Ettlin Erich · Ständerat · 2023-04-12
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-04-12
Wortprotokoll
Ich werde für die Mehrheit sprechen. Wir haben jetzt eine Version der Minderheit, die sich in einem Wort unterscheidet. Wichtig für diesen Antrag ist, dass wir hier versuchen, eine Brücke zu bauen, nämlich eine Brücke zum Nationalrat. Für mich, das möchte ich vorwegnehmen, wäre es ein ganz schlechtes Zeichen - ein ganz schlechtes Zeichen! -, wenn das Parlament diese Bundesbeschlüsse ablehnen würde.
Der Bundesrat hat hier eine sehr gute Arbeit gemacht, das wurde gestern ausführlich gesagt. Ich bin auch dieser Meinung. Der Bundesrat hat einen grösseren Schaden von unserem Land abgewendet - bis jetzt. Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt, aber es hat geklappt. Wir sollten jetzt nicht vom Parlament aus Nein sagen, auch wenn es nichts ändert, wenn wir Nein sagen. Das Signal an die Bevölkerung, an die Volkswirtschaften, national und international, wäre einfach nicht gut. Ich würde mich, ich muss es sagen, ein bisschen schämen für das Parlament, wenn es das jetzt machen würde.
Ich glaube, wir müssen die Gegenwart jetzt mit Anstand und in korrekter Weise beenden und dann die Zukunft gestalten. Zur Zukunftsgestaltung gehört dieser Antrag. Es ist wie gesagt eine Brücke. Wir hoffen, das wurde in der Finanzkommission gesagt, dass wir damit eine Mehrheit des Nationalrates dazu bewegen können, am Schluss zum Bundesbeschluss Ja zu sagen.
Es wurde auch schon gesagt, dass diese drei Absätze eigentlich im Postulat enthalten sind, das wir angenommen haben und zu dem wir stehen; das wurde schon angenommen. Deshalb können wir, ich sage es jetzt einmal so, diese Kröte schlucken. Ich sage das immer: Wir haben in der letzten Zeit so viele Kröten geschluckt, es gibt bald keine Kröten mehr. Also können wir auch diese noch schlucken. Ich kann wirklich Ja dazu sagen.
Noch zwei Bemerkungen, die mir wichtig sind: Ich höre jetzt, dass ein Einzelantrag unterwegs ist. Im zweiten Absatz des Antrages der Kommissionsmehrheit steht: "Damit sollen die von privaten systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken [...] drastisch reduziert werden." Da steht also "private" systemrelevante Grossbanken. Das beträfe dann neben der neuen UBS, der Gross-UBS, nur noch die Raiffeisenbank, denn die Postfinance ist nicht privat, und die ZKB ist auch nicht privat. Hier soll dann offenbar mit einem Einzelantrag Burkart noch etwas geändert werden. Das kann ich nachvollziehen, und ich würde es auch unterstützen, wenn man hier das Wort "privat" streicht.
Beim dritten Absatz geht es mir um eine Klarstellung, auch zuhanden des Amtlichen Bulletins. Das war in Ihrer Kommission ein Thema. Denn der erste Absatz macht quasi die gesetzestechnische Auslegeordnung. Er lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Anpassung des Bankengesetzes zu unterbreiten." Im dritten Absatz steht dann: "Diese beinhaltet [...]", und "Diese" bezieht sich auf die Botschaft. Die Frage ist: Muss der Bundesrat dann eine Gesetzesanpassung machen, oder genügt es auch, wenn er die Verordnung anpasst, die er bezogen auf Basel III sowieso anpassen muss? Ich bin nicht Jurist. Aber ich möchte Folgendes sagen, und ich glaube, das können wir als Parlament auch zuhanden des Amtlichen Bulletins und für die Auslegung dieser Bestimmung mitnehmen: Mein Verständnis ist, dass es auch eine Verordnungsanpassung bedeuten kann, wenn sich diese Passage "Diese beinhaltet" auf die Botschaft bezieht. Eine Verordnungsanpassung würde hier genügen, denn die Verordnung ist ja Teil der Rechtsgrundlagen des Bankengesetzes. Das möchte ich festhalten.
Dann muss man sagen: Es wird sowieso zu Änderungen bei der Eigenkapitalquote kommen. Die Banken müssen akzeptieren, dass man hier höhere Quoten verlangt. Die Auslegung dessen, was eine harte und was eine progressive Erhöhung sein soll, ist dann dem Gesetzgeber und dem Verordnunggeber überlassen. Auch bei den variablen Lohnbestandteilen muss man mitnehmen, dass ein Bedürfnis besteht, dass man regulierend eingreift. Insofern kann ich deshalb mit der bestehenden Lösung und der Mehrheitslösung leben. Wenn wir hier ein Signal an den Nationalrat geben, dass er doch einschwenken soll, und die Mehrheit dann Ja zum Bundesbeschluss sagt, dann ist uns viel geholfen.
Ich muss sagen: Rein verfahrenstechnisch haben wir nur einen Schuss. Wenn der Nationalrat wieder ablehnt, weil das, was wir ihm hinüberschicken, nicht genügt, dann ist es [PAGE 321] erledigt. Dann kommt es nicht zu uns zurück. Deshalb sollten wir den richtigen Schuss gezielt abgeben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.