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Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2023-03-16

Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16

Wortprotokoll

Etwa 3000 Menschen stecken in der Schweiz im sogenannten Nothilferegime nach dem alten Asylrecht fest. Seit Jahren erhalten Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde, keine Sozialhilfe mehr, sondern nur sogenannte Nothilfe. Sie leben seit Jahren in kollektiven Nothilfeunterkünften, dürfen nicht arbeiten, auch wenn sie eine Landessprache sprechen, und müssen, ohne jegliche Perspektive, mit der Nothilfe von 8 bis 10 Franken pro Tag auskommen.

Das Ziel der Schweiz ist es, Druck auf die Betroffenen auszuüben, wieder in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Das ist grundsätzlich nicht falsch, das gehört zu einem glaubwürdigen Asylsystem: Wer keine Asylgründe vorweisen kann und keine vorläufige Aufnahme erhält, muss die Schweiz wieder verlassen. Mit der grossen Reform der Asylverfahren haben wir dafür gesorgt, dass Geflüchtete seit 2019 rasch wissen, ob sie in der Schweiz eine Bleibeperspektive haben oder nicht.

Doch das war nicht immer so. Hier setzt diese Motion an. Sie will für altrechtliche Fälle eine pragmatische Lösung finden, damit die Betroffenen aus der Sackgasse der Nothilfe herauskommen und sich in den Arbeitsmarkt integrieren können. Es handelt sich um Menschen, die seit vier Jahren oder länger hier sind. Sie werden die Schweiz voraussichtlich nie verlassen. Die Voraussetzungen für die Regularisierung sind, dass sie willens und in der Lage sind, sich zu integrieren, und, wie ich schon angesprochen habe, mindestens eine Landessprache sprechen.

Eine Regularisierung dieser Aufenthaltstitel bringt mehrere Vorteile mit sich: Sie ermöglicht den Betroffenen - es sind zurzeit etwa 3000 Menschen - ein menschenwürdiges Leben und eine Zukunftsperspektive. 40 Prozent davon sind Frauen und Kinder. Die abschreckende Wirkung, die die Nothilfe haben soll, funktioniert bei ihnen nicht. Sie sind längst in der Schweiz integriert, sind aber durch das Arbeitsverbot beruflich isoliert und haben wenig Tagesstruktur. Darunter leidet auch die soziale Integration und die psychische Gesundheit. Die Motion ermöglicht den Betroffenen, sich regulär in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Heute ist ihnen die Erwerbstätigkeit gänzlich verboten. Mit der Umsetzung der Motion stehen 3000 zusätzliche, integrierte und in der Schweiz lebende Arbeitskräfte zur Verfügung. In der heutigen Zeit ist das besonders wichtig - denken Sie an den Fachkräftemangel.

Mit der Motion ergibt sich ein erhebliches Sparpotenzial für den Bund, die Kantone und die Gemeinden, denn die Kosten des Nothilfesystems sind beträchtlich: Sie summieren sich in vierzehn Jahren auf mehr als 760 Millionen Franken, das heisst mehr als drei Viertel Milliarden Franken. Das sind allerdings bei Weitem noch nicht die Gesamtkosten, da die Kantone zusätzlich Verwaltungs-, Betreuungs-, Schul- und Polizeikosten tragen. Noch nicht eingerechnet sind indirekte Kosten, zum Beispiel im Bereich der medizinischen Versorgung.

Einige unter Ihnen mögen nun sagen: Das ist alles schön und gut, aber dann kommen ja alle aus der ganzen Welt zu uns, das funktioniert doch nicht. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das passiert eben genau nicht. Die Motion beschränkt sich explizit nur auf die altrechtlichen Fälle, also auf eine abschliessende, definitive Gruppe. Es gibt keine sogenannten Pull-Faktoren. Es geht vielmehr darum, die letzten Narben des ineffizienten und langwierigen alten Asylverfahrens zu heilen. Es geht speziell um Betroffene aus Tibet oder dem Iran oder Irak. Für sie sind die heute bestehenden Anforderungen für ein Härtefallgesuch zu hoch. Diese Personen sind aber bestens in der Schweiz integriert, sie sprechen eine Landessprache und sind bereit, eine Ausbildung zu absolvieren. Wenn wir sie nicht integrieren wollen, ist das aus meiner Sicht absolut unvernünftig.

Daher bitte ich Sie, diese Motion, welche unter klar definierten Bedingungen den Aufenthaltsstatus dauerhaft regelt, zu unterstützen. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz.