Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-18
Wortprotokoll
Zur verbleibenden Differenz: Sie wissen ja, dass der Bundesrat selbst keine solche Lenkungsabgabe vorgeschlagen hat. Ich selbst habe sie aus Sicht des UVEK, in welchem "Energie Schweiz" durch eine Kürzung von 40 Millionen Franken bedroht ist, indirekt befürwortet, aber ich kann jetzt nicht mit gutem Gewissen sagen, der Bundesrat möchte eigentlich eine solche Lenkungsabgabe, nachdem er sich vorher immer dagegen ausgesprochen hat, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Von daher ist der Gesamtbundesrat sicherlich mit dem Vorschlag der Einigungskonferenz einverstanden.
Aber damit ist für mich als Energieminister eine solche Lenkungsabgabe natürlich nicht für immer gestorben. Wir müssen uns diese Option in einem anderen Gesetz selbstverständlich vorbehalten. Ich werde Ihren Parlamentsentscheid nicht als Präjudiz gegen jede Lenkungsabgabe ansehen, sondern nur gegen eine solche in diesem Gesetz. Die verfassungsmässige Grundlage bleibt auch noch als eine Frage vorbehalten.
Ein weiteres Problem ist, wie Sie infolgedessen zum Gesetz als solchem stehen werden. Da muss ich auch sagen: So, wie das Gesetz jetzt aussieht, ist es nicht mehr der Gegenvorschlag, den der Bundesrat seinerzeit - als er die Nein-Parolen fasste - gegen die beiden Initiativen formuliert hat. Das Gesetz ist jetzt etwas anderes, kein Gegenvorschlag mehr. Das heisst für mich aber noch nicht, dass deswegen das ganze Gesetz bachab geschickt werden müsste, denn immerhin regelt das Gesetz gewisse Materien, die jetzt nicht geregelt sind. Gewisse Verbesserungen, die notwendig waren, bringt es immerhin.
Daher ersuche ich Sie, wenn es also dann um die Schlussabstimmung und um die Frage eines Referendums geht, sich doch mit aller Vorsicht zu überlegen, ob jetzt auch dieses Gesetz endgültig bachab geschickt werden soll. Auch dieses gerupfte Huhn hat noch eine Überlebensberechtigung.