Widmer Céline · Nationalrat · 2023-03-16
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-16
Wortprotokoll
Die Überlegungen, die dieser Gesetzesrevision zugrunde liegen, sind leicht nachvollziehbar. Es macht Sinn, dass Personen, die an einer Hochschule in der Schweiz ausgebildet wurden, auch nach dem Studienabschluss hier arbeiten dürfen. Bereits die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es Hochschulabgängerinnen und -abgängern, eine Zulassung zu bekommen, wobei die Hürden - Sie wissen es - sehr hoch sind. Nach Ansicht der SP-Fraktion sollten diese Hürden für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige grundsätzlich wesentlich gesenkt werden.
Aber darum geht es heute nicht. Vielmehr geht es um die Umsetzung der Motion Dobler 17.3067, die wir ebenfalls von Anfang an unterstützt haben. Sie haben es gehört: Die Motion will, dass Ausländerinnen und Ausländer, die an Schweizer Hochschulen ausgebildet worden sind, von den Höchstzahlen für die Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, wenn in bestimmten Bereichen ein ausgewiesener Fachkräftemangel besteht.
Die WBK-N hat nun der SPK-N den Vorschlag unterbreitet, die Bestimmungen leicht auszuweiten und auf die ganze Tertiärstufe auszudehnen, also nicht nur auf Hochschulen, sondern auch auf die höhere Berufsbildung, die fortan ebenfalls berücksichtigt werden soll. Das ist ebenfalls sehr einleuchtend. Es macht natürlich keinen Unterschied, ob es sich um Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung, also der Tertiärstufe B, oder um solche mit einem Hochschulabschluss handelt. Beide Gruppen von Abgängerinnen und Abgängern wurden hier aufwendig zu Spezialistinnen und Spezialisten ausgebildet. Diese gehen dem hiesigen Arbeitsmarkt mittel- bis längerfristig verloren, wenn sie wegen der fehlenden Zulassung oder der Kontingente nicht hierbleiben können. Auch gerade angesichts des aktuellen [PAGE 586] Arbeitskräftemangels ist das natürlich nicht sinnvoll. Die WBK hat uns daher genau mit dem Argument des Fachkräftemangels diese Änderung ans Herz gelegt, und ich denke - der Kommissionssprecher hat es ausgeführt -, es ist ja auch absolut richtig, dass wir die höhere Berufsbildung als gleichwertige Tertiärstufe anerkennen und hier auch bezüglich des Arbeitsmarktes keine Unterscheidung zwischen Hochschulen und höherer Berufsbildung machen. Berufsleute mit vertieftem Fachwissen sind für den schweizerischen Arbeitsmarkt von essenzieller wirtschaftlicher Bedeutung.
Ich möchte hier auch noch anmerken: Wenn wir uns schon mit der Frage des Arbeitskräftemangels befassen, dann wäre es natürlich folgerichtig, dass wir uns weitergehend überlegen, wie wir auch andere Personen, die hier in der Schweiz sind, besser in den Arbeitsmarkt integrieren könnten, wie z.[NB]B. Menschen im Asylprozess oder Sans-Papiers. Auch das sind Arbeitskräfte, die wir in den Schweizer Arbeitsmarkt integrieren sollten, aber, wie gesagt, darum geht es nicht.
Der Bundesrat sagt jeweils, dass die Kontingente nicht ausgeschöpft worden seien und dass es deshalb diese Änderung gar nicht brauche. Das ist unserer Ansicht nach kein stichhaltiges Argument gegen diese Vorlage. Sie soll ja auch Rechtssicherheit für Arbeitgebende schaffen.
Die SP-Fraktion unterstützt die von der Mehrheit der SPK beantragte Änderung und lehnt alle Minderheitsanträge und natürlich auch den Einzelantrag Aeschi Thomas ab, der gar nicht auf das Geschäft eintreten will. Unserer Ansicht nach stellt der Antrag der deutlichen Mehrheit der SPK eine sinnvolle Lösung dar. Er ermöglicht eine sinnvolle Anerkennung der Tertiärstufe und eine pragmatische, an der Praxis orientierte Gesetzesanpassung.
Ich danke Ihnen, wenn Sie uns und der Mehrheit folgen.