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Amherd Viola · Bundesrat · 2023-03-16

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-03-16

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Postulat um die Aufgaben, das Funktionieren und die Wirksamkeit der Aufsichtsbehörde über die Aktivitäten des Nachrichtendienstes. Es ist nicht primär am Bundesrat und am VBS, sich über die Wirksamkeit einer unabhängigen Behörde zu äussern. Ich kann Ihnen aber erläutern, wie das VBS die heutige Situation beurteilt. Dabei will ich einige Aussagen des Postulates relativieren und richtigstellen.

Im Postulat wird von einer "internen Aufsichtsbehörde (AB-ND)" gesprochen. Das entspricht nicht dem Gesetz und[NB]auch[NB]nicht der Realität. Mit Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes am 1. September 2017 nahm die vom VBS unabhängige AB-ND, also die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst, ihre Arbeit auf. Die AB-ND ist eben eine unabhängige Behörde, sie ist weisungsungebunden und dem VBS nur administrativ zugeordnet. Sie hat vollen Zugang zu allen für die Aufsicht benötigten Akten und Daten. Ihre Unabhängigkeit wird respektiert und wurde noch nie in Zweifel gezogen. Die AB-ND definiert ihren jährlichen Prüfplan ohne Beeinflussung durch das VBS, und wir setzen ihre Empfehlungen um. Die Unabhängigkeit gilt auch für die Ressourcen der AB-ND. Das Budget der Behörde wird vom VBS unverändert[NB]an[NB]die[NB]Bundesversammlung weitergeleitet.

Dass die GPDel keine Einflussmöglichkeit gegenüber der AB-ND hat, ist nicht zutreffend. Die AB-ND untersteht der Oberaufsicht der GPDel. Als parlamentarische Oberaufsicht ist die GPDel berechtigt, die Arbeit der AB-ND zu prüfen und bei Bedarf Empfehlungen auszusprechen. Eine Umwandlung der AB-ND nach dem Modell der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft betrachte ich skeptisch. Damit würde die Aufsichtsarchitektur noch schwerfälliger.

Im Gegensatz zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, die dem Parlament angegliedert ist, ist die Aufsicht über den NDB Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Bei der Bundesanwaltschaft ist es nachvollziehbar, dass die Aufsichtsbehörde beim Parlament angesiedelt ist. Bei einer Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung wie dem NDB wäre dies viel weniger der Fall. Eine Ansiedlung beim Parlament könnte sogar die Zusammenarbeit zwischen der parlamentarischen Oberaufsicht, der GPDel, und der AB-ND erschweren.

Zusammenfassend ist der Bundesrat von Sinn und Zweck des Postulates nicht überzeugt. Die erwähnten Alternativlösungen hätten gegenüber dem heutigen Aufsichtsregime keine Vorteile.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.