Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-04-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-04-12
Wortprotokoll
Die Lösung auf Seite B4 der Fahne, über die jetzt vor allem noch diskutiert wird, ist nichts Neues. Sie hatten diesen Antrag bereits gestern Abend auf der Fahne. Es ist ein Antrag, der in der Finanzkommission entwickelt und gestern von der Mehrheit der Finanzkommission gestellt wurde. Dabei wurden aber nur die ersten zwei Absätze angenommen, und der dritte Absatz wurde gestrichen. Da die Vorlage in der Folge abgelehnt wurde, war dann alles, das heisst der ganze Text, weg.
Heute Morgen ging es dem Ständerat darum, einen Weg zu finden und eine Möglichkeit zu schaffen, dass der Nationalrat dem Verpflichtungskredit zustimmen kann. Das heisst, dass der Text, der gestern hier in diesem Rat auf der Fahne war, jetzt praktisch identisch noch einmal übernommen wurde, und es wurde auch im Ständerat darüber abgestimmt. Der Ständerat hat eine recht lange Diskussion über diese drei Absätze geführt und ist am Schluss klar zum Ergebnis gekommen, dass es sich lohnt und man diese Brücke bauen will, dass man Ihnen entgegenkommen will. Das ist nicht ganz selbstverständlich.
Ich möchte vielleicht noch kurz inhaltlich Stellung nehmen. Es wird hier ja über eine progressive Erhöhung einer harten, ungewichteten Eigenkapitalquote gesprochen. Das ist in der Schweiz in der Eigenmittelverordnung festgelegt. Wir haben ein Bankengesetz, das Bankengesetz ist eher prinzipienbasiert; die Umsetzung legt die Eigenmittelverordnung fest.
Ich habe heute im Ständerat sowohl in der Kommission wie auch im Plenum ausgeführt, dass wir im Zuge der Umsetzung von Basel III ohnehin an einer Verschärfung dieser Verordnung sind. Das war übrigens schon vor der Credit-Suisse-Krise der Fall. Es wird darum gehen, dass es beispielsweise bei der UBS zu einer Erhöhung der Eigenmittelanforderungen kommen wird, weil beispielsweise Rechtsrisiken einkalkuliert werden müssen, Marktrisiken höher gewichtet werden oder überhaupt die ganze Basis von Basel III etwas verschärft wird. Das heisst also, dass die Umsetzung von Basel III über die Eigenmittelverordnung erfolgt. Die Eigenmittelverordnung kommt ohnehin im August in die beiden[NB]WAK.[NB]Sie[NB]werden[NB]dazu konsultiert und können sich äussern.
Die andere Frage ist die zur gesetzlichen Beschränkung der variablen Lohnbestandteile. Der Bundesrat ist bereit, eine Vorlage zu unterbreiten, die das vorsieht. Es ist ja kein Verbot, sondern eine Beschränkung von variablen Lohnbestandteilen. Es ist auch im Interesse des Bundesrates, hier die Risiken zu minimieren und auch Fehlanreize zu eliminieren. Das habe ich auch heute Vormittag im Ständerat gesagt; ich habe das auch in der Kommission gesagt.
Ich möchte Sie bitten, auf Seite B4 der Fahne nun der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Es ist zwar wahr, dass diese Frage des Trennbankensystems auch schon thematisiert worden ist, aber wenn man sich dem Gedanken des Ständerates anschliesst und sagt, dass man den Text, der gestern hier gescheitert ist, nochmals aufnehmen will, dann muss man auch dabei bleiben. Heute Morgen ist auch im Ständerat eine Abstimmung dazu gemacht worden. Die Frage der Trennbanken wurde, wenn auch knapp, nicht aufgenommen. Ich finde, man sollte sich in dieser Situation, wo es darum geht, die Differenzen zu bereinigen, wo es darum geht, zwischen den beiden Räten einen Kompromiss zu finden, auf eine Linie konzentrieren können. Im Übrigen haben Sie die Frage der Trennbanken in den verschiedenen Postulaten sowieso aufgenommen. Wir werden hier zu dieser Frage ohnehin Bericht erstatten müssen.
Ich möchte Sie hier also bitten, durchgehend der Mehrheit zu folgen.