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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2023-04-11

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-04-11

Wortprotokoll

Der Niedergang der Credit Suisse ist ohne Frage sehr schmerzlich. Er ist besonders schmerzlich für die Mitarbeitenden und die Kleinanleger, und er ist auch schmerzlich für mich als Unternehmer: nicht etwa, weil ich Geld verloren habe - nein, ich bin nicht Aktionär -, sondern weil für mich eine über sechzigjährige Geschäftsbeziehung, die über Generationen mit dieser Bank gepflegt wurde, zu Ende gehen wird.

Leider geriet die Negativspirale, in der sich die Bank befand, ausser Kontrolle. Ich sehe auch, dass der Druck auf den Bundesrat und die weiteren Beteiligten enorm war und schnelle Entscheidungen getroffen werden mussten. Die Anwendung von Notrecht hat aber in den letzten drei Jahren ein Mass angenommen, das mich doch langsam etwas nervt. Die jetzige Situation, wonach wir hier die immensen Kredite de facto nur noch abnicken können, ist völlig unbefriedigend.

Es ist daher grundlegend, dass sämtliche Entscheidungen in dieser Sache, welche weitere gesetzgeberische oder finanzpolitische Aspekte betreffen, inskünftig über das Parlament laufen. Deshalb unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 1bis und Artikel 2bis des Bundesbeschlusses Ia. Sollten also weitere Verpflichtungskredite vonnöten sein, so ist der Dringlichkeitsweg ausgeschlossen. Aufgrund des Entscheids des Bundesrates und der FinDel kann die Bundesversammlung nicht mehr auf die bereits gesprochenen Kredite einwirken. Rahmenbedingungen für die Kreditverwendung hätte man aber mindestens noch festlegen können.

Die Finanzkommission des Ständerates hat sich schliesslich auf ein Postulat geeinigt. Meine Anträge finden sich darin wieder; ich äussere mich nachher noch dazu. Vom Bundesrat erwarte ich nun aber, dass er diesem Kommissionspostulat entsprechend grosse Bedeutung beimisst und vor allem dass er rascher vorwärtsmacht. Es kann doch nicht sein, dass sich der Bundesrat gemäss seiner Stellungnahme zu diesem Postulat vom 5. April ein Jahr Zeit lassen möchte, um dann einmal einen Bericht vorzulegen.

Uns allen ist doch bewusst, dass ein Scheitern der UBS in ihrer vom Bundesrat angedachten Form mit einer vollständig einverleibten CS für die Schweiz schlicht nicht verkraftbar wäre. Eine UBS in dieser Grösse stellt für die Schweiz ein enormes Klumpenrisiko dar. Die Verantwortlichen der UBS und der Finma versuchen angesichts der Riesenbank zwar [PAGE 288] zu beschwichtigen und Zweifel zu zerstreuen: Die kombinierte Bilanzsumme belaufe sich nur auf etwa das Zweifache des Bruttoinlandprodukts der Schweiz. Das ist aber noch immer ein viel zu hohes Risiko. Eine im Vergleich zum BIP ihres Heimatlandes höhere Bilanzsumme hat meines Wissens nur noch Nordea. Bei allen anderen Grossbanken liegt sie tiefer. Auch sei das Geschäftsmodell der UBS, so die Verantwortlichen, nicht so riskant. Das ist aber, wenn eine Bank das Vertrauen der Anleger und Kunden einmal verloren hat, nicht mehr relevant. Dazu braucht es, wie man bei der CS gesehen hat, auch nicht allzu viel.

In der "Aargauer Zeitung" konnte man zum CS-Deal lesen, dass sich die UBS nicht die Kirschen von der Torte nehmen lassen wolle. Dabei wären diese Kirschen ohne die Anwendung von Notrecht gar nicht drauf. Immerhin erhielt die UBS die Möglichkeit, die CS weit unter ihrem Substanzwert zu übernehmen. Zudem ist es bekanntlich nicht das erste Mal, dass die UBS massiv vom Eingreifen des Bundesrates profitiert, schliesslich musste sie ja 2008 selbst per Notrecht gerettet werden.

Es ist daher aus meiner Sicht verhältnismässig und folgerichtig, sie dazu anzuhalten, sich kooperativ zu zeigen. Darum sind noch gewisse Auflagen an die UBS zu machen. Als Beispiel nenne ich hier den Garantievertrag. Der Botschaft ist ja zu entnehmen, dass der Garantievertrag bezüglich der 9 Milliarden Franken noch ausgehandelt werden müsse. Hier erwarte ich vom Bundesrat, dass dieser nicht nur den Vertrag befristet, sondern auch eine angemessene Abgeltung verlangt.

