinde ich als störend. Die Anstellung über einen professionellen Arbeitgeber schützt die Arbeitnehmenden ja sicher nicht schlechter, sondern in der Regel eben deutlich besser als die Direktanstellung über eine pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen; dies nicht aus bösem Willen, sondern schlicht, weil Privatpersonen oft wenig Erfahrung als Arbeitgeber haben.

Die Direktanstellung behält nun aber maximale Flexibilität, während die professionelle Lösung einen kaum zu finanzierenden Schichtbetrieb aufstellen müsste, womit sie faktisch verunmöglicht wird, und das, obwohl der Personalverleih einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag untersteht, der die Mitarbeitenden viel besser schützt als die Normalarbeitsverträge für die privaten Haushalte in den Kantonen.

Ich danke dem Bundesrat und dem SECO für die Beantwortung meiner Fragen. In einigen Punkten nehme ich - sagen wir es einmal so - kein überbordendes Bedürfnis des Bundes wahr, hier Transparenz herzustellen. Bis zu einem gewissen Grad verstehe ich die Abneigung, Spekulationen über die weitere Entwicklung und die Auswirkungen vorzunehmen; aber es liegt doch auf der Hand, dass wir hier in ein Problem hineinlaufen. Wenn die Live-in-Betreuung massiv verteuert wird, dann gibt es eine Verschiebung in Richtung Alters- und Pflegeheime. Das verursacht wiederum hohe Kosten für die Steuerzahler.

Das sollte man nun nicht einfach stillschweigend geschehen lassen. Man sollte überlegen, was man dagegen tun kann, bzw. andernfalls Vorkehrungen treffen, die Entwicklung aufzufangen. Einfach abwarten ist indes keine Lösung.

Wenn wir die bewährte Form der Live-in-Betreuung stärken wollen, müssen wir sie auch klarer von der 24-Stunden-Betreuung unterscheiden. Wir sollten keine Gleichbehandlung von Ungleichem vornehmen, sondern klar unterscheiden zwischen Personen, die rund um die Uhr betreut werden sollen - das braucht mehrere Pflegepersonen -, und Personen, die punktuelle Unterstützung und Betreuung brauchen.

In diesem Sinne erkläre ich mich mit der Interpellationsantwort als teilweise befriedigt. Ich möchte die Verwaltung noch einmal dazu auffordern, das in ihrer Macht Stehende zu tun, damit bei diesem für Pflegebedürftige und die ganze Gesellschaft wichtigen Thema mit den Sozialpartnern pragmatische Antworten gefunden werden.