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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-04-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-04-11

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen herzlich für die Debatte. Ich danke insbesondere auch den beiden Finanzkommissionen ganz herzlich für die Vorbereitung dieses Geschäftes, der Sonderbotschaft zum Verpflichtungskredit. Und ich bedanke mich herzlich auch bei den Mitgliedern der Finanzdelegation, die gemeinsam mit dem Bundesrat Sonderschichten schieben mussten und auch Verantwortung übernommen haben. Vielen herzlichen Dank!

Ich glaube, der Präsident Ihrer Finanzkommission hat es auf den Punkt gebracht. Er hat von Wut gesprochen, von Frustration. Ich habe es im Ständerat gesagt, ich sage es auch hier: Ich kann diese Gemütslage gut verstehen, weil ich selber auch so gefühlt habe. Der Bundesrat hat so gefühlt. Es war nicht ganz einfach, in einer so kurzen Zeit die Lage stabilisieren zu müssen und Entscheide zu fällen, Verantwortung zu übernehmen. Wir waren selbstverständlich auch nicht begeistert - ich komme noch darauf zurück - von den Alternativen, die uns zur Verfügung standen.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Credit Suisse seit Jahren mit Problemen kämpfte. Das ist nicht etwas, das erst im letzten Jahr aufgetreten ist. Man spricht in Fachkreisen eigentlich von einem Jahrzehnt der Probleme. Es sind immer wieder Verluste geschrieben worden, es gab verschiedene Skandale. Erst kürzlich hat die Finma das Enforcement zu Greensill abgeschlossen. Es gibt Verfahren, die noch offen sind - Archegos -, und Verfahren, die abgeschlossen sind: Mosambik-Kredite. Es gab die Steuerhinterziehungsgeschichte in den Vereinigten Staaten, die jetzt wieder aufgepoppt ist, nachdem Senator Wyden diesen Bericht veröffentlichte und das Department of Justice zum Handeln[NB]aufgefordert[NB]hat. Es gibt also eine lange Liste von solchen Vorfällen.

Die Credit Suisse hat im letzten Sommer eine Restrukturierung angekündigt. Es ging um einen ziemlichen Arbeitsplatzabbau, um die Redimensionierung ihrer Investmentbank. Man muss sagen: Gemäss Auskünften der Finma und der SNB hat die Credit Suisse stets die Kapital- und die minimalen Liquiditätsanforderungen erfüllt. Was sie aber verloren hat und nicht mehr wiederherstellen konnte, war das Vertrauen. Dieses konnte nicht wieder richtig hergestellt werden.

Im vierten Quartal des letzten Jahres sind ja bekanntlich 138 Milliarden Franken abgeflossen. Nachher, im Januar und Februar, hat sich die Lage stabilisiert, die Kapitalabflüsse haben sich verringert. Es waren eigentlich alle guter Hoffnung, dass das beste Szenario eintreten könnte, nämlich dass sich die Bank selber stabilisiert, dass sie sich restrukturiert und sie es ohne die Unterstützung der Behörden oder weitere eingreifende Massnahmen schafft.

Nun, wir alle wissen, dass es nicht so gekommen ist. Auslöser der letzten Turbulenzen war letztlich die Finanzkrise in den USA, die primär Regionalbanken betroffen hat. Die Silicon Valley Bank wurde genannt, die in Konkurs gegangen ist. Das hat zu einer Nervosität der internationalen Märkte geführt, und das hat auch auf die Credit Suisse übergegriffen, weil die Credit Suisse als angeschlagene Bank sozusagen das schwächste Glied in der Kette war. Nach diesem Zusammenbruch der Silicon Valley Bank haben alle Finanztitel auf den Finanzmärkten nachgelassen, am stärksten diejenigen der Credit Suisse. Sie haben beobachten können, dass die Aktie noch einmal stark gefallen ist. Die sogenannten Risikoaufschläge sind stark gestiegen, und die Kapitalabflüsse haben sich wieder intensiviert.

