Hefti Thomas · Ständerat · 2023-04-11
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-04-11
Wortprotokoll
Hat der Bundesrat zu spät gehandelt? Hätte er früher eingreifen müssen? Beides ist nicht ideal, das Erste wäre katastrophal gewesen. Nachdem der Verwaltungsratspräsident der Credit Suisse an der Generalversammlung gesagt hat, die CS sei nicht mehr zu retten gewesen, war es bestimmt nicht zu früh.
Der Bundesrat verdient Anerkennung dafür, dass er gehandelt hat und das Ende der Bank im Konkurs hat abwenden können. Stellen Sie sich vor, die Schalter dieser Bank wären am 20. März geschlossen worden. Stellen Sie sich vor, was das für die Angestellten, für die Kunden und für alle natürlichen Personen und Firmen, die den Zahlungsverkehr über die CS abwickeln, bedeutet hätte: kein Eingang der Löhne, kein Eingang der Zahlungen. Damit wäre die Liquidität von Hunderten von Betrieben in der Schweiz, aber auch im Ausland in Gefahr gewesen. Ein bisschen können sich das jene vorstellen, die sich an das Grounding der Swissair erinnern, wo man die Sache schlittern liess. Wer in den ersten zwanzig Märztagen Medien-Fasten geübt hat, hätte am 20. März in einer Filiale der CS nicht einmal etwas bemerkt.
Die Operation war ein schwerer Eingriff. Allen wäre es lieber gewesen, man hätte das nicht tun müssen, allen wäre lieber gewesen, dass ein Mitkonkurrent nicht verschwindet, dass man mit Aktien nicht fast alles und mit den AT1-Darlehen alles verliert. Dies sind allerdings Risikopapiere. Wer sie kauft, weiss das. Diese Käufer haben das Eintreten des Risikos erlebt. Dass die Aktionäre und AT1-Darlehensgeber im Konkurs besser weggekommen wären, müsste übrigens noch bewiesen werden.
Speziell ungemütlich ist es aber auch für die Angestellten geworden, denn es besteht Unsicherheit. Ihr Unternehmen ist aber immerhin nicht in Konkurs gegangen, sondern es ist, wie einstweilen auch die Arbeitsverhältnisse, übernommen worden.
Ich habe Mühe damit, dass die gefundene Lösung vielerorts umgehend schlechtgeredet wurde, dass das Handeln der Bundesrätin kaum Anerkennung fand und die Vorsteherin des EFD zum Ziel von teilweise böser, ungerechtfertigter und sogar hämischer Kritik wurde. Hat das vielleicht damit zu tun, dass sie eine Frau und nicht von links ist? Manchmal kann man nicht zwischen guten und besseren Lösungen wählen, sondern muss sich für das am wenigsten Nachteilige [PAGE 295] entscheiden, das dann unter den obwaltenden Umständen zur bestmöglichen Lösung wird.
Es wird kritisiert, dass der Bundesrat zu Notrecht gegriffen hat - greifen musste, sage ich. Wo sollte Notrecht zum Zuge kommen, wenn nicht hier, in einer solchen Situation? Im Übrigen ist das Notrecht verfassungsmässig vorgesehen. Es hat auch nichts mit Subordination unter den bundesrätlichen Kurs zu tun, wenn es nach Abwägung aller Umstände ein Gebot der Vernunft ist, alles zu tun, damit die Operation gelingt - in der FinDel und jetzt heute in unserem Rat. Der Erfolg der Operation ist übrigens nicht garantiert. Aber Vernunft ist leider nicht sexy.
Speziell erschien mir, wie postwendend von einem Versagen der Politik gesprochen wurde. Die Ursache für das Geschehen liegt nicht bei der Politik, sondern bei der CS und bei der Art und Weise, wie diese Bank geführt wurde. Auch die Aktionäre haben das zugelassen; sie konnten dank Kollege Minder jährlich darüber befinden, wer im Verwaltungsrat Einsitz nimmt, welches die Vergütungen und Boni von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind. Der Bund hat in extremis eingegriffen, übrigens nicht zum ersten Mal in der Geschichte des 175-jährigen Bundesstaates:
"Il n'est pas possible de laisser tomber un établissement qui gère un capital d'un milliard et quart de francs et dont la liquidation aurait des répercussions graves sur la situation des autres banques, sur le crédit du pays et finalement sur notre monnaie."
So begründete am 18. Oktober 1933 Bundesrat Albert Meyer eine bisher beispiellose Rettungsaktion des Bundes zugunsten der Schweizerischen Volksbank. Es ist völlig richtig, jetzt nicht in gesetzgeberische Hektik zu verfallen, sondern zunächst zu analysieren und nachzudenken, ganz im Sinne des beantragten Postulates.
Es bleibt auch für die Angestellten zu hoffen, dass die verordnete Behandlung greift. Wenn es übrigens stimmt, dass überall Fachkräfte fehlen und es Probleme bei der Personalsuche gibt, weil nun so viele Babyboomer in Pension gehen, besteht vielleicht doch ein Funke Hoffnung.
Nach der Analyse und der Vornahme der Auslegeordnung wird sich das Parlament Gedanken darüber machen müssen, wie wir, die Schweiz, mit der jetzt aus der Not heraus entstandenen Lage hinsichtlich einer sehr grossen Bank mittel- und längerfristig umgehen sollen und wollen.