Schmid Martin · Ständerat · 2023-04-12
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-04-12
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung - damit wir uns das vor Augen halten. Ich bin auch dafür, dass der Nationalrat letztlich eine Möglichkeit haben soll, diesem Geschäft noch zuzustimmen, denn es geht ja nur noch um Symbolik. Die Symbolik ist aber von internationaler Reichweite: Wollen wir auf dieser Ebene das Bild abgeben, wonach das Parlament den Bundesrat letztlich im Regen hat stehen lassen? Wollen wir ein Bild abgeben, wonach die Finanzmarktstabilität jetzt durch parlamentarische Entscheide trotzdem noch in Schieflage geraten könnte? Das will ich persönlich nicht, zumal ein solcher Entscheid ja nichts mehr ändert. Aus dieser Perspektive ist, so finde ich, die Redlichkeit gegeben. Es wurde offen kommuniziert, dass wir dem Nationalrat eine Brücke bauen wollen - um dieses Bild zu nehmen. Da bin ich dafür, das ist auch sinnvoll. Denn staatspolitisch sind wir auch für unsere Entscheide verantwortlich.
In diesem Kontext habe ich auch Verständnis für den Antrag der Minderheit der Finanzkommission. Es ist ja nicht die WAK, welche jetzt hier materielle Themen zur Bankenregulierung vorbringt, welche die Zukunft angehen. Da wir solche Anträge nicht von der zuständigen Kommission erhalten, sollten wir doch im Bereich des Prüfens bleiben. Wir haben ja die materielle Diskussion gar nicht führen können. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Absätze vieles enthalten, das wir alle teilen können.
Man hätte im ersten Absatz, wonach der Bundesrat eine Anpassung des Bankengesetzes zu unterbreiten habe, auch noch "zeitnah" hinschreiben sollen. Wenn ich Redaktor gewesen wäre, hätte ich deutlich gemacht, dass das jetzt nicht Jahre gehen darf. Ich glaube, das ist auch unser Interesse, weil wir doch eine solche Gesetzgebung relativ zeitnah erhalten wollen. Wir haben die Risiken immer noch; die bestehen immer noch, auch mit der neuen UBS. Das ist der erste Teil: Das Parlament soll vom Bundesrat eine Vorlage zur Aufarbeitung dieser Too-big-to-fail-Grundlagen erhalten. Ich glaube, da sind wir uns einig. Die letzte Too-big-to-fail-Diskussion haben wir nach 2008 geführt. Wie wir eben jetzt erkannt haben, hat die damalige Regelung nicht funktioniert. In Teilen hat sie funktioniert. Aber sie hat nicht vollständig funktioniert.
Da komme ich zum zweiten Aspekt: Wir nehmen jetzt zwei Elemente heraus. Das eine Element ist die Erhöhung der Eigenkapitalquoten der systemrelevanten Banken. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass mehr Eigenkapital in der Regel zu höheren Kosten führt. Das muss man einfach in Kauf nehmen. Wir wissen ja gar nicht, von welchem Eigenkapital wir sprechen. Geht es um die heute für eine systemrelevante Bank geltende harte Eigenkapitalquote von 3,5 Prozent? Ist die Eigenmittelquote gewichtet? Wie wollen wir die haben? Sollen die Basler Standards gelten, oder wollen wir diese verdoppeln? Dann sind wir vielleicht bei 7 Prozent. Diese Diskussion können wir hier in dieser Art nicht führen, weil wir die Konsequenzen nicht absehen können. Ich bin dafür, dass man das sehr detailliert anschaut.
Es gibt sehr viele gute Gründe, warum mehr Eigenkapital eine gute Lösung ist. Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass die CS am Tag, bevor das Ganze zum Thema wurde, eine Eigenkapitalunterlegung von 145 Prozent hatte. Auch die Liquiditätsstandards erfüllte sie mit rund 150 Prozent. Trotzdem kam es zum Bankrun. Deshalb ist es löblich, wenn man im dritten Absatz auch die variablen Vergütungen aufnimmt. Aber schauen Sie, das wird nicht reichen. Wir können nicht nur zwei Elemente - Eigenkapital und Vergütung - nehmen. Wir werden mehrere weitere Elemente in die neue Bankengesetzgebung einbeziehen müssen, wenn wir Bankenkrisen verhindern wollen. Wir haben schon 2008 geglaubt, dass wir mit einer Gesetzgebung die Probleme in den Griff bekämen. Jetzt beschliessen wir die Prüfung zweier Elemente und meinen, das würde reichen. Ich glaube, dass das falsch ist. Zwei Elemente reichen nicht. Es wird noch mehr brauchen.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen: Für mich ist das grösste Problem, eine international tätige Bank in einem internationalen Finanzsystem national zu regulieren. Wir müssen auch diese Frage stellen: Wie gehen wir mit diesen Themen um?
Deshalb komme ich zum Schluss, dass der Antrag der Minderheit zu unterstützen ist, dass geprüft werden soll. Ich würde das aber mündlich erweitern: Auch die anderen Elemente der Too-big-to-fail-Gesetzgebung sind zu prüfen, wie das gesagt wurde. Warum sollen nicht auch die Eigentümer zur Kasse gebeten werden, wenn eine Unternehmung in Konkurs geht? Wenn eine Bank abgewickelt wird, müssen doch auch die Bankeigentümer ihre Lasten tragen. Wir haben die Themen Obligationäre, verlustabsorbierende Instrumente usw. Diese Themen möchte ich mit Blick auf eine zukünftige Gesetzgebung auch sehr gerne aufgearbeitet haben.
Vielleicht hat auch Herr Germann gestern recht gehabt, als er gesagt hat, dass wir ein Notventil über eine andere Möglichkeit in einer anderen Gesetzgebung haben müssen. Ich würde das einfach so interpretieren, dass man vom Bundesrat rasch eine Aufarbeitung erwartet, dass man einen Strauss verschiedener Varianten erhält. Da kann die Vergütung ein Thema sein, da kann das Eigenkapital ein Thema sein, und es müssen meines Erachtens eben noch weitere Elemente sein, sonst glaube ich nicht, dass wir das in den Griff bekommen.
Dem Einzelantrag Burkart kann ich zustimmen, wenn er "privaten" im zweiten Absatz streichen will, denn im dritten Absatz sprechen wir auch nicht nur von den privaten systemrelevanten Banken. Den Redaktoren dieses Antrages ist vielleicht entgangen, dass man im dritten Absatz ansonsten auch von den privaten systemrelevanten Banken schreiben müsste. Dort sind es einfach die systemrelevanten Banken. Das erscheint mir plausibel. Unabhängig von der Grösse, unabhängig davon, wer Eigentümer ist, sollen systemrelevante Banken, wenn sie einen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen können, dieser Regulierung unterstehen.
Ich möchte Sie aufgrund dieser Argumente bitten, mit der Minderheit der Finanzkommission zu stimmen und auch dem Einzelantrag Burkart zuzustimmen.