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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2003-03-18

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-18

Wortprotokoll

Wir haben jetzt bezüglich eines allfälligen Ausstiegs aus der Milchkontingentierung immerhin zwischen der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat den Konsens, dass dieser Zeitpunkt auf 2009 festgelegt werden soll, und zwar deshalb auf 2009, weil wir den Bauern genügend Zeit geben wollen, um sich anzupassen, die strukturellen Aufgaben zu erfüllen und sich auf dieses Szenario einzulassen. 2009 hat insbesondere auch einen zeitlichen Horizont, da die EU diese Massnahme nicht mehr, wie früher angekündigt, 2008 erlassen will; vielmehr wird den neuen Ländern, die dazukommen sollen, den Oststaaten, eine Kontingentierung bis 2013 gewährt. Von daher finde ich diesen Zeitpunkt 2009 in Ordnung.

Nun gestatte ich mir, mein Konzept gegenüber jenem der Mehrheit zu erläutern. Wenn wir jetzt zu dieser Beratung kommen, so fällt der endgültige Entscheid natürlich erst bei Artikel 187b in den Übergangsbestimmungen. Zwischen der Mehrheit und der Minderheit II gibt es in diesem Artikel 36a noch keine Differenzen. In Artikel 187b wird dann festgelegt, wie der Ausstieg erfolgen soll. Ich bin der Meinung, dass wir die Milchkontingentierung bis 1. Mai 2009 befristen. Wir geben klar die Botschaft durch, dass die Milchkontingentierung befristet ist, der Stichtag ist der 1. Mai 2009. Der Bundesrat legt 2006 per Gesetz ein Konzept vor, wie der Ausstieg erfolgen soll. Er muss eine Botschaft ins Parlament bringen. Für mich ist entscheidend, wie diese Ausgestaltung der Nachfolgeregelung der Milchkontingentierung aussieht. Kollege Hämmerle hat bereits darauf hingewiesen, dass die Fragen der Raufutterverwertung, der Benachteiligung der Berggebiete, der Marktverhältnisse, die in diesem Land verzerrt sein werden, geregelt werden müssen. Dazu braucht es Zeit und ein Szenario, und dieses soll der Bundesrat bis 2006 vorlegen. Das wird dann der Zeitpunkt sein, zu dem sowieso wieder eine Agrardebatte stattfinden wird.

Ein weiterer Punkt kommt dazu, die WTO. Wir gehen aufgrund des heutigen Marschplans davon aus, dass dort dann auch Entscheidungen betreffend WTO, Marktstützung usw. gefällt werden müssen.

Die Mehrheit sagt: Wir beschliessen heute den Ausstieg, und der Bundesrat muss dann 2006 nachliefern, wie das geregelt werden soll. Der Unterschied ist, dass wir jetzt einen strategischen Entscheid darüber fällen würden, was 2009 subito geschehen würde. Ich bin da etwas vorsichtiger und meine, dass es relativ kritisch ist, heute unternehmerische Entscheide für das Jahr 2009 zu fällen. Der kleine, aber sehr wichtige Unterschied ist, die Strategie festzulegen, die Begrenzung, damit die Bauern wissen, dass sie nur bis 2009 damit rechnen können. Dann hat nämlich 2006 das Parlament die Möglichkeit, Ja oder Nein zu einem definitiven Ausstieg zu sagen, oder es kann das Ausstiegsszenario des Bundesrates allenfalls zurückweisen. Ich bitte Sie deshalb, in erster Priorität meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, weil er die verlässlichere Variante ist. Ich bin aber auf die Ausführungen von Bundesrat Deiss gespannt. Ich möchte Sie bitten - natürlich soweit Sie können -, uns in den Grundzügen diese Eckwerte der Ausgestaltung vorzulegen, wie sie 2006 vorgesehen ist.

Betreffend den Eventualantrag Maillard muss ich sagen, dass er etwa dasselbe will wie ich. Es ist eine untergeordnete Frage, ob dies nun in den Übergangsbestimmungen oder im eigentlichen Gesetz geregelt werden soll. Ich bitte Sie, hier Vorsicht walten zu lassen und insbesondere die Bauernfamilien im Hintergrund nicht zu vergessen.