Am Mittwoch, dem 15. März, haben die SNB und die Finma - Sie wissen das - ein unterstützendes Statement veröffentlicht. Die SNB stellte der Credit Suisse zudem eine ausserordentliche Liquiditätshilfe im Umfang von 50 Milliarden zur Verfügung. Diese ausserordentliche Liquiditätshilfe der SNB, die Emergency Liquidity Assistance, war notwendig, damit sich die Credit Suisse ins Wochenende retten konnte. Es ist keine Staatshilfe, sondern eine Liquiditätshilfe, die den Grossbanken zusteht und die sie beantragen können, wenn sie sie brauchen. Es war am Mittwoch aber fast allen Beteiligten klar, dass die Credit Suisse ohne drastische Massnahmen [PAGE 684] am Montag, dem 20. März, ungeordnet in Konkurs gehen würde - mit allen Konsequenzen.

Am 16. März hat der Bundesrat bekanntlich zwei Beschlüsse gefasst und sie mit einer Notverordnung dann in Kraft gesetzt. Die Beschlüsse hatten den Zweck, die Liquiditätshilfe der SNB zu vergrössern, weil absehbar war, dass die Credit Suisse mehr Liquidität benötigen würde.

Erstens ging es um eine rechtliche Grundlage, damit die SNB der Credit Suisse gegen ein Konkursprivileg - also ohne Staatsgarantie - ergänzende Liquiditätshilfen gewähren konnte. Das heisst, man gewährte schon diese Emergency Liquidity Assistance gegen gesicherte Einlagen. Und dann gab es weitere 50 Milliarden Franken - ELA plus - gegen ein Konkursprivileg.

Zweitens wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, um der SNB eine Ausfallgarantie für weitere Liquiditätshilfedarlehen in der Höhe von 100 Milliarden Franken zu gewähren, inklusive Konkursprivileg. Das brauchte dann die Zustimmung der Finanzdelegation zu einem Verpflichtungskredit. Diese ist am Sonntag, 19. März, erfolgt.

Gleichzeitig war klar, dass Liquidität allein nicht mehr ausreichen würde. Die Credit Suisse war wegen des fehlenden Vertrauens nicht mehr überlebensfähig, nicht weltweit und nicht in der Schweiz. Es waren weitere Massnahmen nötig, um wieder Vertrauen zu schaffen und die Geldabflüsse zu stoppen, um einen ungeordneten Konkurs zu verhindern.

Dabei war und ist zu berücksichtigen, dass die Credit Suisse systemrelevant ist, das heisst, ihr Ausfallen würde die schweizerische Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen. Weil die Credit Suisse auch global systemrelevant ist, bestand auch die reale Gefahr einer globalen Ansteckung und damit die Gefahr einer weltweiten Finanzkrise, was auch eine Wirtschaftskrise hätte auslösen können. Man ist sich wahrscheinlich zu wenig bewusst, was es bedeutet hätte, wenn am Montag, 20. März, die Credit Suisse in Konkurs gegangen wäre. Es wurde von den kleinen Leuten gesprochen, es wurde gesagt, man habe das zur Stabilisierung der nervösen Finanzmärkte gemacht. Aber was wäre die Konsequenz gewesen, wenn man es nicht gemacht hätte? Der Zahlungsverkehr wäre wahrscheinlich zusammengebrochen, die Löhne hätten nicht bezahlt werden können. Die Kreditlimiten, auch diejenigen, die KMU haben, hätten nicht ausgeschöpft werden können - und die Credit Suisse ist eine starke Bank im KMU-Bereich. All das hätte nicht funktioniert. Man hätte je nachdem auch keinen Zugang zu den Bankkonten gehabt.

Ständerat Hefti hat heute gesagt: Wenn er nicht Radio gehört und keine Medien konsumiert hätte, hätte er am Montagmorgen nichts gemerkt, weil die Credit Suisse dank ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dank der Übernahme durch die UBS funktioniert hat. Und das war das Ziel. Für den Bundesrat, die Finma und die SNB war klar, dass man am Wochenende vom 18. und 19. März ein Gesamtpaket schnüren musste und wollte, das die neuen Liquiditätshilfen kommunizierbar macht und das glaubwürdig ist. Nur so konnte man, wenn überhaupt - es war ja nicht sicher, dass es gelingt -, die Lage in der Schweiz und auch international stabilisieren.

