Funiciello Tamara · Nationalrat · 2023-03-16
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-16
Wortprotokoll
Wir haben heute in der Schweiz die Situation, dass in vielen Regionen Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt keine auf Gewalt spezialisierte medizinische und psychologische Soforthilfe finden. Ebenso haben sie in den meisten Regionen nicht die Möglichkeit, die Spuren von Gewalt durch die Rechtsmedizin dokumentieren oder sichern zu lassen. Es ist wichtig, dass die Opfer unmittelbar nach der Gewalttat eine auf Gewalt spezialisierte opfer- und traumasensible Ersthilfe erhalten. (Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt einige Geschäfte in Kategorie IV. Sie wissen, dass diese immer ungefähr eine Viertelstunde dauern, danach folgt jeweils die Abstimmung. Führen Sie Ihre Gespräche draussen!) Dazu gehört die Versorgung von Verletzungen, die Traumahilfe und die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten. Diese Hilfe muss allen zugänglich sein. Oft steht das Opfer nach einer Tat unter Schock, weshalb ein Entscheid über eine Anzeige und eine verwendbare Aussage nicht möglich sind. Trotzdem sollten die Spuren der Tat innerhalb von 72 Stunden durch die Rechtsmedizin gesichert, dokumentiert und sicher verwahrt werden, damit die Chancen auf eine Strafverfolgung intakt bleiben.
Das ist der Inhalt der Motion: Sie verlangt vom Bundesrat, dass er verbindliche Standards und Grundlagen schafft, damit in jedem Kanton Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt zur Verfügung stehen oder aber regionale Zentren im Auftrag mehrerer Kantone eingerichtet werden. Ziel dieser Krisenzentren ist, wie gesagt, dass Opfer von Gewalt umfassende spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung erhalten. Ebenfalls wird, ohne Verpflichtung zur Anzeige, eine Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin gewährleistet.
Ihre Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen, eben gerade, weil es im Moment Lücken in diesem Bereich gibt, eben gerade, weil Kantone, die dieses Angebot bereits haben, aufzeigen, dass es dann für die Opfer einfacher ist, Anzeige zu erstatten. Hingegen haben Kantone, die kein solches Angebot haben, mehr Schwierigkeiten, Opfer zu einer Anzeige zu bewegen.
Der Nationalrat hat bereits zwei gleichlautende Motionen angenommen, namentlich die Motion de Quattro 22.3334 sowie die Motion Funiciello 22.3333. Ihre Kommission hat sich mit 16 zu 7 Stimmen für die Annahme der Motion ausgesprochen. Die Minderheit Graber beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen, mit der Bemerkung, dass die Kantone für den Gesundheitsbereich zuständig seien.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.