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Burkart Thierry · Ständerat · 2023-04-12

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-04-12

Wortprotokoll

In diesen drei Absätzen geht es ja um zwei Ziele, die wir verfolgen: erstens - dieses Bild wurde jetzt mehrfach bemüht -, eine Brücke zum Nationalrat zu bauen, und zweitens, ich zitiere hier Kollege Ettlin, die Zukunft zu gestalten. Das heisst, wir wollen heute eigentlich nicht nur die Massnahme absegnen, die durch den Bundesrat und die Finanzdelegation getroffen wurde, sondern wir wollen, dieses Parlament will offenbar auch bereits das erste Fundament legen, um die Zukunft zu gestalten.

Dieses Fundament sollte aber stabil sein. Wenn man eine Brücke baut, wenn man die Zukunft gestaltet, kann das nur auf einem soliden Fundament geschehen. Ein solides Fundament heisst im Zusammenhang mit der Gesetzgebung, die wir heute mit diesen drei Absätzen einleiten, dass man zuerst eine breite Auslegeordnung macht. Es ist eine breite Auslegeordnung mit dem Ziel, dass das Risiko einer Bank in einer Krise erstens für die öffentliche Hand und zweitens für die Schweizer Volkswirtschaft reduziert werden kann. Das heisst eben, dass man sämtliche systemrelevanten Banken mit einbezieht.

Die Massnahmen sind im dritten Absatz mit "unter anderem" aufgeführt, das heisst, man ist sich bewusst, dass es vielleicht noch weitere Massnahmen gibt. Aber im zweiten Absatz schränkt man sie auf die privaten systemrelevanten Grossbanken ein: Die privaten systemrelevanten Grossbanken wären eben "nur" die UBS und die Raiffeisenbank, nicht aber die anderen systemrelevanten Banken wie die mit einer Staatsgarantie des Kantons Zürich versehene ZKB oder die Postfinance mit der entsprechenden Garantie des Bundes. Aber die beiden letztgenannten Banken sind auch systemrelevant, und sie können auch ein Risiko darstellen, erstens für die öffentliche Hand und zweitens für die schweizerische Volkswirtschaft. Entsprechend muss man sie in die Auslegeordnung eben zwingend mit einbeziehen.

Wir müssen auch verhindern, dass wir jetzt schon einen Grundstein für spätere wettbewerbsverzerrende Regulierungen legen, wenn wir den Bundesrat mit diesem Auftrag an die Arbeit schicken. Diese Banken sind ja durchaus im Wettbewerb und müssen mit ähnlichen Instrumenten entsprechend reguliert werden, ansonsten ist die Regulierung eben wettbewerbsverzerrend. Wenn man der Auffassung ist, man könne und müsse differenziert regulieren, dann kann man das immer noch tun. Wenn man der Auffassung ist oder aufgrund einer Auslegeordnung zum Schluss kommt, dass die UBS und die Raiffeisenbank nicht gleich reguliert werden müssen wie die ZKB und die Postfinance, kann man das in dieser Regulierung dann immer noch differenziert tun. Das jetzt aber schon vorwegzunehmen, schiene mir falsch, und es schiene mir auch unseriös.

Kollege Zanetti hat gesagt, dass wir unter Druck arbeiten. Das ist richtig: Wir arbeiten heute unter Druck, wir haben gestern unter Druck gearbeitet, der Bundesrat hat unter Druck gearbeitet, die Finanzdelegation hat unter Druck gearbeitet. Aber wenn es darum geht, die Regulierung für die Zukunft zu gestalten, dann dürfen wir nicht unter Druck arbeiten. Wenn wir dann unter Druck arbeiten, wird es unseriös, und wenn[NB]wir[NB]ein[NB]ähnliches Vorkommnis, wie wir es jetzt haben, verhindern wollen, dann müssen wir ein sauberes Fundament legen.

In diesem Sinne bitte ich darum, dass wir in diese Auslegeordnung sämtliche systemrelevanten Banken einbeziehen; das ist die UBS, das ist die Raiffeisenbank, das ist die ZKB, das ist die Postfinance - allenfalls kommt dann einmal eine weitere Bank dazu, wir wissen ja nicht, wie sich der Markt entwickeln wird. Nur so können wir substanziell und mit Reflexion eine saubere Gesetzgebungsarbeit machen.

Ich bitte um Annahme meines Einzelantrages.