Nun, dem Bundesrat, der SNB und der Finma standen neben der getroffenen Lösung drei weitere zur Verfügung, ich habe es ausgeführt. Eine Lösung war eben der Verkauf an eine andere Bank, im vorliegenden Fall an die UBS, mit staatlicher Liquiditätshilfe und Abfederung. Die Gespräche zwischen den Banken haben am Mittwochabend begonnen. Eine andere Möglichkeit wäre die Übernahme der gesamten Credit-Suisse-Gruppe durch den Bund gewesen, gestützt auf eine Verordnung unter Notrecht und auch mit zusätzlicher staatlicher Liquiditätsabsicherung, wahrscheinlich mit viel mehr Liquiditätsabsicherung als im Fall des Kaufs durch die UBS. In einem solchen Fall hätte man - Sie müssen sich das überlegen - wirklich genau das Gegenteil dessen gemacht, was die Too-big-to-fail-Gesetzgebung will. Diese will eigentlich, dass man eine Lösung finden kann, mit der eine Bank abgewickelt werden kann.

Wenn der Staat die Credit Suisse übernommen hätte, hätte man fünfzehn Jahre nach der Finanzkrise gesagt: Ja, okay, jetzt übernimmt der Staat eine Grossbank, mit allen Risiken in der Bilanz, mit allen Rechtsrisiken, die bekanntlich ja auch noch offen sind. Das wäre wohl sehr teuer geworden. Und eine solche Bank zu übernehmen und wieder abzustossen, ist nicht ganz trivial. Die Beispiele im Ausland zeigen, dass die Staaten teilweise auf diesen Banken sitzengeblieben sind, insbesondere auf den Teilen, die kritisch sind.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Sanierung der ganzen Credit-Suisse-Gruppe mit einem noch nie durchgeführten Bail-in gewesen. Einen Bail-in hat es weltweit noch nie gegeben, auf keinem Finanzplatz. Alle Aktionäre und viele Fremdkapitalgeber hätten alles abschreiben müssen, viel mehr als nur das sogenannte AT1-Kapital, und es hätte auch eine zusätzliche Liquiditätssicherung gebraucht. Auch hier wären die Kosten und wohl auch die Rechtsrisiken grösser gewesen.

Dann zur Variante eines Konkurses der Credit Suisse: Hier hätten alle Aktionäre, Fremdkapitalgeber und Kunden ausserhalb der Schweizer Einheit mit Verlusten rechnen müssen. Mit einem Notfallplan hätte die Schweizer Einheit abgespaltet werden können, und man hätte versuchen können, sie zu retten. Ob das funktioniert und das Vertrauen hergestellt hätte, ist zu bezweifeln.

Ich muss Ihnen sagen, die SNB, die Finma und der Bundesrat sind zum Ergebnis gelangt, dass es unter den gegebenen Umständen die beste Lösung war, dass eine andere Bank, eine Konkurrenzbank, die Credit Suisse kauft. Herr Schwander hat gesagt, das Einfachste wäre es gewesen, wenn die SNB hier einfach eingestiegen wäre. Schauen Sie, die Bundesverfassung begrenzt die Möglichkeiten der SNB. Es ist so, dass die SNB für die Finanzstabilität, für die Preisstabilität da ist. Sie sieht sich gemäss Nationalbankgesetz auch in der Rolle, Liquidität zur Verfügung zu stellen, aber keine Ausfallgarantien. Wir mussten ja im Prinzip notrechtlich diese ELA plus kreieren. Denn es war nur möglich, 50 Milliarden Franken gegen gesicherte Einlagen zu geben. Das ist natürlich nicht sehr viel, wenn es einen Bankrun gibt - und bei der Credit Suisse hatte man einen Bankrun. Selbst mit 100 Milliarden Franken wäre das noch nicht abgedeckt gewesen.

Man kann in der Zukunft anschauen, Herr Schwander, wie man damit umgehen will. Ich komme dann ganz am Schluss noch darauf zu sprechen, dass eine Frage auch die ist, was für einen Finanzplatz wir wollen. Im Moment hätte man hier aber einerseits sicherlich rechtliche Schranken gehabt, und andererseits muss man auch sagen, dass die SNB letztlich auch der Staat bzw. der Bund ist.

Es wurde auch noch die Frage gestellt: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einzugreifen? Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Ich war zweieinhalb Monate im Amt, als die Sache eskaliert ist, und das war die erste Frage, die ich gestellt habe. Am zweiten Arbeitstag habe ich eine Sitzung mit dem Lenkungsgremium und dem Ausschuss Finanzkrise durchgeführt, und ich habe diese Frage gestellt. Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn eine Sanierung kann die Finma bei Insolvenz einleiten, aber die Bank war nicht insolvent. Das ist schon mal ein Thema.

