Bigger Elmar · Nationalrat · 2003-03-18
Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-18
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe b, welcher zu ergänzen ist und neu wie folgt lauten soll: "Gewähr dafür besteht, dass die festgelegte Menge in der Verantwortung der Branchenorganisation verwertet und ohne Beeinträchtigung des Gesamtmilchmarktes vermarktet wird und die anderen Möglichkeiten zur Milchbeschaffung genutzt sind."
Ich gebe zu diesem Antrag folgende Erläuterungen und Begründungen: Mit dem neuen Absatz 2 von Artikel 31 wird der Grundsatz der Gleichbehandlung tangiert. Auswüchse und Missbrauch sollen soweit möglich im Gesetz ausgeschlossen werden. Begehren von Branchenorganisationen werden voraussichtlich nur zur Erhöhung und nicht zur Reduktion der Kontingente kommen, dies mit dem Risiko, dass zu viel Milch auf dem Markt ist und einen totalen Preiszerfall verursacht. Eine gezielte Erhöhung darf nur erfolgen, wenn auch andere Möglichkeiten zur Milchbeschaffung ausgeschöpft sind. Mit der vorgesehenen Regelung könnten die Branchenorganisationen bei ungünstiger Marktlage z. B. Käsereien schliessen und die Produzenten oder einige davon entlassen, um die Kontingente der übrig gebliebenen zu erhöhen. Ebenso könnten auch Käsereiumstellungen verhindert werden. Unter der gegebenen Regelung könnten die Aktivitäten der Vermarktung stark leiden. Eine gezielte Erhöhung darf nicht ohne Einbezug der gesamten Branche bzw. des Gesamtmilchmarktes erfolgen, ansonsten die Randregionen oder Berggebiete wegen Milchmengen, Transportkosten und Zeitaufwand sicher die Benachteiligten auf dem Milchmarkt sind. Weil der Milchmarkt ein System aus verschiedenen Verbänden, Organisationen und Betrieben ist, müssen Kontingente weiterhin in erster Linie auf Begehren der Gesamtbranche erhöht werden und sollen erst nach einem Milchvergleich, je nach dem Ergebnis für alle oder je nach Branche, erhöht werden. Im Übrigen muss Folgendes gewährleistet sein: Sofern die Milchmenge auf Begehren einer Branchenorganisation bei einer günstigen Marktlage einmal erhöht worden ist, kann im anderen Fall dann auch eine Kürzung, gegebenenfalls unter das allgemeine Niveau, vorgenommen werden.
Mit diesen Schwerpunkten möchte Ihnen beliebt machen, meinem Einzelantrag zuzustimmen, denn nur so sind Randregionen und Hügel- und Berggebiete gleich behandelt.