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Herzog Verena · Nationalrat · 2023-03-16

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-16

Wortprotokoll

Bereits in der Sommersession 2022 habe ich auf die unbefriedigende Situation und die Problematik mit den Sans-Papiers hingewiesen. Zwischen 50[NB]000 und 100[NB]000 Sans-Papiers, wahrscheinlich sind es viel mehr, also Ausländer und Ausländerinnen ohne gültige Aufenthaltspapiere, leben bei uns in der Schweiz. Die einen sind Personen, die nie Papiere hatten, die anderen sind solche, deren Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist, die dritten solche, deren Asylgesuch abgelehnt wurde - zusammengefasst: alles Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die von Gesetzes wegen gar nicht dauerhaft hier sein dürften. [PAGE 609]

Trotzdem werden ihnen in den Sozialversicherungen, ausser bei der Arbeitslosenversicherung, den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe, die gleichen Rechte gewährt wie unseren Schweizern und Personen mit geregeltem Aufenthaltsstatus, so bei der AHV, der Krankenversicherung und sogar bei der Prämienverbilligung. Das versteht die Schweizer Bevölkerung überhaupt nicht, und das ist auch ungerecht gegenüber registrierten Ausländerinnen und[NB]Ausländern[NB]ohne[NB]Bleiberecht,[NB]welche unser Land verlassen müssen.

Doch der Bundesrat sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf, wie er das in der Stellungnahme zur Motion festhält. Die Forderung 1 der Motion, Rechtsansprüche auf und aus Sozialversicherungen auf Personen mit geregeltem Aufenthaltsstatus zu beschränken, lehnt er nebst anderen mit der Begründung ab, dass dies zusätzliche finanzielle Aufwendungen für die Kantone und Gemeinden zur Folge hätte. Da frage ich Sie, Frau Bundesrätin: Denken Sie nicht auch, dass sich sehr viel weniger Sans-Papiers für die Schweiz entscheiden würden, wenn sie nicht ganz selbstverständlich von all unseren Sozialleistungen profitieren könnten? Damit würden weder für den Bund noch für die Kantone und Gemeinden solche Aufwendungen überhaupt entstehen.

Bei der zweiten Ziffer der Motion, "Verschärfung der Strafnormen für Arbeitgeber von illegalen Einwanderern, deren Arbeitsvermittler und Vermieter von Mietobjekten", ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der Teilrevision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit von 2018 die zuständigen kantonalen Kontrollorgane wirksamere Instrumente zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erhalten hätten und dass eine Verschärfung nicht verhältnismässig wäre. Hier gilt das Prinzip Hoffnung, dass dem so ist.

Auf die Forderung nach einer Verschärfung der Strafnormen für Vermieter von Mietobjekten ist der Bundesrat in seiner Stellungnahme gar nicht erst eingegangen. In Anbetracht des aktuell riesigen Wohnungsmangels in unserem Land müsste aber besonders diese Problematik ebenfalls dringend angegangen werden.

Bei der dritten Forderung der Motion, "Sicherstellung des Datenaustausches zwischen staatlichen Stellen betreffend Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus" - mein Kollege Matter hat vorher schon erwähnt, dass wir bei diesem Thema im Steinzeitalter sind -, attestiert der Bundesrat zwar mögliche Ziel- und Interessenkonflikte, glaubt jedoch, die bestehende Regelung des Datenaustausches sei angemessen. Ja, wie erklärt sich der Bundesrat denn die grosse Anzahl von über 100[NB]000 Sans-Papiers, die offiziell eben nicht registriert sind? Das sind alles Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die von Gesetzes wegen gar nicht dauerhaft hier sein dürften. Das ist doch ein Widerspruch!

Sie sehen, es ist wirklich dringender Handlungsbedarf gegeben und höchste Zeit, unseren Motionen zuzustimmen, damit diese unbefriedigende Situation endlich angegangen werden kann.

Vielen Dank für Ihre Zustimmung zu den Motionen und für Ihre Aufmerksamkeit.