Dann stellt sich die Frage der Liquidität: Die SNB kann Liquidität zur Verfügung stellen, aber sie bietet sie nicht der Bank an; es ist die Bank, die diese Liquidität verlangen muss. Die Credit Suisse hat diese Liquidität am 15. März von der SNB verlangt. Darüber hinaus, das habe ich jetzt gerade ausgeführt, war es dann noch möglich, den Public Liquidity Backstop (PLB) zur Verfügung zu stellen - also zuerst die ELA plus und dann den PLB.

Nun, alle Optionen, die wir geprüft haben, haben äusserst gravierende Risiken und Auswirkungen, da gibt es nichts schönzureden. Natürlich bringt auch die Übernahme durch die UBS Kosten, weil Bedingungen zu erfüllen waren, und das in kurzer Zeit. Wir hatten ja nicht die schönste aller Welten. Wir waren ja nicht in einem Idealzustand, in dem man monatelang Zeit hatte, um eine Lösung zu finden und mit allen abzugleichen und zu diskutieren. Wir hatten drei, vier Tage Zeit, um einen Konkurs abzuwenden - das war die Ausgangslage, in der wir waren. Die Zeit war also knapp.

Die Kosten umfassen namentlich die 9-Milliarden-Franken-Garantie, falls die Verluste auf einem bestimmten Portfolio 5 Milliarden Franken übersteigen. Es gibt zudem Rechtsrisiken wegen Aktionären und bestimmten Gläubigern, den [PAGE 685] sogenannten AT1-Haltern. Ich möchte gerne noch etwas zu diesen AT1-Haltern, zu diesen Bonds sagen. Sie wurden nach der letzten Finanzkrise geschaffen, um Kernkapital zu generieren. Es sind Hochrisikoanleihen, die zuletzt gut 9 Prozent Rendite brachten. Im Prospekt dieser Anleihen steht, dass sie verwertet werden können, wenn der Staat einem Bankinstitut direkte oder indirekte Hilfe zukommen lässt. Und das hat die Finma gemacht. Sie hat diese AT1-Bonds verwertet, die übrigens nicht 16 Milliarden Franken wert waren. Der Marktwert lag noch etwa bei 5 Milliarden Franken, und[NB]dieses[NB]Geld[NB]wurde auch für die Transaktionskosten gebraucht.

Nun, man muss sagen, bei allen Varianten gibt es Kosten, gibt es Risiken und auch Rechtsrisiken. Und in der Abwägung erachtete der Bundesrat die Übernahme durch die UBS als die unter diesen Umständen beste Lösung, ohne noch kritischere Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft, unseren Finanzplatz, die Steuerzahlenden und auch das globale Finanzsystem. Es ist trotz staatlicher Abfederung im Grundsatz eine Lösung, an der sich ein Marktteilnehmer beteiligt hat. In allen anderen Szenarien hätte der Staat mehr Kosten und Risiken übernommen, ohne dass man sich hätte sicher sein können, dass die Stabilisierung, die wir anvisiert haben, auch tatsächlich gelingen würde, im Gegenteil: Sanierung und Konkurs hätten nach übereinstimmendem Urteil auch der Experten der SNB und der Finma sicherlich eine internationale Finanzkrise ausgelöst.

Ich komme nun auf das vorliegende Geschäft zu sprechen. Ich komme zu den verschiedenen Garantien. Zur Ausfallgarantie für die Liquiditätshilfedarlehen der SNB an die Credit Suisse: Hier geht es um eine Ausfallgarantie für die Liquiditätshilfe der SNB, die sich auf 100 Milliarden Franken beläuft. Die Ausfallgarantie des Bundes gibt der SNB die notwendige Sicherheit, damit sie der Credit Suisse weitere Liquiditätshilfedarlehen gewähren kann. Denn die SNB kann die Liquiditätshilfedarlehen gemäss Nationalbankgesetz nur gegen Sicherheiten geben, und es handelt sich beim Verpflichtungskredit um eine Verpflichtung, die der Bund nicht gegenüber der CS, sondern gegenüber der SNB eingeht. Die Ausfallgarantie entspricht dem PLB. Das ist ein Element, das in der Too-big-to-fail-Gesetzgebung in der Schweiz im Moment fehlt. Vor einem Jahr hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, zu diesem Thema bis im Sommer 2023 eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten. Es gab also schon Vorbereitungsarbeiten, sodass der PLB jetzt notrechtlich umgesetzt werden konnte.

