Hegglin Peter · Ständerat · 2023-04-11
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-04-11
Wortprotokoll
Der 19. März 2023 wird für unseren Finanzplatz als markante Wegmarke in die Geschichte eingehen. An diesem Sonntag musste der Bundesrat zusammen mit der Bundesverwaltung, der Finma, der SNB, den betroffenen Banken CS und UBS sowie der Politik - damals vertreten durch die Mitglieder der FinDel - in einer Hauruckübung und mit Anwendung von Notrecht die CS mit der UBS fusionieren. Damit verhinderten sie einen Zusammenbruch und Konkurs der CS. Am Montagmorgen, den 20. März 2023, wäre die CS aufgrund umfangreicher Liquiditätsabflüsse im Umfang von 100 Milliarden Franken allein vom Freitag auf den Sonntag zahlungsunfähig gewesen.
Nicht die Solvenz oder das Eigenkapital waren damals das Problem, sondern der grosse Vertrauensverlust in die Bank. Auch Wirren auf dem amerikanischen Bankenplatz führten zum Kollaps. Die CS hätte am Montag keine Löhne und keine Zahlungsaufträge mehr vergüten können. Aufgrund der Verflechtungen wären auch andere Banken in den Strudel geraten. Nicht auszudenken gewesen wäre auch der Schaden für die ganze Schweizer Volkswirtschaft. Doch nicht nur die Schweiz wäre betroffen gewesen. Aufgrund der internationalen Relevanz der CS wäre dieses Beben um die Welt gegangen. Eine weltweite Banken- und Wirtschaftskrise wäre die Folge gewesen. Als ursächlich wäre die Schweiz dafür verantwortlich gemacht worden.
Als Mitglied der FinDel wollte ich mithelfen, dieses Debakel zu verhindern. Dazu mussten unsere Mitglieder umfassend informiert sein. Wir führten am 19. März Anhörungen von Bundespräsident Alain Berset und Bundesrätin Karin Keller-Sutter mit dem EFD und den Präsidenten und CEO von SNB, Finma, CS und UBS durch. Es gab damals vier Optionen, aus denen man wählen konnte. Ihre FinDel konnte entscheiden und hätte zu diesen zusätzlichen Verpflichtungskrediten Nein sagen können.
Die erste Option wäre gewesen, die CS mit zusätzlicher Liquidität zu versorgen. Es ist fraglich, ob der Liquiditätsabfluss damit hätte gestoppt werden können und ob das Vertrauen zurückgekommen wäre. Aussagen anderer grosser Investoren in dieser Phase waren missverständlich und haben diese Massnahme als wenig aussichtsreich erscheinen lassen. Man hätte die CS auch verstaatlichen können. Bund und SNB haben aber keine Erfahrung in der Führung solcher Banken. Sie wären sicher auf Bankwissen und Mitarbeitende dieser Institutionen angewiesen gewesen, hätten alle noch unüberschaubaren Risiken übernommen, und wir - also die Politik - wären voll in der Verantwortung gestanden. Nichts zu machen, abzuwarten, in Konkurs gehen zu lassen - ich glaube, das wäre keine Option gewesen, das habe ich einleitend schon beschrieben. [PAGE 289]
Die letzte und schliesslich beschlossene Massnahme war, eine Fusion mit der UBS anzustreben. Es stellte sich damals die Frage, auch für uns und auch für mich, ob die Bewältigung einer solchen Fusion über das Wochenende überhaupt möglich ist. Ja, mittels Notrecht ist dies zur Abwendung eines grossen Schadens für die Schweizer Volkswirtschaft möglich. Aktionäre können aber nicht darüber befinden, sie werden halt weitgehend enteignet, ebenfalls Gläubiger von regulatorischem Eigenkapital, den AT1-Bonds im Umfang von 17 Milliarden Franken.
Als Mitglied der FinDel war mir bewusst, dass wir dem Bundesrat mit der Gewährung der zwei Verpflichtungskredite die Möglichkeit eröffneten, mittels Notrecht die Fusion der zwei Banken vollziehen zu lassen und die AT1-Obligationen abzuschreiben. Beides wurde zeitnah vollzogen. Ein Desaster am nachfolgenden Montag auf dem Bankensektor blieb aus: Die Bankschalter der CS waren geöffnet, und die Zahlungsflüsse funktionierten wie üblich. Zudem wurde mit den Abschreibern der AT1-Obligationen das Kernkapital gestärkt.
Der Entscheid ist mir aber nicht leichtgefallen. Als kleiner Publikumsaktionär der CS konnte ich zusammen mit anderen Aktionären der Fusion mit der UBS nicht zustimmen und mich auch nicht zu den Konditionen äussern. In der Abwägung der Optionen aber hätte ein Konkurs der CS einen vielfach grösseren volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet. Die Anwendung von Notrecht hat unserem Wirtschaftsplatz zwar geschadet, das Vertrauen muss erst wieder erarbeitet werden, aber es war sicher die richtige Massnahme in dieser Situation.
