Markwalder Christa · Nationalrat · 2023-04-11
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-04-11
Wortprotokoll
An unserer Kommissionssitzung vom 23. und 24. März haben wir uns aufgrund eines Ordnungsantrages Reimann Lukas mit den Auswirkungen des notrechtlichen Handelns des Bundesrates im Zuge der CS-Krise befasst. Die verordnete Zwangsfusion von Credit Suisse und UBS mittels direkt auf die Verfassung gestützter Verordnungen seitens des Bundesrates wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, namentlich in Bezug auf die wiederholte Anwendung von Notrecht seitens des Bundesrates, die faktische Ausserkraftsetzung von Aktionärsrechten und des Fusionsgesetzes, die Verantwortlichkeit der Führungsorgane der Credit Suisse und die im konkreten Fall nicht angewendete Too-big-to-fail-Gesetzgebung.
"Rechtssicherheit" mag ein generell-abstrakter Begriff sein. Doch vor dem Hintergrund der Investitionssicherheit und des Vertrauens der internationalen Finanzmärkte in die Schweiz wird die Bedeutung der Rechtssicherheit sehr konkret, nicht nur für die Finanzmarktteilnehmenden, sondern auch für die Realwirtschaft. Wenn über das Wochenende AT1-Anleihen von der Finma abgeschrieben werden dürfen und damit die gesetzliche Gläubigerhierarchie nicht gewahrt wird, braucht es seitens des Bundesrates ein klares Statement, um das erschütterte Vertrauen in unseren Finanzplatz wiederherzustellen, sodass auch Industriebetriebe und KMU sichergehen können, dass Investitionen in Schweizer Unternehmen weiterhin lohnend sind.
Am ersten Sitzungstag liessen wir uns vom EFD und vom BJ darüber informieren, wie es zum Entscheid der notrechtlichen Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gekommen ist und welche alternativen und, gemäss den Ausführungen der Verwaltung, noch schlechteren Optionen dem Bundesrat in dieser heiklen Situation zur Verfügung gestanden hätten. Wir haben es heute bereits gehört: Laisser faire und damit einen Konkurs der zweitgrössten Schweizer Bank und eine erneute weltweite Finanzkrise mit Ursprung in der Schweiz riskieren war sicherlich ein No-Go, weshalb der Bundesrat trotz der Vorbereitung in der noch anhaltenden Frühjahrssession [PAGE 698] des Parlamentes über das darauf folgende Wochenende diese Fusion verordnet hat. Eine temporäre Verstaatlichung, das haben wir heute auch bereits mehrfach gehört, wäre aufgrund der nicht abschätzbaren Risiken für die Steuerzahlenden ebenfalls keine Option gewesen. Zudem hätte eine verfassungsrechtliche Grundlage gefehlt.
Schliesslich blieb die Frage im Raum, warum die existierende Too-big-to-fail-Gesetzgebung nicht angewendet wurde. Dazu und zu weiteren rechtlichen Fragen hat unsere Kommission drei Postulate eingereicht. Diese wurden erst am zweiten Sitzungstag behandelt, mit der Absicht, nichts zu überstürzen, doch Klärungen für die Zukunft zu schaffen, nämlich hinsichtlich der Anwendung von Notrecht gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung, der die Beziehungen mit dem Ausland in Notsituationen regelt, gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen, sowie hinsichtlich des Einbezugs des Parlamentes. In der Stellungnahme zum betreffenden Kommissionspostulat verweist der Bundesrat auf die soeben beschlossenen Gesetzesänderungen im Rahmen der parlamentarischen Initiativen zum Thema "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern".
Die Kommission fordert den Bundesrat zudem dazu auf, eine rechtliche Auslegeordnung vorzunehmen, um mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der Credit Suisse aus Sicht des Staates und von Privaten für den vorliegenden Fall abzuklären. Diese Auslegeordnung soll sowohl zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Grundlagen berücksichtigen.
Drittens fordert die Kommission den Bundesrat dazu auf, im Lichte der Ereignisse rund um die Rettung der Credit Suisse die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der Too-big-to-fail-Gesetzgebung für internationale Grossbanken zu untersuchen und in einem Bericht darzulegen. Insbesondere soll durchleuchtet werden, ob die Notfallplanung, die auf die Rettung der für die Schweiz systemrelevanten Funktionen abzielt, im Kontext der internationalen Systemstabilität ein taugliches Mittel darstellt.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für die Entgegennahme der Postulate, fordert ihn aber gleichzeitig dazu auf, auch Rechtssicherheit und neues Vertrauen in den Finanzplatz und Unternehmensstandort Schweiz zu schaffen, denn[NB]das[NB]ist[NB]nach[NB]dieser Zwangsfusion mehr denn je vonnöten.