Durch die Gewährung der Ausfallgarantie entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Bund. Die Garantie wird erst beansprucht, falls auf den von der SNB gewährten Liquiditätshilfedarlehen tatsächlich ein Ausfall entsteht. Diese Garantie hat auch nichts mit der angespannten Finanzlage des Bundes zu tun, ich möchte das hier klarstellen. Wir haben im Voranschlag 2024 so oder so einen Bereinigungsbedarf von 2 Milliarden Franken und noch mehr in den Folgejahren. Das wäre auch ohne Credit Suisse so, das hat nichts miteinander zu tun.

Ein Ausfall entsteht nur im unwahrscheinlichen Fall, dass die Credit Suisse trotz Übernahme in Konkurs geht oder wenn die beschlossene Übernahme der Credit Suisse durch die UBS nicht umgesetzt werden kann und die Credit Suisse in diesem Fall saniert oder liquidiert werden muss. Aber selbst in diesem Szenario würde die SNB nur dann einen Verlust erleiden, wenn der Erlös aus der Konkursmasse nicht genügen würde, um die ausstehenden Forderungen der SNB zu decken. Durch die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wird dieses Risiko nochmals deutlich kleiner, weil wir hier einen robusten Partner haben, der diese Bank übernommen hat.

Das potenzielle Verlustrisiko für den Bund mit Blick auf 100 Milliarden Franken Liquiditätshilfe wurde bereits vor einem Jahr abgeschätzt. Damals kam man zum Ergebnis, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Bund der SNB einen hohen Ausfall decken muss. Aber der Bundesrat ist der Auffassung, dass die finanziellen Risiken für den Bund auch in diesem unwahrscheinlichen Fall vertretbar wären, dies insbesondere in Abwägung der Risiken einer allfälligen Bankenkrise mit entsprechenden Folgen für die gesamte Volkswirtschaft.

Zudem entstehen dem Bund aus den Liquiditätshilfedarlehen mit Ausfallgarantie auch Einnahmen. Sie wissen, dass es eine Bereitstellungsprämie gibt. Diese läuft seit dem 20. März. Sie beträgt 0,25 Prozent pro Jahr, das sind 250 Millionen Franken. Diese Bereitstellungsprämie wird bei Auflösung der Kreditvereinbarung zwischen der SNB und dem Bund fällig. Andererseits erhält der Bund jährlich eine Risikoprämie von 1,5 Prozent auf dem Betrag der jeweils ausstehenden Liquiditätshilfedarlehen.

Noch zur Ausfallgarantie an die UBS: Der zweite Verpflichtungskredit ist eine Garantie zur Verlustabsicherung an die UBS im Umfang von 9 Milliarden Franken. Damit hat der Bund die Übernahme der Credit Suisse erleichtert, indem er mögliche Verluste aus dem Verkauf von Portfolios übernimmt, die nicht zum Geschäft der UBS passen. Die erste Verlusttranche von 5 Milliarden Franken trägt die UBS. Mit der Fusion übernimmt die UBS von der Credit Suisse neben werthaltigen Aktiven auch ein Portfolio an schwierig einschätzbaren Vermögenswerten, welches nicht in das künftige Kerngeschäft der UBS passt. Um die Übernahme der Credit Suisse nicht durch dieses Portfolio zu erschweren, wird der Verlust aus dem Verkauf zwischen der UBS und dem Bund verteilt. Die UBS trägt in jedem Fall die ersten 5 Milliarden Franken. Die nächsten fälligen Verluste im Umfang von höchstens 9 Milliarden Franken würde der Bund tragen.

