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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-03-16

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-16

Wortprotokoll

Wenn eine Person, die nicht aus der EU und somit aus einem Drittstaat kommt, in der Schweiz studiert, hat sie es nicht so einfach, in der Schweiz auch einer Arbeit nachzugehen, denn ihr Arbeitsvertrag untersteht der heutigen Kontingentregelung. Die Drittstaatenkontingente gelten auch für Menschen, die lange in der Schweiz studiert haben, jetzt in der Schweiz leben und jetzt eben in der Schweiz einem Job nachgehen wollen.

Aus Sicht Ihrer Kommission ist diese Regelung aus drei Gründen nicht sinnvoll:

Erstens investieren Schweizer Steuerzahlerinnen und -zahler in die Ausbildung von Personen aus Nicht-EU-Staaten. Das Steuergeld wäre in diesem Sinn nicht optimal investiert, wenn diese Menschen die Schweiz dann wieder verlassen müssten.

Zweitens fehlen der Schweizer Wirtschaft bekanntlich viele Arbeitskräfte - nicht nur, aber auch hochspezialisierte Arbeitskräfte. Menschen aus Drittstaaten, die in der Schweiz studiert und in den meisten Fällen einen Masterabschluss gemacht haben, wären für unsere Schweizer Wirtschaft dringend notwendig.

Drittens ist es auch für die betroffene Person selbst keine gute Situation: Sie kommt in die Schweiz, sie integriert sich hier, sie studiert und hat einen gut bezahlten Job in Aussicht, kann dann aber unter Umständen der starren Kontingentierung zum Opfer fallen.

Aus all diesen Gründen hatte FDP-Nationalrat Marcel Dobler die Motion 17.3067 eingereicht, um die Kontingentierung dahin gehend anzupassen, dass eben Personen aus Drittstaaten, die in der Schweiz studieren, nicht darunterfallen. Der Vorstoss wurde am 20. September 2018 vom Nationalrat und am 19. März 2019 vom Ständerat angenommen. Wir beraten heute über die Umsetzung der Motion.

Der Bundesrat schlägt vor, dass man Artikel 30 Absatz 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes mit einer neuen Litera m ergänzt. Die Ergänzung sieht vor, dass die Ausnahmeregelung auch für Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss gelten soll und dass diese Personen für den Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen sind. Die Kommission begrüsst diese Ergänzung, schlägt aber noch drei Änderungen vor:

1.[NB]Die Kommission will, dass die Erleichterung allen Abschlüssen auf Tertiärstufe, also nicht nur Hochschulabschlüssen, zugutekommen soll. Dabei geht es namentlich um die höhere Berufsbildung. Wir wollen, dass auch Personen aus Drittstaaten, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung absolviert haben, von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Der Ständerat muss dann vielleicht noch ein bisschen differenzieren, welcher Abschluss auf Tertiärstufe genau zur Ausnahmeregelung zählen soll. Im Grundsatz sind wir aber der Meinung, dass alle Tertiärstufen gleich behandelt werden sollten.

2.[NB]Wir wollen diese Ausnahme auch auf Studierende auf Stufe Postdoktorat ausweiten.

3.[NB]Wir wollen - und das ist eine wesentliche, aus unserer Sicht wichtige Erweiterung -, dass es Personen aus Drittstaaten gestattet sein soll, nach dem Studium im Bereich, in dem sie studiert haben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Denn heute gibt es einerseits die Kontingentierung, andererseits muss man einen hohen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Nutzen nachweisen. In der Praxis wird das sehr restriktiv ausgelegt. Man muss quasi beweisen, dass die Einstellung einer Person gleich auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt, was man meistens nur bei Kaderpositionen rechtfertigen kann. Für uns als Kommission ist es aber ein Anliegen, dass auch eine junge Juristin und ein junger Ökonom, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen, hier studieren und danach eine Arbeit finden, in der Schweiz arbeiten können und dass nicht zwingend ein hohes wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden muss. Gerade das stellt in der Praxis eine sehr grosse Hürde dar. Vor allem für junge [PAGE 584] Menschen, die unmittelbar nach dem Studium nicht unbedingt in einer Kaderposition landen, ist ein solcher Nachweis praktisch unmöglich. Deshalb sind wir der Meinung, dass die neue Ausnahmeregelung wichtig ist. Es braucht diese Ergänzung, wonach es eben Personen möglich ist, in der Schweiz zu bleiben, wenn sie einen Job in dem Bereich finden, in dem sie studiert haben.

Ich fasse zusammen: Ihre Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, den Entwurf des Bundesrates und die erwähnten Ergänzungen der Kommission anzunehmen. Wir sind der Meinung, dass die heutige Regelung die Studierenden, die Steuerzahlenden und auch die Wirtschaft benachteiligt und dass wir diese Benachteiligung aufheben sollten.