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Reimann Lukas · Nationalrat · 2023-03-16

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-16

Wortprotokoll

Es stellt sich die Frage, ob ein Rechtsstaat noch ein Rechtsstaat ist, wenn das Recht nur noch für Reiche gilt und nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Die Entwicklung im Schweizer Rechtswesen ist sehr klar: Sie geht ganz eindeutig dahin, dass nur noch sehr reiche oder komplett mittellose Leute ihr Recht einklagen können. KMU und Normalsterbliche aber, die zu ihrem Recht kommen wollen, müssen zum Teil horrende Vorschüsse einschiessen, damit überhaupt erst jemand ihr Anliegen prüft. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig. In einem Rechtsstaat sollen alle Menschen zu ihrem Recht kommen, wenn sie im Recht sind. Es gibt Hunderte Beispiele aus der Praxis, zum Beispiel der Kranführer, der unter viereinhalb Tonnen Stein begraben wurde und dann wollte, dass das Gericht abklärt, wer in diesem Fall haftet. Er hätte 18[NB]000 Franken Vorschuss leisten müssen, damit das Gericht diesen Fall überhaupt behandelt. Wenn er diesen Fall vom Bezirksgericht bis vor das Bundesgericht hätte ziehen wollen, dann wäre er einem Prozessrisiko von rund 342[NB]000 Franken ausgesetzt gewesen. Das kann sich kein normaler Mensch leisten.

Es gibt in verschiedenen Kantonen, zum Beispiel St. Gallen, auch Studien dazu. Da hat die Rechtspflegekommission sich dieses Themas angenommen. Im Jahresbericht schreibt sie, die Funktionsfähigkeit der Justiz sei weg, die Justiz widme sich heute einer ökonomisch optimierten Fallerledigung, weit weg von Fairness, Ethik und Moral. Die Kosten seien meistens so hoch, dass Personen mit einem Durchschnittseinkommen oder kleine und mittlere Unternehmen nur dann prozessieren könnten, wenn sie enorme Risiken oder gar den wirtschaftlichen Ruin in Kauf nehmen würden.

Ich bin der Meinung, dass in unserem Justizwesen nicht Geld entscheiden sollte, sondern dass Gerechtigkeit und Recht gelten sollten. Deshalb sollte der Bundesrat mit einer Justizreform die Gerichtskosten, Kostenvorschüsse und Gerichtsgebühren, insbesondere die erstinstanzlichen, reduzieren und die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzen. Vom Bundesrat wird jetzt argumentiert, das sei ja Kantonssache. Aber man darf die Gerechtigkeit und das Recht nicht einfach hinter dem Kantönligeist verstecken. Es wird auch gesagt, man sei ja bei der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung schon dran. Das ist aber nur ein kleiner Teil. Es sind nach wie vor sehr grosse Vorschüsse, die geleistet werden müssen. In diesem Sinne braucht es eben mehr, einen Schritt zu wieder mehr Gerechtigkeit und Recht in diesem Land.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Motion.