Die Auszahlung der Garantie zur Verlustabsicherung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die kumuliert erfüllt werden müssen. In einem ersten Schritt müssen alle abzuwickelnden Aktiven der Credit Suisse definitiv verwertet worden sein. Erst dann kann festgestellt werden, ob und in welcher Höhe der UBS ein Verlust entstanden ist. Danach trägt die UBS die Verluste bis zu 5 Milliarden Franken. Erst danach kann die Garantie des Bundes beansprucht werden, und dies höchstens im Umfang von 9 Milliarden Franken. Der Bund hat sich nicht zu mehr als zu 9 Milliarden Franken verpflichtet. Wir werden mit der UBS eine Garantievereinbarung aushandeln. Dort wird man auch darüber sprechen können, wie man mit allfälligen künftigen Verlusten oder Gewinnen umgeht. Wir müssen uns nicht beteiligen, das ist nicht festgehalten, aber man kann Gespräche darüber führen.

Beide Verpflichtungskredite ermöglichen eine Ausfallgarantie bzw. eine Garantie zur Verlustabsicherung, wobei die Garantie an die SNB mit einem Konkursprivileg gesichert ist. Beide Verpflichtungskredite waren dringlich. Ein zeitlicher Aufschub war nicht möglich, weil sonst ein ungeordneter Konkurs der Credit Suisse drohte. Der Bundesrat hat sie deshalb im dringlichen Verfahren bei der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beantragt.

Beide Garantien haben keine unmittelbaren finanziellen Konsequenzen für den Bund; es fliesst kein Bargeld. Eine Belastung des ausserordentlichen Bundeshaushalts durch diese Garantien würde sich erst ergeben, falls die Credit Suisse in Konkurs gehen und die SNB trotz des Konkursprivilegs einen definitiven Verlust auf abgesicherten Darlehen erleiden würde oder nicht aus der Konkursmasse bedient werden könnte oder eben falls der UBS infolge der Übernahme aus der Verwertung der erwähnten Aktiven grössere Verluste als 5 Milliarden Franken entstünden.

Schliesslich beantragt Ihnen der Bundesrat noch einen Nachtragskredit von 5 Millionen Franken für den Ressourcenpool des EFD. Hier geht es darum, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsexperten beschäftigen zu können, die sich mit der Too-big-to-fail-Gesetzgebung befassen, den Bund aber auch bei der Ausarbeitung des Garantievertrags beraten.

Nun, was sind die nächsten Schritte? Für den Bundesrat ist entscheidend, dass die Stabilität so, wie sie jetzt in diesen drei Wochen doch hergestellt werden konnte, erhalten bleibt, dass das "signing" tatsächlich zum "closing" führt, dass diese Übernahme abgeschlossen werden kann. Das ist das erste Ziel. Das ist im Interesse aller betroffenen Personen; es ist im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Kunden, der Steuerzahlenden, und es ist im Interesse der gesamten Volkswirtschaft. [PAGE 686]

Der Bundesrat wird gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes einen Bericht zur Too-big-to-fail-Regulierung verfassen; das muss er ohnehin alle zwei Jahre machen. Er wird das tun, das war für Ende 2023 ohnehin vorgesehen. Wir werden hier die regulatorischen Erfordernisse selbstverständlich vertieft prüfen. Es gibt auch noch das Postulat Andrey 21.3893, "Schlanke Werkzeuge, um höchste Finanzmarktkader besser in die Pflicht zu nehmen", das wir hier einarbeiten wollen; das werden wir hier auch machen.

Man muss sich bewusst sein: "Too big to fail" ist nicht ein Schweizer Regelwerk. Das ist ein internationales Regelwerk, gesteuert, beeinflusst durch Basel III, durch das Financial Stability Board. Deshalb wird diese Diskussion auch auf internationaler Ebene geführt werden müssen.

Es ist nicht so, dass im vorliegenden Fall keine Too-big-to-fail-Instrumente zur Anwendung gekommen sind. Die Abschreibung von AT1-Anleihen ist ein Too-big-to-fail-Instrument. Ohne die Eigenkapitalerfordernisse, ohne die Liquiditätserfordernisse, die die Credit Suisse erfüllen musste, hätte es wahrscheinlich schon im letzten Herbst einen Knall gegeben - man kann es nicht anders sagen. Aber es war auch so, ich habe es dargelegt, dass es aufgrund der Umstände nicht möglich war, einfach nach Schema F vorzugehen und die Too-big-to-fail-Gesetzgebung anzuwenden. Das hätte man zwar machen können, aber mit allen zu erwartenden Verwerfungen. Wir hätten als Erste die Schäden gehabt, auf unserem Finanzplatz, in unserer Volkswirtschaft. Aber wir hätten auch international eine Finanzkrise ausgelöst. Man muss es sich dann auch noch leisten können, dafür verantwortlich zu sein. Das wäre sicherlich nicht das Beste gewesen.

