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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-04-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-04-11

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 1bis. Hier geht es darum, dass der Dringlichkeitsweg ausgeschlossen werden soll. Sollten Sie das tatsächlich beschliessen, würde das der Bundesrat als Appell verstehen, wenn immer möglich auf Notrecht zu verzichten. Aber ich habe es in der Kommission gesagt: Die Bundesverfassung können Sie nicht aushebeln. Wenn es tatsächlich dringlich ist - der Bundesrat macht das auch nicht gerne -, muss der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen können.

Ich habe jetzt verstanden, Herr Zanetti, worum es Ihnen geht. Die Frage, die Sie stellen, ist interessant. Es ist die Frage: Wie weit kann man die Nationalbank verpflichten? Nach geltender Rechtsordnung, wir haben es gesehen, sind dies eine ELA sowie 50 Milliarden Franken gegen Sicherheiten. Schon die zweiten 50 Milliarden gegen Konkursprivileg basierten auf Notrecht.

Ich glaube, im Nationalrat gibt es ein Postulat, das verlangt, dass man einmal die Rechtsordnungen international vergleicht, dass man schaut, was andere Zentralbanken machen. Sie müssen sich hier einfach bewusst sein: Gemäss Bundesverfassung stellt die Nationalbank die Finanzmarktstabilität, die Preisstabilität sicher. Sie interpretiert das so, dass sie Liquidität zur Verfügung stellt, aber nicht das Ausfallrisiko trägt. Diese Frage kann man sich stellen. Aber am Schluss ist dann sowieso alles beim Bund, das muss man fairerweise auch sagen. Aber ich würde so vom Schiff aus behaupten, dass es in der geltenden Rechtsordnung sehr schwierig wäre, die Nationalbank über die 50 Milliarden ELA plus zu verpflichten. Deshalb haben wir diesen Public Liquidity Backstop, sonst müsste man diesen nicht haben.

Jetzt kann man darüber diskutieren, wie weit die Nationalbank garantieren muss. Ich würde Sie aber eher bitten, hier davon abzusehen und keine Unsicherheiten zu schüren. Aber ich habe es gesagt: Wir würden es sicherlich als Appell verstehen.

Zu Artikel 2 gibt es keine Einwände aus meiner Sicht. Ich möchte Sie bitten, dass Sie den Einzelantrag Minder ablehnen. Ständerat Noser hat es gesagt: Das ist schon der Kern der Abmachung, die wir mit der UBS getroffen haben, um diese Übernahme zu erleichtern. Ich habe einlässlich darüber gesprochen, dass es dieses Portfolio gibt, das nicht zum Kerngeschäft der UBS passt. Die Risiken müssen evaluiert werden - auch wir werden diese Aktiven beurteilen -, aber [PAGE 315] wir haben das wirklich auch gemacht, um die Übernahme zu erleichtern. Warum hätte die UBS einfach nur Risiken übernehmen wollen?

Uns war es wichtig, dieses Gesamtpaket zu haben, diese Lösung zu haben, die stabilisiert. Ich möchte Sie bitten, hier nicht davon abzuweichen, weil es hier wirklich auch um den Kern der Abmachung zwischen dem Bund und der UBS geht.