Ich möchte jetzt noch einige Punkte des Kommissionspostulates der FK-S aufgreifen. In Buchstabe a wird eine verbindliche Erklärung des Bundesrates gefordert, wonach er der Bundesversammlung einen Erlassentwurf mit dem Ziel unterbreiten wird, die Too-big-to-fail-Regulierung so zu verbessern, dass diese in jedem Fall greift. Was bedeutet nun eine Too-big-to-fail-Regulierung, welche auf jeden Fall greift? Eine systemrelevante Bank muss so aufgestellt sein, dass sie in Konkurs gehen kann. Die Schweizer Wirtschaft und der Bund dürfen nicht Gefahr laufen, durch einen Bankenkonkurs mit in den Abgrund gerissen zu werden. Das soll allerdings nicht heissen, dass man eine Riesenbank mit allen erdenklichen Auflagen und Vorgaben festzurrt, damit nichts mehr schiefgehen kann. Das wird meines Erachtens sicherlich auch nicht funktionieren.

Die sich anbahnende Situation ist denn auch für die UBS keine vorteilhafte. Es ist zu erwarten, dass die Politik und die Regulierungsbehörden die unternehmerischen Freiheiten stark einschränken werden. Einer UBS dieser Grösse droht ein Dasein in einer Zwangsjacke von Regulierungen. Es wäre daher für beide Seiten fatal, das Schicksal der Schweiz an das Schicksal der UBS zu knüpfen. Um es offen darzulegen: Eine Aufspaltung dieser Riesenbank wäre meines Erachtens das Beste.

Buchstabe d des Postulates verlangt, dass rechtliche Regelungen geschaffen werden, um die Wettbewerbssituation auch mit einer neuen UBS zu gewährleisten. Eine Gewährleistung des Wettbewerbs ist für die Schweizer Volkswirtschaft grundlegend. Gewisse Bereiche wie etwa der Hypothekarmarkt, das sehe ich, sind zwar nicht allzu sehr betroffen, aber der Wettbewerb muss in allen Bereichen, z. B. bei der Kreditvergabe an die KMU, spielen. Jeder Konkurrent, der verschwindet, bedeutet eine grössere Marktmacht für die verbleibenden Banken.

Buchstabe f des Postulates verlangt unter anderem eine Untersuchung der Verantwortung und Haftung der Führungsverantwortlichen und eine Darlegung, wie diese zur Rechenschaft gezogen werden können. Dass die Führungsebene der CS die Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen muss, ist nicht nur ein Gebot der Fairness. Durch den Niedergang der Credit Suisse bangen nämlich Zehntausende von Mitarbeitenden um ihre Arbeitsstelle. Etliche Kleinanleger haben grosse Teile ihres Vermögens verloren. Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse ist daher ein wichtiges Signal, auch an die gesamte Bevölkerung.

Dass nun wieder einmal der Staat für Managementfehler einspringen muss, stösst auf breites Unverständnis. Solche Ereignisse, besonders wenn die Verantwortlichen unbehelligt davonkommen, untergraben das Vertrauen in unser Wirtschaftssystem und in unseren Staat nachhaltig. Deswegen muss alles unternommen werden, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Hierbei muss auch die kritische Frage erlaubt sein, ob es sinnvoll ist, dass die wichtigsten Entscheidungsträger eines systemrelevanten Unternehmens kaum Bezug zu unserem Land und zu unserer eigentlichen Wirtschaftsmentalität aufweisen.

Angesichts dieser Entwicklungen kann ich als Familienunternehmer ohnehin nur den Kopf schütteln. Familienunternehmen und KMU haben etwas, wovon die Banken jeweils nur gerne reden, nämlich "skin in the game" oder das Risiko und seinen Preis. Fehlentscheide führen zum Untergang des Unternehmens und zum Verlust des Vermögens. Da ist kein Staat, der aus der Patsche hilft, weil die internationale Finanzstabilität gefährdet sein könnte. Es kann doch nicht sein, dass Familienunternehmen und KMU wie Unternehmen zweiter Klasse behandelt werden, während Grossbanken bei Schwierigkeiten der rote Teppich der Staatshilfen ausgerollt wird. Familienunternehmen und KMU wissen seit jeher, wie wichtig nachhaltiges, realistisches und umsichtiges Wirtschaften ist. Wenn wir den Schweizer Finanzplatz erhalten wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass sich auch die systemrelevanten Banken auf diese Werte zurückbesinnen.