Die Experten von damals, die die Too-big-to-fail-Gesetzgebung erfunden haben, haben sicher das Beste gewollt. Sie hören es jetzt nicht so gerne, wenn man darüber diskutiert und das infrage stellt, weil sie sich auch infrage gestellt fühlen. Aber das müssen sie nicht. Ich meine, es ist natürlich, dass sich die Dinge ändern. Es ist auch natürlich, dass die eine Krise nicht gleich ist wie die andere und man halt dann wieder neue Antworten finden muss.

Ich sage noch etwas zum Notrecht. Ich habe das im Ständerat auch gesagt: Für den Bundesrat ist das nicht angenehm. Wir machen das nicht aus Freude, so aus Plausch, im Sinn von: "Machen wir wieder ein bisschen Notrecht, wir wissen sonst nicht gerade, was wir tun sollen." Das Notrecht stützt sich auf die Bundesverfassung ab, und ich finde es nicht korrekt, wenn man jeweils sagt, das sei rechtswidrig. Das Notrecht stützt sich auf die Bundesverfassung ab. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, eben auch dringlich zu legiferieren, um Schäden abzuwenden. Aber innerhalb von sechs Monaten muss es ins ordentliche Recht überführt werden. Das werden wir auch machen, mit dem ganzen Verordnungsrecht, das wir erlassen haben. Es wird in sechs Monaten den eidgenössischen Räten zur Beratung zugeleitet.

Das Bundesgericht zählt zu den abzuwendenden Schäden klar auch ökonomische Störungen. Wir sind hier also sicherlich auf sicherem Boden. Ich sage es nochmals: Wir haben uns das nicht gewünscht. Ich bin jetzt das fünfte Jahr im Amt. Das erste Jahr ging gerade noch so, dann war zwei Jahre lang Corona-Krise, dann kam die Ukraine-Krise mit der Axpo-Rettung und jetzt diese CS-Krise. Der Bundesrat hat sich diese Krisen nicht herbeigesehnt, sie sind einfach schneller gekommen, als man das erwartet hätte.

Noch ein letzter Gedanke, damit schliesse ich dann. Man spricht jetzt in diesen Postulaten und auch in der Debatte viel über Vorschläge, die gemacht werden könnten. Die einen wollen ein Trennbankensystem, die anderen wollen 20 Prozent Eigenkapital, wieder andere wollen die Nachhaltigkeit des Finanzplatzes sichern. Aber die erste Frage, die wir beantworten müssen, ist doch: Was für einen Finanzplatz wollen wir als Schweiz? Wir haben heute einen globalen Finanzplatz. Wir sind zwar kein grosses Land, aber wir spielen in einer internationalen Liga mit, wir sind eine Konkurrenz für New York, für London, für Finanzplätze wie Singapur und Dubai. Das werden wir diskutieren müssen, einerseits im Bundesrat, andererseits mit Ihnen. Die Frage wird sein: Was wollen wir? Was braucht dieses Land? Was braucht die Wirtschaft in diesem Land, welche Art von Finanzplatz?

Man kann sagen, man hat einfach Inlandbanken. Das kann man sagen. Das hat dann auch Konsequenzen. Aber wir müssen zuerst die Frage beantworten, welche Art von Finanzplatz wir wollen, und dann hat das Konsequenzen. Es hat Konsequenzen für die Finma, es hat auch Konsequenzen für die SNB. Ich erwähne das Votum von Herrn Schwander von vorhin: Wie viel Liquidität gibt eine Nationalbank im Zweifelsfall? Es hat natürlich auch Konsequenzen für die ganze Gesetzgebung. Diese Diskussion muss geführt werden. Ich bin persönlich sehr bereit und interessiert, diese Diskussion mit Ihnen zu führen. Es geht um einen wesentlichen Pfeiler der Volkswirtschaft Schweiz. Ich denke, wir schulden es allen in der Schweiz, die werktätig sind, dass wir diese Diskussion wirklich vertieft führen und die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Kredit zustimmen.