Die Politik kann für einen solchen Schaden aber nicht verantwortlich gemacht werden: Sie hat nur die Notbremse gezogen und Schlimmeres abgewendet. Es sind vielmehr die Bankverantwortlichen, die der Gier nach mehr Gewinn verfallen sind und Risiken ausgeblendet haben. Dabei war die Branche aufgrund der letzten Finanzkrise vorgewarnt. Leider haben die Verantwortlichen der CS nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Eine stolze CS haben sie über die Jahre in den Ruin getrieben und sich dabei regelmässig sehr hohe Löhne und Boni auszahlen lassen. Einem Trauerspiel gleich haben sie Werte vernichtet und sich gleichzeitig bereichert. Schlussendlich hat die Bank das Vertrauen der Kunden verloren. Ich unterstütze deshalb alle Massnahmen, um die damaligen Bankverantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Betonen möchte ich aber, dass das Schweizer Bankgeschäft der CS solide war, gute Leistungen brachte und stabile Gewinne erarbeitete. Es sind die Auslandsgeschäfte - das Investmentbanking in den USA, aber auch strukturierte[NB]Produkte in asiatischen Ländern, Bussen und Gerichtsverfahren -, die problembehaftet sind. Bisher mussten Schweizer CS-Bankkunden solche defizitären Geschäfte mittragen. Es darf nicht sein, dass der Schweizer Steuerzahler für solche abenteuerlichen Auslandsgeschäfte aufkommen muss.
Die neue Bankleitung und die Finma sind gefordert, die Risiken schnellstmöglich abzubauen. Ob sich die Finma in den vergangenen Jahren bei ihrer Aufsicht genügend auf die relevanten Punkte konzentriert und ob sie auch durchgegriffen hat, ist detailliert zu prüfen. In diese Prüfung gehört auch das Too-big-to-fail-Regelwerk, das im ersten Anwendungsfall nicht zum Tragen kam.
Krisen entstehen immer aufgrund unerwarteter Ereignisse. Das Schattenbankensystem war bisher nicht im Fokus der Aufsichtsbehörden. Dabei ist dessen Volumen x-fach grösser als die effektive Wirtschaftsleistung. Das Volumen des Devisenhandels einer einzigen Woche würde zum Beispiel genügen, um den Welthandel eines Jahres abzuwickeln. Die gesamte Summe der nicht regulierten Spekulationsgeschäfte beträgt weltweit über 150 Billionen Franken. Die Nominalwerte der Derivate der UBS und der CS zusammen machen nicht das Doppelte, sondern etwa das 40-Fache des Schweizer Bruttoinlandprodukts aus. Ich denke, auch diesbezüglich müsste der Regulator prüfen, ob aus diesen Verpflichtungen nicht allenfalls auch wieder Risiken für unseren Finanzplatz entstehen könnten.
Für mich ist klar: Die fusionierte Bank muss wettbewerbsrechtliche Auflagen einhalten. Im Rahmen der Restrukturierung muss auch verantwortungsvoll mit den Mitarbeitenden umgegangen werden. Das Postulat Ihrer Finanzkommission listet diesbezüglich alle Fragen und Forderungen detailliert auf; mein Vorredner, Hansjörg Knecht, hat sie umschrieben.
Noch etwas zur Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken an die Schweizerische Nationalbank: Diese käme frühestens nach einem abgeschlossenen Konkursverfahren und nur für den Fall zum Tragen, dass die Schweizerische Nationalbank einen Ausfall erleidet und diesen gegenüber dem Bund geltend macht - nur dann könnte sie beansprucht werden. Bis dahin werden keine Bundesgelder fliessen; bis in fünf oder zehn Jahren wird diesbezüglich also kein Geld vom Bund an die SNB fliessen. Zudem muss das beanspruchte Darlehen zu 3 Prozent verzinst werden, und es ist auch noch ein Bereitschaftszins von 0,25 Prozent geschuldet. Diese Ausfallgarantie ist also, wie gesagt, nicht gratis, sondern sie wird entsprechend entschädigt.
Weiter kommt die Garantie von 9 Milliarden Franken für die Übernahme von potenziellen Risiken oder Verlusten aus bestimmten Aktiven erst zum Tragen, wenn die UBS vorher 5 Milliarden Franken selber getragen hat. Für mich ist das auch ein Garant dafür, dass die Verantwortlichen besorgt sein werden, möglichst keine Verluste entstehen zu lassen, denn sonst müssten sie zuerst selber 5 Milliarden Franken tragen. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch diese Verpflichtung den Bund am Schluss nichts kosten wird. Wenn es dann aber nicht so käme und die 14 Milliarden - also 5 und 9 Milliarden Franken - nicht reichen würden, müsste ein neuer Verpflichtungskredit beschlossen bzw. eine neue Botschaft beraten werden. Da sind wir uns alle einig.
Zum Schluss empfehle ich Ihnen, den Nachträgen zuzustimmen. Ich glaube, obwohl es schwierige Umstände waren, sind es die richtigen Massnahmen, die beschlossen worden sind. Sie geben unserem Finanzplatz wieder Stabilität zurück, und ich glaube, auch das Vertrauen kann wiederaufgebaut werden, damit unser wichtiger Finanzplatz auch eine gute und prosperierende Zukunft hat.
Ich empfehle Ihnen, überall dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen der Mehrheit der Finanzkommission zuzustimmen. Bei den Artikeln 1bis, 2 und 2bis auf Seite 2 der Fahne bitte ich Sie jedoch, der Minderheit Hefti zu folgen.